Sachverhalt:
Das Gros der Erschließungsmaßnahmen für die Continental Arena besteht aus zwei Hauptteilen, die sich grundsätzlich aus den Flächenfestsetzungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben: - der sogenannte inneren Erschließung bestehend aus den Sondergebietsflächen Fußballstadion ohne Stadionumgriff. Dies sind insbesondere die Stellplätze für Kfz und Fahrräder, die Fahrgassen und Wege, die Parkplatzbegrünung und die zugehörige technische Ausstattung. - der sogenannten äußeren Erschließung bestehend grundsätzlich aus den öffentlichen Verkehrsflächen, die infolge der Stadionerschließung um- und ausgebaut werden. Hierzu gehören auch zwei bestehende und drei neue Fußgängerunterführungen sowie Sammelleitungen und Stauraumkanäle. Diese beinhaltet ebenfalls die Kosten für die Lichtzeichenanlage. Eine Trennung in innere und äußere Erschließung erfolgte bei Planung und Bau , da die Finanzierung getrennt über den Wirtschaftsplan (innere Erschließung) des Regiebetriebes bzw. über den Haushaltsplan (äußere Erschließung) der Stadt dargestellt wurde. Durch den eigenbetriebsähnlichen Regiebetrieb Arena Regensburg werden in Folge des Betriebs der Continental Arena die o.g. öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen in einem über das übliche Maß hinausgehenden Umfang mitgenutzt. Entsprechend einer Nutzen-Lastenverteilung ist es daher aus betriebswirtschaftlichen Gründen angezeigt, dass der Regiebetrieb einen angemessenen Teil dieser Kosten übernimmt. Entsprechend der Inanspruchnahme der Verkehrs- und Freiflächen im Umgriff der Continental Arena und der dortigen Anlagen und Einrichtungen wird folgende Kostentragung vorgeschlagen:
Nach Abschluss der Bauarbeiten und Eingang der bis dato noch ausstehenden Schlussrechnungen konnten nun die Herstellungskosten ermittelt werden. Die Herstellungskosten, die im Rahmen der „Äußeren Erschließung“ über den städtischen Haushalt abgerechnet worden waren und jetzt an den Regiebetrieb verrechnet werden sollen, liegen bei rund 2.143 TEUR für die Unterführungen, 1.483 TEUR für die Entwässerungsanlagen, sowie rund 84 TEUR für die Lichtzeichenanlagen zu den Parkplätzen. Hinzu kommen 52 TEUR für Baustellenprovisorien. Insgesamt handelt es sich um rund 3.764 TEUR Baukosten.
Diese Einrichtungen werden sich auch nach Abschluss der Vereinbarung weiterhin im Eigentum der Stadt Regensburg befinden. Die Stadt wird also sowohl organisatorisch als auch finanziell für den Unterhalt der Einrichtungen verantwortlich sein. Diese Kosten werden mit dem Regiebetrieb Arena Regensburg jährlich abgerechnet. Hier geht es um die laufenden Unterhaltskosten für die Unterführungen und Entwässerungsanlagen sowie um den Betriebs- und Unterhaltsaufwand der Lichtzeichenanlagen, die den Verkehr zum und vom Parkplatz regeln. Die hierauf entfallenden Kosten werden auf ca. 18 TEUR pro Jahr geschätzt.
Derzeit werden in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Ernst & Young die Gesamtkosten des Projekts „Stadionbau“, die über den Regiebetrieb Arena Regensburg abgerechnet wurden, zusammengestellt. In der Summe wurden bis Mitte 2015 Aufträge von rund 44,7 Mio. EUR netto erteilt, von denen rund 43,5 Mio. EUR derzeit abgerechnet sind.
Auch unter Berücksichtigung dieser geänderten Kostenverteilung wird das Budget des Regiebetriebs Arena für das Gesamtprojekt in Höhe von 52,7 Mio. EUR netto eingehalten. Mittel für die Investitionskosten sind im Sondervermögen der Arena Regensburg noch vorhanden. Eine weitere Finanzierung ist nicht notwendig.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Arena Regensburg Die Erstattung dieser Herstellungskosten wird als Investition im Rahmen des Nachtragswirtschaftsplans 2017 in den Vermögensplan mit aufgenommen. Da es sich um eine Investition in Erschließungsmaßnahmen handelt, werden die Kosten dem Wert des Grundstücks zugerechnet und wirken sich nicht auf die Abschreibungen aus. Die Unterhaltskosten wirken sich als Aufwand im Erfolgsplan aus. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird bei der Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplans 2017 berücksichtigt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlage: Regelungen der Stadt Regensburg über die Bau- und Unterhaltslast im Bereich der Frei- und Verkehrsflächen des Fußballstadions an der Franz-Josef-Strauß-Allee mit Anlagen
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