Vorlage - VO/17/13176/61  

 
 
Betreff: Bundesautobahn A 3 "Nürnberg-Passau",
6-streifiger Ausbau zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlußstelle Rosenhof
Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
04.07.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Formalia

 

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, hat für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn BAB A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof bereits im Jahr 2014 die Planfeststellung beantragt.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in der Sitzung am 21.10.2014 das Thema beraten und einen Beschluss gefasst (VO/14/10324/61).

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, hat die Planfeststellungsunterlagen in 2016 mit einer Tektur versehen. Diese Unterlagen sind am 23.05.2016 bei der Stadt Regensburg zur Bekanntmachung, Auslegung und Beteiligung eingegangen.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in der Sitzung am 05.07.2016 diese Tektur  beraten und einen Beschluss gefasst (VO/16/12131/61).

Die Autobahndirektion hat die wesentlichen Forderungen der Stadt Regensburg, insbesondere die Verbesserungen des aktiven Lärmschutzes, als Tektur in die Antragsunterlagen übernommen.

Die Autobahndirektion Südbayern hat die Planunterlagen auf Grund der Einwendungen aus Alt-Burgweinting nachgebessert und den Ortsteil Alt-Burgweinting als allgemeines Wohngebiet für die lärmtechnische Beurteilung eingestuft. Hieraus ergab sich für die Autobahn die Notwendigkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand auf der Brücke über die Eisenbahnlinie Regensburg-Obertraubling. Hierzu führte die Regierung eine Anhörung am 16.02.2017 mit Termin bis 08.03.2017 durch. Auf Grund der kurzen Frist wurde der Vorgang innerhalb der Verwaltung abgearbeitet, die Verwaltung nahm gegenüber der Regierung mit Schreiben vom 06.03.2017 zustimmend Stellung (Anlage 1).

Die Regierung der Oberpfalz hat am 27.04.2017 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der Beschluss und die Unterlagen gingen am 10.05.2017 bei der Stadtverwaltung ein.

Die öffentliche Auslegung des Beschlusses erfolgte vom 22.05.2017 bis zum 06.06.2017.

Die städtischen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 10.05.2017 vom Beschluss in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis 12.06.2017 gebeten.

Zum nun vorliegenden Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.

 

  1. Vorhaben

 

Der Ausbau der BAB 3 endet von Osten aus gesehen vor dem Autobahnkreuz Regensburg.

Grundsätzlich wäre es wünschenswert gewesen, den Ausbauabschnitt weiter nach Westen zu ver­längern und dabei das Autobahnkreuz ebenfalls umzubauen. Nach Aussage  der Autobahn­direktion ist dies nicht möglich, da zwischen dem Autobahnkreuz und der Donaubrücke bei Sinzing keine Möglichkeit besteht, den 6-streifigen Querschnitt wieder auf 4 Fahrstreifen zu verjüngen. Gründe dafür sind die Topographie (Steigungsstrecke, Kurvigkeit) und der Ein­fädelbereich von der BAB A 93.

Die BAB-Anschlussstellen sind nicht von dem Vorhaben tangiert.  Eine Verkehrsunter­suchung hat gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte auf Regensburger Stadt­gebiet weiterhin gegeben ist. Insgesamt ist infolge der allgemeinen Verkehrs­steigerungen und des Ausbaus der BAB 3 mit Verkehrszunahmen auf der BAB 3 zwischen 12 und 16 % bis 2030 zu rechnen.

Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwällen und/oder -wänden werden nahezu entlang des gesamten Streckenabschnitts vorgesehen. Auf der gesamten Strecke wird ein schallabsorbierender Fahrbahnbelag eingebaut. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind auch im Bereich des Autobahnkreuzes eingeplant, obwohl der Ausbaubereich schon östlich des Kreuzes endet. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im Bereich Ziegetsdorf zugute.

Nachfolgende Lärmschutzanlagen wurden auf Grund der Anträge der Stadt Regensburg  in die Planung zusätzlich mit aufgenommen:

  • die Erneuerung des Abschnitts  zwischen der Markomannenstraße und der Landshuter Straße auf der Nordseite der Autobahn und
  • der Neubau einer Lärmschutzwand auf der Bahnbrücke bei Burgweinting.

 

Je nach Stadtgebiet können durch aktive Schutzmaßnahmen die Immissionsgrenzwerte der 16. BISchVO in 75 % bis 100 % der Schutzfälle eingehalten bzw. unterschritten werden. Weitergehende Maßnahmen, etwa höhere Schallschutzwände oder Einhausungen, wurden seitens des Gutachters und des Antragstellers in der Regel aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verworfen.

