Vorlage - VO/17/13105/31  

 
 
Betreff: Energiebildungszentrum - Vertrag mit der Energieagentur Regensburg e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I. Sachstand

 

 

Das Energiebildungszentrum (EBZ) ist eines der zentralen Themen bei der Umsetzung des Energienutzungsplans. Mit Beschluss vom 06.10.2016 hat der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz die Verwaltung beauftragt, die Planungen für das Energiebildungszentrum auf Grundlage des vorgelegten Berichtes weiter zu betreiben.

Der Stadtrat hat am 15.12.2016 beschlossen, dass die Stadt Regensburg die hälftige Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten für das Energiebildungszentrum übernimmt.

 

Mit dem Energiebildungszentrum Regensburg wird eine zentrale Informations- und Bildungseinrichtung zu den Themen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit für alle Teile der Gesellschaft in der Region Regensburg geschaffen. Neben bewusstseinsbildenden Aspekten sollen darin ebenso wesentliche Aktivitäten bezüglich Energiewende sowie Umwelt- und Klimaschutz von Stadt und Landkreis aufgezeigt und aktiv unterstützt werden. So sollen die beiden Klimaschutzmanagementbereiche von Stadt und Landkreis eng eingebunden werden.

 

Der Betrieb des Energiebildungszentrums wird von der Energieagentur Regensburg e.V. in Erfüllung des Satzungszwecks und gemäß der erfolgten Beschlüsse (Vorstandssitzungen vom 02.06.2016 und vom 30.11.2016 sowie Mitgliederversammlung vom 02.06.2016) als Projekt durchgeführt. Die Finanzierung der Betriebsdefizite erfolgt hälftig durch die Stadt Regensburg und durch den Landkreis Regensburg.

 

 

Die Betriebskosten werden auf 368.000,- €/Jahr geschätzt. Die Einnahmen sollen sich auf 84.000,- €/Jahr belaufen. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von ca. 284.000,- €/Jahr, den Stadt und Landkreis zu gleichen Teilen finanzieren werden.

Die Stadt Regensburg muss der Energieagentur somit einen jährlichen Betrag in Höhe von 142.000,- €/Jahr bezahlen.

Die aufgeführten Kosten und Einnahmen sind als Durchschnittswerte für die ersten Betriebsjahre formuliert. Es ist mit einer Abweichung von plus minus von ca. 15 % zu rechnen.

r das Projekt Energiebildungszentrum sind im Investitionsprogramm 2016 2020 Gesamtinvestitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe 1.800.000,- € vorgesehen

 

 

II. wesentliche Vertragsinhalte

 

 

Betreiber

Betreiber des EBZ ist die Energieagentur Regensburg e. V.

 

Vertragslaufzeit

Der Vertrag zwischen Stadt Regensburg und der Energieagentur Regensburg e. V. wird in zeitlicher Anlehnung an die Finanzierungszusagen und Mietverträge vorerst auf eine Dauer von zwölf Jahren geschlossen.

 

Finanzierung des Betriebes des Energiebildungszentrums

Auf Grundlage der gefassten Beschlüsse ( Stadtrat der Stadt Regensburg am 15.12.2016 und Kreisausschuss des Landkreises Regensburg am 23.01.2017) werden die jährlichen Betriebsdefizite des Energiebildungszentrums über einen Zeitraum von 12 Jahren jeweils hälftig von Stadt und Landkreis Regensburg übernommen. Dazu wurden von Stadt und Landkreis entsprechende Finanzierungszusagen (Stadt Regensburg vom 06. Feb. 2017 und Landkreis Regensburg vom 21. März 2017) an den Energieagentur Regensburg e. V. übermittelt.

 

Überlassung der Ersteinrichtung

Auf Grundlage des am 06.10.2016 gefassten Beschlusses des Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz investiert die Stadt Regensburg in die Planung sowie in die Ersteinrichtung des Energiebildungszentrum 1,8 Mio. €.

Dem Betreiber wird die Ersteinrichtung des Energiebildungszentrums kostenfrei zur Nutzung überlassen. Die Pflege der Ersteinrichtung des Energiebildungszentrums wird über die Betriebskosten gedeckt.

 

Ersatzinvestitionen und ggf. notwendige Erweiterungen der Ersteinrichtung

Falls erforderlich werden Ersatzinvestitionen und ggf. notwendige Erweiterungen der Ersteinrichtung im Zuge des Betriebes des Energiebildungszentrums geplant.

Hinsichtlich einer unter Umständen notwendigen Mittelfreigabe für beschriebene Investitionen sind entsprechende Gremienbeschlüsse der Stadt und des Landkreises Regensburg notwendig. Ersatzinvestitionen und ggf. notwendige Erweiterungen der Ersteinrichtung sollen demnach je hälftig von Stadt und Landkreis Regensburg getragen werden.

 

Kontrollgremium zur Betriebsbegleitung

Im Sinne der Betriebskostenträgerschaft von Stadt und Landkreis Regensburg wird ein Kontrollgremium zur Betriebsbegleitung für das Energiebildungszentrum eingerichtet werden.

Dieses Gremium soll sich aus, jeweils zu gleichen Anteilen, von Stadt und Landkreis Regensburg zu benennenden Personen aus deren Verwaltung zusammensetzen.

Das Gremium kann auf Wunsch um fachliche Experten außerhalb der Verwaltungsstrukturen ergänzt werden.

Der Betreiber wird regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, dem Kontrollgremium einen Tätigkeitsbericht sowie eine Betriebskostenabrechnung vorlegen.

 

 

 

III. Weiteres Vorgehen

 

Betreiber des Energiebildungszentrums ist die Energieagentur Regensburg. Vergaberechtliche Vorschriften sind insofern nicht tangiert. Die Vorschriften des EU-Beihilferechts wurden geprüft und sind nicht einschlägig.

 

Derzeit wird das Vergabeverfahren für die Ausstellungsplanung des Energiebildungszentrums sowie für die Planung und Beschaffung der Ersteinrichtung vorbereitet. Entsprechende Beschlüsse der städtischen Gremien werden zu gegebener Zeit herbeigeführt.

Die Räumlichkeiten für das Energiebildungszentrum und für die Energieagentur sollen voraussichtlich im September 2019 an die Mieter übergeben werden.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Energieagentur Regensburg e. V. einen Vertrag zur Überlassung der Ersteinrichtung und zur Betriebskostenträgerschaft des Energiebildungszentrums der Region Regensburg vorzuberaten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.Der Vertrag soll im Wesentlichen die unter II. genannten Punkte beinhalten.

3.Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die Ausstellungsplanung sowie die Planung und Beschaffung der Ersteinrichtung weiter zu betreiben und den städtischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen.