Vorlage - VO/17/13096/52  

 
 
Betreff: Errichtung eines Kinderhauses im Bebauungsplangebiet Schwabelweis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
24.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Baugebiet Schwabelweis (Planbereich Nr. 260) ist aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen eine Kinderbetreuungseinrichtung geplant.

 

In dem Kinderhaus werden folgende Betreuungsplätze geschaffen:

  • 24 Plätze für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (Krippe)
  • 25 Plätzer Kinder im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten bis zur Einschulung
              (Kindergarten

49 Plätze

 

Das Baugrundstück mit einer Größe von insgesamt 4 253 m² (Flur-Nr. 463/90 und Flur-Nr. 363/91, Gem. Schwabelweis) befindet sich im Eigentum des Herrn Günther Röhrl.

 

Herr Röhrl errichtet entlang der Donaustaufer Straße ein Mehrfamilienhaus (EG + 1. OG +
2. OG + DG). Im Erdgeschoss wird eine Krippengruppe und im Obergeschoss werden eine weitere Krippengruppe und eine Kindergartengruppe untergebracht.

Die Außenspielfläche wird ca. 520 m² betragen.

 

Der Bedarf für diese Einrichtung wurde vom Amt für Stadtentwicklung bestätigt.

 

Die Planung der Einrichtung erfolgt durch das Architekturbüro Richard Kellnhauser, Wol­kering.

 

Die Planung entspricht dem erforderlichen Raumprogramm; sie wurde mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.

 

Die Baukosten können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Die Stadt Regensburg leistet einen gesetzlichen Baukostenzuschuss in Höhe von insgesamt 1 037 500 Euro. Der Zuschuss des Freistaates Bayern wird ca. 720 000 Euro betragen. Hinzu kommt noch ein Ausstattungskostenzuschuss in Höhe von 98 000 Euro (2 000 Euro pro Platz).

 

Die Maßnahme ist im ltigen Investitionsprogramm 2016 bis 2020 unter UA 4648/99 eingeplant.

 

Baubeginn für die Einrichtung soll 2017 sein; mit der Inbetriebnahme wird Ende 2018 gerech­net.

 

Der zukünftige Betreiber der Einrichtung steht noch nicht fest; dieser Betreiber erhält ab Inbetrieb­nahme der Einrichtung Betriebskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Lageplan

Grundrisspläne


Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung eines Kinderhauses im Bebauungs­plangebiet Nr. 260, beiderseits der David-Funk-Straße durch Herrn Günther Röhrl, Frobenius-Forster-Straße 33, 93055 Regensburg.

 

  1. Der Bedarf für die Schaffung von ingesamt 49 Betreuungsplätzen wird anerkannt.

 

  1. Herr Günther Röhrl erhält Baukostenförderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kin­derbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Finanzausgleichsge­setzes (FAG).

 

  1. Der künftige Betreiber der Einrichtung erhält ab Inbetriebnahme der  Einrichtung kindbe­zogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und
    -betreuungsgesetzes (der Betreiber steht derzeit noch nicht fest).

 

  1. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die ihren gewöhnlichen Auf­enthalt in Regensburg haben.

Anlagen:

Lageplan

Grundrisspläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 17-04-05 Lageplan mit KIGA 1-500 (114 KB)    
Anlage 2 2 17-04-05 KIGA 1.OG (55 KB)    
Anlage 3 3 17-04-05 KIGA EG (55 KB)    
Anlage 4 4 17-04-05 Lageplan 1-500 (110 KB)