Vorlage - VO/17/13195/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2017

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
21.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom      02.05.2017 bis zum 20.06.2017  sechs Anträge auf überplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt880.400,00 €

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 – 1 b).

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 02.05.2017 bis zum 06.06.2017  eine Mittelbereitstellung mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 2).


 

  1. Von Direktorium 1 wurde am 02.06.2017 eine Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO genehmigt, die hiermit ebenso dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gegeben wird (Anlage 3).

 

 

Anlagen: 5


 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1 – 1 b beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im


            Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt 880.400,00 €

            zu genehmigen.

            Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben (Verschiebung geplanter
            Investitionsmaßnahmen in vergleichbarer Höhe) als auch durch Mehreinnahmen
            (allgemeine Rücklage und Budgetrücklage R V).
            

 

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellung.
     
  2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt ebenso Kenntnis von der in Anlage 3 beigefügten Dringlichen Anordnung.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 1_21107_9500_Anlage 1_öff_neu (30 KB)    
Anlage 4 2 MB Schulerweiterungen durch Container_Anlage 1a (31 KB)    
Anlage 5 3 MB 1_21503_9633__9636_Anlage 1b_ (37 KB)    
Anlage 2 4 Bekannt_Mittelbereitst_Anlage 2_Juni_2017 -AVFB_ (9 KB)    
Anlage 3 5 Dringliche Anordnung Ertragssteuern mit US Bgm_06_06_2017 (121 KB)