Vorlage - VO/17/13182/61  

 
 
Betreff: Marina Quartier - Hafenterminal - städtebauliches Konzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
20.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

Schon bei der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 133 Schlachthofareal / Marina Quartier wurde anhand verschiedener Varianten untersucht, ob eine Marina für Sportboote im Bereich des ehemaligen Schlachthofes realisiert werden kann. Dabei mussten die Planungen für eine zentrale Marina im Bebauungsplangebiet aufgrund der Wasserspiegellage, der Hochwassergefahr und der nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit relativ schnell aufgegeben werden. Stattdessen konzentrierten sich die weiteren Planungen auf eine Außenmarina nördlich des Bebauungsplangebietes, von der jedoch zwischenzeitlich ebenfalls Abstand genommen werden musste, nachdem umfangreiche Voruntersuchungen der Eigentümer ergeben haben, dass auch diese Außenmarina nicht zeitnah wirtschaftlich umsetzbar ist.

Daher wurden nunmehr Überlegungen angestellt, wie auch ohne Marina eine qualitativ hochwertige Nutzung auf der Fläche (siehe Anlage 1-Übersichtsplan und Anlage 2-Luftbild) zwischen dem Bebauungsplangebiet Nr. 133 Schlachthofareal / Marina Quartier und der Donau erfolgen kann.

Die derzeitigen Eigentümer und Entwickler der Flächen, Bayernhafen und CA-Immo, haben sich inzwischen mit der Bitte an die Stadt gewandt, in die nächste Stufe der Entwicklung des Standortes „Marina-Quartier“ einzutreten. Die Umsetzung der geplanten Vorhaben  innerhalb des geltenden Bebauungsplanes 133 ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Der Bayernhafen ist bereit, die Flächen, welche bislang für eine Marinanutzung vorgesehen waren, für eine attraktive Freizeitnutzung möglichst mit Wasserbezug zur Verfügung zu stellen, sofern eine passende Puffernutzung zum gewerblichen Hafenbetrieb gefunden wird. Vor diesem Hintergrund haben Bayernhafen und CA-Immo gemeinsam das Planungsbüro ASTOC mit ersten Konzeptstudien beauftragt, die Grundlage der vorliegenden Pläne sind.

 

 

 

Planungsziele:

 

1. Hafenterminal

Die Personenschifffahrt mit Kreuzfahrtschiffen auf der Donau bildet ein weiter wachsendes, wichtiges Segment des Regensburger Tourismusangebotes. Allerdings sind mit der altstadtnahen Lage der öffentlichen Personenschifffahrtslände Konflikte durch Ansprüche von Anwohnern, Fußngern Radfahrern,Touristengruppen und Andienungsverkehr für die Schiffe entstanden, die durch eine Entzerrung der Funktionen gemindert werden könnten.

 

Hierzu kann der Bau eines Hafenterminals für Flusskreuzfahrt- sowie Ausflugsschiffe östlich der Nibelungenbrücke beitragen. Ziel einer solchen Einrichtung ist es, insbesondere die bestehende Situation entlang der Schifffahrtslände im Bereich des Donaumarktes zu entzerren, aber auch insgesamt eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität an der Donaulände zu bewirken. Das Hafenterminal inkl. der dafür notwendigen Erschließungs- und Parkflächen soll dabei auf den östlichen Flächen situiert werden. Die verkehrliche Erschließung des Hafenterminals soll über die Budapester / Linzer Straße erfolgen. Somit kann eine zusätzliche Belastung r die Anwohner der Babostraße vermieden werden.

Eine Anlegestelle für Ausflugsschiffe an dieser Stelle ist von zentraler Bedeutung für die Angebotsqualität des Tagungsstandortes MarinaForum  und kann zur Weiterentwicklung der örtlichen Donauschifffahrt beitragen und wäre z.B. auch ein wesentlicher Baustein zum Aufbau eines Nahverkehrsangebotes auf dem Wasser (Wasserbus oder Taxi).

 

2. ergänzende bauliche Nutzung

Im süstlichen Bereich direkt hinter dem Hafenterminal können Büronutzung in Kombination mit Parkflächen / Storage (= Flächen für Lagerung, Speicher, Archiv) bzw. optional Büroflächen entstehen. Diese können ebenfalls über die Budapester Straße erschlossen werden. Im südwestlichen Bereich können die Nutzungen möglicherweise durch ein Hotel oder gastronomische Nutzungen ergänzt werden.

