Vorlage - VO/17/13131/10  

 
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Kulturausschusses hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 beschlossen, dass das Sachverständigengremium zur Verleihung des Kulturpreises ab 01.01.2018 neu besetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt soll die Amtszeit des Sachverständigengremiums sechs Jahre betragen und eine einmalige Wiederwahl für eine zweite Amtszeit möglich sein. Darüber hinaus soll dem Kulturbeirat und den im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppen die Möglichkeit eingeräumt werden, Vorschläge für die Besetzung des Sachverständigengremiums vorzulegen. Die Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg muss daher in § 11 Abs. 2 angepasst werden:

 

 

bisherige Regelung

 

geänderte Regelung

 

§ 11 Zuständigkeit für die Verleihung

 

(2) Für die Vorbereitung des Vorschlages zur Verleihung des Kulturpreises steht dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin ein vom Kulturausschuss des Stadtrates zu bildendes Sachverständigengremium zur Verfügung. Diesem Gremium soll mindestens je ein Repräsentant aus den Bereichen Musik, Literatur und Bildende Kunst angeren. In das Gremium können höchstens sieben Sachverständige berufen werden. Bei der Zusammensetzung ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitgliedern mit Wohnsitz in und außerhalb der Stadt Regensburg zu achten. Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin unterrichtet den Stadtrat über die Empfehlung des Gremiums. Die Kulturförderpreise werden vom Kulturbeirat empfohlen und nach Vorschlag des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin vom Stadtrat verliehen.

§ 11 Zuständigkeit für die Verleihung

 

(2) Für die Vorbereitung des Vorschlages zur Verleihung des Kulturpreises steht dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin ein vom Kulturausschuss des Stadtrates zu bildendes Sachverständigengremium zur Verfügung. Diesem Gremium soll mindestens je ein Repräsentant aus den Bereichen Musik, Literatur und Bildende Kunst angeren. In das Gremium können höchstens sieben Sachverständige berufen werden. Bei der Zusammensetzung ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitgliedern mit Wohnsitz in und außerhalb der Stadt Regensburg zu achten. Die Mitglieder des Gremiums werden für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt. Eine einmalige Wiederbestellung für eine zweite Amtszeit ist möglich. Dem Kulturbeirat und den im Stadtrat vertretenen Parteien und hlergruppen ist die Möglichkeit einzuräumen, Vorschläge für die Besetzung des Sachverständigengremiums vorzulegen. Der Oberrgermeister/die Oberbürgermeisterin unterrichtet den Stadtrat über die Empfehlung des Gremiums. Die Kulturförderpreise werden vom Kulturbeirat empfohlen und nach Vorschlag des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin vom Stadtrat verliehen.

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regenburg laut beigefügtem Entwurf vom 10.08.2017, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.


 

Anlage

-          Satzung zur Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg,
Entwurf vom 10.08.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf - Änderungssatzung (103 KB)