Vorlage - VO/17/13068/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BMW AG, Werk Regensburg. Herbert-Quandt-Allee
(Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von KFZ,
Anlagenteil Lackiererei; Umbau der Trockner für Fahrzeugkarossen mit Unterbodenschutz (USB) im Geb. 40.0 und Erweiterung der Läger für wasserbasierte Lacke im Gebäude 41.0 und 41.5)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.12.2016 beantragte die Bayerische Motoren Werke AG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von KFZ, Anlagenteil Lackiererei. Dabei sollen die Trockner für Fahrzeugkarossen mit Unterbodenschutz (UBS) im Gebäude 40.0 umgebaut und die Läger für wasserbasierte Lacke im Gebäude 41.0 und 41.5 erweitert werden. Die bestehenden Trocknungsanlagen für Karossen mit Unterbodenschutz und Dämpfung müssen aufgrund des Alters und der Einführung neuer Lackierprozesse erneuert und in ihrer Kapazität angepasst werden. Im Rahmen dieser Umstellung werden auch die betroffenen Speicher, Applikationszellen für Unterbodenschutz und eine Anlage zum Auftrag der spritzbaren Dämpfung angepasst bzw. errichtet. Die bestehenden Lagerkapazitäten für wasserbasierte Lacke sind für die geplanten neuen Lackierprozesse nicht mehr ausreichend, daher sind im Vorgriff auf diesen Umstellungsprozess auch die Lackläger zu erweitern.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 3.24, Spalte c, Buchstabe G sowie Nr. 5.1.1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde bereits ausgesprochen, da es sich um die Änderung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

 

r das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Eine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Bauordnungsamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der BMW AG, Werk Regensburg, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von KFZ, Anlagenteil Lackiererei, durch den Umbau der Trockner für Fahrzeugkarossen mit Unterbodenschutz (USB) im Geb. 40.0 und Erweiterung der Läger für wasserbasierte Lacke im Gebäude 41.0 und 41.5) zu erteilen.

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan BMW UBS (254 KB)