Im Rahmen des Vorhabens müssen nahezu alle Brückenbauwerke erneuert werden. Hierbei hat die Verwaltung bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens gegenüber der Auto­bahndirektion mitgeteilt, ob und wo Veränderungen an den Querschnitten vorgenommen werden sollen.  Zur Verbesserung der Situation für Radler und Fuß­gänger wurden bei aktuell absehbarem Bedarf Querschnittsverbreiterungen angefragt, die Mehrkosten muss die Stadt Regensburg als Veranlasser dann tragen. Entsprechende Kreuzungsvereinbarungen mit den Kostenberechnungen werden noch erarbeitet und den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorgelegt.

 

  1. Bewertung

 

Insbesondere in den Nachmittagsstunden ist regelmäßig festzustellen, dass die Kapa­zi­täts­grenze der BAB A 3 erreicht oder überschritten wird. Problematisch ist die Steigungsstrecke zwischen der Anschlussstelle Universität und dem Autobahnkreuz. Die Geschwindigkeiten, v. a. der Lkw, sinken deutlich ab, so dass sich ein Rückstau bis in den Bereich Rosenhof bildet.

Nachteilig ist jedoch, dass der Ausbaubereich vor dem Autobahnkreuz endet. Die Lkw in Richtung Nürnberg müssen auf den mittleren Fahrstreifen nach links wechseln, Kfz in Richtung München oder Hof müssen vom mittleren auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Diese Fahrstreifen­wechsel sind ein Manko für die Verkehrssicherheit und die Leistungs­fähigkeit.

Das Vorhaben ist dennoch zu begrüßen, da hiermit weitere Verlagerungseffekte vom Bundesfern­straßennetz auf Stadtstraßen verhindert werden können. Die Verringerung der Stör­an­fälligkeit kommt insbesondere dem Wirtschaftsverkehr, aber auch den Pendlern in der Region zugute. Des Weiteren ist der 6-streifige Ausbau der BAB A 3 zwischen dem Autobahnkreuz und der Anschlussstelle Nittendorf bereits Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans mit hoher Priorität.

Gegenüber der heutigen Situation und einer Verkehrszunahme ohne Autobahnausbau wird sich die Lärmsituation entlang der Trasse an vielen Stellen deutlich verbessern. Aktuell werden heute schon an vielen Stellen die Grenzwerte für die Lärmsanierung (Beginn der Gesundheitsgefährdung) überschritten. Durch den Ausbau der BAB A 3 gelten grundsätzlich die Immissionsgrenz­werte der 16. BImSchV. In Teilbereichen werden die Grenzwerte trotz der aktiven Schutzmaß­nahmen überschritten, so dass zusätzlich passive Maßnahmen not­wendig sind.

 

  1. Anpassung von Kreuzungsbauwerken und Betriebswegen

 

Die für die Planfeststellung anzuwendenden Querschnitte und Abmessungen der Kreuzungsbauwerke wurden 2008 zwischen der Verwaltung und der Autobahndirektion Südbayern unter der Maßgabe vereinbart, dass die Stadt keine Änderung der Kreuzungsbauwerke einseitig veranlasst und damit nach Bundesfernstraßengesetz kostenpflichtig wird. Es wurden im Wesentlichen die vorhandenen Querschnitte und Abmessungen vereinbart.

In der Zwischenzeit haben sich die Anforderungen an die notwendigen Querschnitte der Kreuzungsbauwerke geändert, das Angebot für Radfahrer und Fußgänger soll deutlich verbessert werden.

Für nachfolgende Bauwerke schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung der in der Planfeststellung enthaltenen Querschnitte (Verkehrsraumbreiten) vor:

Augsburger Straße:

Aufweitung von 12,00 m auf 12,50 m; kombinierte Geh-und Radwege beidseits je 3,00 m, anstelle von 2,75 m.

 

Unterislinger Weg:

Aufweitung von 10,50 m auf 11,00 m; Verbreiterung des kombinierten Zweirichtungsgeh- und Radweg auf der Westseite von 3,50 m auf 4,00 m und Neubau einer Radwegeverbindung unter dem Unterislinger Weg in Form einer Unterführung (Verbindung zwischen Markomannenstraße und Galgenbergstraße).

 

Markomannenstraße:

Neue Aufteilung des Bestandsquerschnitts von 11,00 m mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer mit je 1,50 m Breite.

 

Landshuter Straße:

Verschiebung der Lage nach Osten um den bestehenden 2-Richtungs-Radweg an der Ostseite verbreitern zu können.

 

Max-Planck-Straße:

Anpassung der Böschung am Widerlager zu Gunsten eines breiteren Radweges von möglichst 3,50 m.

