Sachverhalt:
Anlage:Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Mitteln der Waisenhausstiftung Stadtamhof (Förderrichtlinien)
Die Waisenhausstiftung Stadtamhof fördert laut ihrer Satzung sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche aus Regensburg, bevorzugt aus dem Stadtteil Stadtamhof.
Die Ausschüttung von Zuwendungen erfolgt nach dem Antragsprinzip. Dem Antrag sind dabei verschiedene Nachweise, insbesondere Einkommensnachweise (Bescheid des Jobcenters der Stadt Regensburg, Wohngeldzuschuss, UVG-Leistungen), Mietvertrag, Schuldenaufstellung oder Kontoauszüge beizulegen, um die wirtschaftliche Situation der Antragsteller bewerten zu können. Darüber hinaus werden Berichte der pädagogischen Fachkräfte oder Stellungnahmen des Amtes für Jugend und Familie eingeholt, um die individuelle Beeinträchtigung oder die soziale Benachteiligung beurteilen zu können.
Der kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht vom 24.04.2012 in der TZ 6 fehlende Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln beanstandet. Demnach sollen in Richtlinien bestimmte Zuwendungsvoraussetzungen, wie z.B. Einkommens- und Vermögensgrenzen; Zuwendungshöhe und Zuwendungsart sowie eine evtl. Rückforderung der Zuwendung bei Falschangaben geregelt werden.
Die Stiftungsverwaltung hat deshalb die beiliegenden Richtlinien erarbeitet, um den prüfungsrelevanten Beanstandungen nachzukommen, aber auch um eine nachvollziehbare Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.
Wesentliche Inhalte der Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln sind neben allgemeinen Fördergrundsätzen:
Die Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln wurden im Vorfeld mit der Stiftungsaufsicht der Regierung der Oberpfalz abgestimmt.
Der Ausschuss beschließt:
Die Richtlinien für die Mittelverwendung der Waisenhausstiftung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Anlagen:
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