Vorlage - VO/17/13016/23  

 
 
Betreff: Maßnahmenbeschluss für die Baureifmachung des Bebauungsplangebietes Nr. 196 Südlich des Heckgrabenweges
Status:öffentlichVorlage-Art:Grundstücksvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Liegenschaftsamt   
Beratungsfolge:
Grundstücksausschuss Entscheidung
25.04.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grundstücksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in seiner Sitzung vom 29.04.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 196 Südlich des Heckgrabenwegs zwischen Heckstegstraße und Hüllgartenweg gefasst. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von rund 3 ha und befindet sich im Eigentum der Stadt Regensburg. Das Bauleitplanverfahren ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass Mnahmen zur Baureifmachung eingeleitet werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kampfmittelsondierung, -bzw freimachung und archäologische Untersuchungen.

Die Kampfmittelsondage ist für Juni 2017 vorgesehen, daran anschließend beginnen die archäologischen Grabungen, wofür bereits die bodendenkmalpflegerische Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegt. Die betroffene Fläche liegt teilweise innerhalb einer Zone von Bodendenkmälern, Denkmal Nr. D -3-7039-0387 (Jungsteinzeitliche Siedlung) . Es ist darüber hinaus von einer Vermutungsfläche auf Bodendenkmäler auszugehen, da weitere bereits bekannte Bodendenkmäler in unmittelbarer Nähe liegen (vor- und frühgeschichtliche Siedlungsreste). Es erfolgen zunächst Streifensondagen im Bereich der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraßen (im beiliegenden Entwurfsplan gelb eingezeichnet). Je nach Befundlage werden die Grabungen ausgeweitet bzw. Rettungsgrabungen durchgeführt.

 

Kosten/ Finanzen:

Aufgrund der Erfahrungen aus früheren Baugebieten, insbesondere der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting, gehen wir davon aus, dass die im Haushaltsplan auf der Haushaltsstelle 1.6200.9586 zur Verfügung stehenden Mittel für die Baureifmachung ausreichend sein werden.

 

 


 

Der Grundstücksausschuss beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baureifmachung des Bebauungsplangebietes B- Plan Nr. 196 „Südlich des Heckgrabenweges“ erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 196_Harting_Heckstegstraße-Süd_ParzellenA3 (302 KB)