 

3. Freizeitangebote

Aufgrund der Nähe zur Altstadt von Regensburg sowie der neuen Wohnquartiere Schlachthofareal und Candis sollen im westlichen Bereich direkt an der Donau Freizeit- und Erholungsflächen angeordnet werden, welche im Wesentlichen über die Babostraße erschlossen werden. Damit wird auch ein Ziel aus dem Regensburg-Plan 2005 unterstützt, das entlang der Donau eine Freizeit- und Erholungsachse definiert.

 

4. verkehrliche Erschließung

Aus Richtung Altstadt erreichen Fußnger und Radfahrer den Bereich über die Personenschifffahrtslände. Sofern dabei die Wegeführung über Grundstücke des Bayernhafens verläuft wird dies vertraglich gesichert. Die Babostraße bleibt dabei öffentliche Erschließungsstraße und stellt in Kombination mit der nach Süden verlegten Donaulände die Erschließung der westlichen Baufelder sicher. Eine zentrale Erschließung aus dem Bebauungsplangebiet Schlachthofareal / Marina Quartier ist nur für Fußnger und Fahrradfahrer in Form einer Brücke über die Hafengleise vorgesehen und sichert die Anbindung des neuen Baugebietes samt dem Tagungsstandort MarinaForum an die Freizeitflächen in Form einer Grünzone, die gleichzeitig die Nutzungen und jeweiligen Erschließungen aufteilt.

 

Offene Fragen:

Im weiteren Verfahren werden u. a. folgende Fragen zu prüfen und zu klären sein:

 

  • In enger Abstimmung mit der Betreiberin der Lände (LSR im Auftrag der Stadt) und dem Grundstückseigentümer Bayernhafen muss zunächst ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Anlegestellen erarbeitet werden.
  • Vertragliche Rahmenbedingungen zwischen den verschiedenen Partnern (Stadt, Bayernhafen, LSR, sonstige) sind anzupassen und unter Berücksichtigung bestehender langfristiger Verpflichtungen aus der öffentlichen Förderung weiterzuentwickeln.
  • Welche Nutzungsdichte und -arten sind im Hinblick auf die Nachbarschaft, Marina-Quartier mit Schwerpunkt Wohnnutzung einerseits, industriell geprägter Bayernhafen andererseits, verträglich?
  • gt sich ein Hotel an diesem Standort in das gesamtstädtische Hotelentwicklungskonzept ein bzw. welche anderen Nutzungen sind an diesem Standort sinnvoll?
  • Ist ein wenn auch ggf. aufgeständertes Terminalgebäude jenseits der Hochwasserschutzmauer zulässig? Sind die anderen vor der Hochwasserschutzmauer vorgesehenen Nutzungen realisierbar? Welche Anforderungen werden dazu gestellt (Retentionsraumausgleich, wasserrechtl. Aspekte)?
  • Welche Auswirkungen hätte das Hafenterminal etwa auf die Notwendigkeit einer Anlegestelle für Kabinenschiffe im Bereich des Alten Eisstadions?
  • Ist der zusätzliche Verkehr an den relevanten Knoten (u. a. Prinz-Ludwig-Str. / Straubinger Str.) abwickelbar?
  • Welche Auswirkungen hat das Konzept auf die vorhandenen und geplanten Bahnübergänge?

 

Weiteres Vorgehen:

Das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz im Abschnitt Q läuft unverändert weiter und soll voraussichtlich Mitte des Jahres abgeschlossen sein.

Nach Abschluss der planerischen Überlegungen und dem Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz soll ein Bebauungsplan über diese Fläche aufgestellt werden.

Weder die Trasse des Hochwasserschutzes noch die Gleisführung werden in diesem geplanten Bauleitplanverfahren verändert.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1. Die Überlegungen für ein Sportboot-Hafenbecken an der Donaulände mit dem bisherigen Arbeitstitel „Außenmarina“ werden nicht weiter verfolgt.

 

2. Die weitere Planung soll mit dem Ziel verfolgt werden, an dieser Stelle eine freizeitorientierte Nutzung möglichst mit Wasserbezug und ein Hafenterminal für die Personenschifffahrt zu entwickeln.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Übersichtsplan

Anlage 2 - Luftbild

Anlage 3 - Konzeptplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MarinaQuartier Hafenterminal_Anlage 1 (311 KB)    
Anlage 2 2 MarinaQuartier Hafenterminal_Anlage 2 (6688 KB)    
Anlage 3 3 MarinaQuartier Hafenterminal_Anlage 3 (2472 KB)