 

Eisackerstraße:

Aufweitung des Querschnitts von 8,50 m auf 12,00 m für beidseitige Gehwege von 2,00 m und Schutzstreifen für Radfahrer von je 1,50 m.

 

Kreuzhofstraße:

Neue Aufteilung der Verkehrsraumbreiten unter Beibehaltung der bestehenden Gesamtbreite des Bauwerkes

 

 

  1. Vorschlag Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss

 

Das Baurecht für den Ausbau der BAB A 3 wird grundsätzlich begrüßt. Ein funktionierendes Autobahnnetz in der Region ist maßgeblich für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Nur ein leistungsfähiges Fern­straßennetz verhindert die Verlagerung überörtlicher Verkehre auf das städtische Straßen­netz.

Die Stadt Regensburg wiederholt aber die Forderung, schnellstmöglich Planungs- und Finanzierungssicherheit für den weiteren Ausbau der BAB A 3 nach Westen, insbesondere des Autobahnkreuzes, herzustellen. Es wird auf die Stellungnahme der Stadt Regenburg zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans verwiesen.

Die in die Planung eingeflossenen Verbesserungen beim Lärmschutz, beim Flächenverbrauch für naturschutzfachlichen Ausgleich im Stadtgebiet und die Verbesserungen in der Landschaftspflege werden ausdrücklich begrüßt.

 

Anmerkungen der Verwaltung zum Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017

 

Einwendungen:

keine

 

Hinweise:

Bereich vorbeugender Brandschutz

zu III. Nebenbestimmungen, 1. Allgemeine Auflagen, 1.1 Unterrichtungspflichten

Hier wird der Zweckverband für Rettungsdienst und  Feuerwehrarlarmierung Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg aufgeführt. Dies ist nicht vollständig. Die Berufsfeuerwehr der Stadt Regensburg ist ebenfalls zu informieren.

Es ist zu ergänzen:

Berufsfeuerwehr Regensburg

Greflingerstraße 20

93055 Regensburg

Berufsfeuewehr@Regensburg.de

 

 

  1. nachrichtliche Erläuterung zu Geh- und Radwegen

 

Die in den Planfeststellungsunterlagen vorhandenen „Betriebswege“ entlang der BAB A 3 können in Abschnitten zu kombinierten Geh- und Radwegen ertüchtigt werden, dies ist flächen- und kostensparend.

Für nachfolgende Abschnitte schlägt die Verwaltung den Ausbau der „Betriebswege“ zu einem asphaltierten Geh- und Radweg vor:

- von der Galgenbergstraße bis zum Unterislinger Weg (hier öFW)

- von der Markomannenstraße bis zur Spandauer Straße, optional bis zur Landshuter Straße

- von der Junkersstraße bis zur Max-Planck-Str.

 

Für den nachfolgenden Abschnitt schlägt die Verwaltung den Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der BAB A 3 vor:

- vom Unterislinger Weg bis zur Langobardenstraße mit Unterführungsbauwerk am Unterislinger Weg

- von der Langobardenstraße bis zur Markomannenstraße

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt  von der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.03.2017 zum Anhörungsverfahren vom 16.02.2017 zustimmend Kenntnis.
     
  2. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt  vom Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017 Kenntnis.
     
  3. Der Ausschuss begrüßt die durch den Vorhabensträger in die Planung übernommenen Verbesserungen beim aktiven Lärmschutz.
     
  4. Gegen den Beschluss wird keine Klage erhoben.
     
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die notwendige Anpassung der Kreuzungsbauwerke

- Augsburger Straße

- Unterislinger Weg mit Radwegeunterführung

- Markomannenstraße

- Landshuter Straße

- Max-Planck-Straße

- Eisackerstraße

- Kreuzhofstraße

mit der ABD Südbayern, entsprechend der Sachverhaltsdarstellung, Kreuzungsvereinbarungen über Planung, Bau, Finanzierung und Unterhalt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, abzuschließen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die für den Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der BAB A 3

-  vom Unterislinger Weg bis zur Langobardenstraße  mit Unterführungsbauwerk am Unterislinger Weg

notwendigen Planungen vorzunehmen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind die Planungs- und Bauvereinbarungen zu erarbeiten.
 

Die Verwaltung wird beauftragt, autobahnparallele Begleitwege auf die Machbarkeit, Zweckmäßigkeit bzw. Optimierungsfähigkeit für den Radfahrverkehr hin zu untersuchen. Sofern sich daraus sinnvolle Geh- und Radwegekonzepte ergeben, stehen diese nicht im unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ausbau der A 3. Die Untersuchungsergebnisse werden in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellungnahme zur Anhörung vom 06.03.2017

Anlage 2: Übersichtslageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_BABA3_04072017 (86 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_BABA3_04072017 (1546 KB)