Sachverhalt:
Der Betrieb des KOG basiert auf einer Stiftung, die zu fünfzig Prozent von der Bundesrepublik Deutschland, zu dreißig Prozent von der Stadt Regensburg und zu zwanzig Prozent vom Freistaat Bayern getragen wird. Das Kunstforum bezieht aus festangelegtem Kapital in geringem Maße Eigenmittel, die als sog. institutionelle Mittel in den Ausstellungsbetrieb einfließen. Es gibt kein eigenes zusätzliches Kapital für Erweiterungen, Instandsetzungen oder Umbauten. Größere Maßnahmen müssen deshalb im Einvernehmen zwischen Bund, Land und der Stadt Regensburg durchgeführt, betreut und finanziert werden. Bei Gründung der Stiftung gab es keine vertraglichen Regelungen über die Kostenbeteiligungen bei derartigen Maßnahmen. In der Vergangenheit mussten deshalb durch aufwendige und zeitintensive Verhandlungen einvernehmliche Lösungen gefunden werden. So wurde im Jahr 2015 eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg über die Kostentragung der mittlerweile durchgeführten Dachsanierung des Galeriegebäudes vereinbart. Nach dem damaligen Verhandlungsergebnis trug der Bund drei Sechstel, der Freistaat Bayern zwei Sechstel, die Stadt Regensburg ein Sechstel. Da diese Verhandlungen sich mehr als zwei Jahre hinzogen, schlug Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, der auch die Funktion des Vorsitzenden des Stiftungsrates innehat, für die weitere Sanierung einen festen Schlüssel von zwanzig Prozent Stadt, dreißig Prozent Freistaat und fünfzig Prozent Bund vor. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse der jeweiligen Gremien von Bund, Land und Stadt wurde dieser Verteilungsschlüssel von allen Beteiligten akzeptiert.
Dieser Vorschlag hat nunmehr an Aktualität dadurch gewonnen, dass das bayerische Kabinett bei seiner Tagung am 04.04.2017 in Amberg den Beschluss gefasst hat, Haushaltsmittel für weitere im Kunstforum entstehende Sanierungs- und Baumaßnahmen, die in der beiliegenden Expertise des Ingenieurbüros Magerl vom 12.04.2013 aufgeführt werden, einzuplanen. Diese Expertise wurde auf Veranlassung des Bundes erstellt und von Bund, Land und Stiftungsrat als Basis weiterer Sanierungsmaßnahmen fachlich akzeptiert. Die damalige Kostenschätzung von rund 3,5 Millionen Euro für diese genannten weiteren Vorhaben aus dem Jahre 2013 ist allerdings heute nicht mehr aktuell und müsste fortgeschrieben werden. Demnach dürften geschätzt insgesamt etwa 4,5 Millionen zu erwarten sein. Der Freistaat Bayern ist auch bereit, den Anteil des Bundes vorzufinanzieren, da dessen Haushaltsplanungen für 2018 die Maßnahme jetzt nicht mehr berücksichtigen kann. Bei einer gesamten Umsetzung der Maßnahme in den Jahren 2018 bis etwa 2020 würde auf der Basis dieser Verwaltungsvereinbarung eine Beteiligung der Stadt bis zu einem Höchstbetrag von 900.000 Euro anfallen.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die Maßnahme in den Nachtragshaushalt 2018 einzuplanen. Bei Zusage der Stadt könnte die Sanierung deshalb ab 2018 starten. Der freiwillige Baukostenzuschuss der Stadt in Höhe von 900.000 Euro ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 – 2021 (UA 3211) in den Jahren 2019 und 2020 eingeplant, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Investitionsprogramms durch das Stadtratsplenum voraussichtlich im November 2017. Um die erforderlichen Vereinbarungen mit Bund und Land noch heuer eingehen zu können, wird eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in den Nachtragshaushalt 2017 eingestellt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg beteiligt sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit einem freiwilligen Baukostenzuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 900.000 Euro an den in der Anlage vom 12.04.2013 aufgeführten notwendigen baulichen Maßnahmen zur Erhaltung des Kunstforums Ostdeutsche Galerie Regensburg. Die Kostenaufteilung soll in der Weise erfolgen, dass die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern insgesamt achtzig Prozent und die Stadt Regensburg zwanzig Prozent anfallender Kosten zu tragen haben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen mit Bund und Land einzugehen.
Anlagen:
Kostenidee KOG - Gesamtzusammenstellung
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