Vorlage - VO/17/13095/77  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Integration und Migration   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Aktualisierung der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat ist zum einen infolge organisatorischer Änderungen in der Stadtverwaltung notwendig. Zum anderen sollen infolge eines Beschlusses bzw. Wunsches des Integrationsbeirates aber auch inhaltliche Neuregelungen erfolgen.

 

Mit der Gründung des Amtes für Integration und Migration zum 1. Mai 2016 wurden durch den Oberbürgermeister unter anderem die Aufgaben der ehemaligen Integrationsstelle, der bis dahin die Aufgabe „Geschäftsführende Stelle für den Integrationsbeirat“ zugeordnet war, dem neuen Amt zugewiesen.

Infolgedessen ist eine Änderung des § 9 Abs. 2 der Integrationsbeiratssatzung erforderlich.

 

In der Sitzung des Integrationsbeirates am 29.06.2016 hat der Integrationsbeirat beschlossen, ab dem Jahr 2017 jährlich fünf Sitzungen abzuhalten, und wünscht, dass die Mindestanzahl der Sitzungen, geregelt in § 7 Abs. 1 der Integrationsbeiratssatzung, angepasst wird.

 

Der Wunsch des Integrationsbeirates ist es außerdem, dass den Mitgliedern des Integrationsbeirates auch für Arbeitsgruppensitzungen eine Entschädigung zustehen soll und die Gesamtzahl der entschädigungsfähigen Sitzungen im Verhältnis zur Anzahl der jährlich verpflichtenden Sitzungen entsprechend erhöht wird.

In der Sitzung des Integrationsbeirates am 16. November 2016 wurde durch die Vorsitzende Frau Filipczak - stellvertretend für das Gremium daher die Bitte an den Oberbürgermeister herangetragen, ein Änderung des § 11 Abs. 2 der Integrationsbeiratssatzung zu veranlassen.

Die Bitte der Mitglieder des Integrationsbeirates orientiert sich an einer bestehenden Regelung des § 15 Abs. 2 der Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat vom 01. Juli 2015.

 

Durch die in der Anlage beigefügte vorgeschlagene Satzung  zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung IBS) wird den oben dargestellten Änderungen Rechnung getragen.

 

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung – IBS) vom 24. Juli 2014 laut beigefügtem Entwurf vom 12.04.2017, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung (263 KB)