Sachverhalt:
Anlage 1Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer Anlage 2Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer
Anlage 3Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2017
Mit diesem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes an die aktuellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 angepasst.
Die Katholische Bruderhausstiftung hat die Möglichkeit, im Rahmen der strategischen Ausrichtung ihres Grundstockvermögens ein Grundstück im Ortsteil Graß zu erwerben. Für diesen Grunderwerb werden 425.000 € eingeplant.
Für den Tausch des Grundstücks Vitusstraße 4b gegen den Eigentumsanteil an der Kumpfmühler Straße 60, 62 werden die anfallenden Grunderwerbsnebenkosten ausgewiesen.
Im Zuge der Schließung des Bürgerstifts St. Michael als Pflegeeinrichtung werden die Förderdarlehen fällig, indem die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Hierfür werden die Umschuldung der fälligen Förderdarlehen i.H.v. 1.103.359 €, die an die verkürzte Laufzeit angepassten Tilgungszahlungen und die Zinszahlungen im Nachtragshaushalt erfasst.
Aus der Reservierung des Geländes am Ostbahnhof werden die Einnahmen um ca. 46.500 Euro steigen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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