Sachverhalt:
Die der Straßenreinigungsverordnung beigefügte Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung – Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen – ist aus folgenden Gründen zu ändern:
Anlage: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung)
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) laut beigefügtem Entwurf vom 20.04.2017, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
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