Sachverhalt:
1. Bericht
Am Albrecht-Altdorfer-Gymnasium befindet sich auf der Südseite über dem Mittelrisalit ein monumentaler Kalksteingiebel im Stil der französischen Renaissance-Schlossbaukunst mit einer Dimension von ca. 9 x 9 m in seiner maximalen Abmessung. Der oberste Abschluss- punkt des Giebels liegt ca. 24 m über dem vorhandenen Strassenniveau. Das Gebäude wurde im Jahre 1892 errichtet und unterliegt den Auflagen des Bayerischen Denkmal- schutzgesetzes.
Bei einer kürzlich ausgeführten Hubsteigerbefahrung wurden durch einen Prüfingenieur der LGA Nürnberg erhebliche statische Mängel festgestellt, die eine sofortige Einrüstung mit einer Teilsperrung der Straße erforderlich machten, um eine vorläufige Notsicherung vornehmen zu können und um zu vermeiden, dass Personen durch herabfallende lose Bruchstücke zu Schaden kommen, da sich direkt unter dem Giebel die Bushaltestelle und der Gehweg befindet.
Nach erfolgter Einrüstung der Fassade war die Zugänglichkeit geschaffen um eine detail- lierte Schadenskartierung und Beschreibung vornehmen zu können. Dabei wurden zu den bereits festgestellten statischen Mängeln zusätzliche Gefügeschädigungen in Form von Abplatzungen und Schuppenbildungen festgestellt. Notwendige Fugen weisen zudem keine kraftschlüssigen Verbindungen mehr auf und sind teilweise bis zu einer Tiefe von ca. 25 cm hohl und ohne Widerstand. Die beiden Büsten zeigen deutliche Risse auf, die auf eine Sprengwirkung des korrodierten Dübels hinweisen. Ein Austausch des korrodierten Eisendübels mit Abnahme der Büsten ist deshalb notwendig, um die Standfestigkeit dauerhaft wiederherzustellen. Zur Gefahren- minimierung wurden Risse in den Natursteinbüsten geschlossen und provisorische Teilver- fugung vorgenommen, um die Kraftschlüssigkeit kurzfristig herzustellen.
Bei einer erneuten Begehung durch den Steinmetz Herrn Fleischmann am 19.06.2017 wurde festgestellt, dass sich der obere Teil des Giebels nach hinten bewegt hat und ein Spalt von ca. 7 mm entstanden ist.
2. Auszuführende Leistungen mit Maßnahmenbeschreibung in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Reinigung und Abnahme des biogenen Bewuchses - Abnahme von schadhaften Bruchstücken, deren Konservierung nicht mehr möglich ist - Partielle Verfestigung von Schuppen - Sicherung von Schalen mittels mineralischer Injektion mit punktueller Fixation mittels Epoxidklebern - Tiefenverfugung und Verpressung von offenen Fugen - Statische Ertüchtigung sowie Vernadelung mit Edelstahlgewindestangen - Abbau der Büsten, Restaurierung, Austausch der Eisendübel durch Edelstahldübel
3. Kosten
Die Kosten für die notwendigen Arbeiten werden sich gem. Kostenermittlung auf voraus-sichtlich 130.000 € brutto belaufen.
4. Termine
Die Ausführung der Natursteinarbeiten mit den notwendigen statischen Ertüchtigungen werden voraussichtlich zwei Monate in Anspruch nehmen. Da aufgrund der zu verwend-enden Materialien und auch wegen der Höhe des Arbeitsplatzes Arbeiten nicht mehr unter 5 Grad ausgeführt werden können, müssen diese bis spätestens Ende September 2017 abgeschlossen werden. Sollte diese knapp bemessene Zeitschiene nicht eingehalten werden können, müsste das vorhandene Fassadengerüst über den Winter stehen bleiben, ebenso müsste die Teilsperrung des Minoritenweges mit täglicher Kontrolle vor dem Gymnasium aufgrund des Personenschutzes beibehalten werden. Beides sowohl die Gerüstvorhaltung als auch die Teilsperrung der Strasse würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Arbeiten dann erst wieder im Frühjahr 2018 nach der Winterpause aufgenommen werden können. Bereits derzeit belaufen sich die Vorhaltungskosten für die Gerüststellung und die Straßensperrung mit Kontrollgängen auf 1053 € brutto wöchentlich. Um den anvisierten Fertigstellungstermin einhalten zu können, muss umgehend mit der Angebotseinholungen und Auftragsvergabe begonnen werden, da ansonsten die rechtzeitige Fertigstellung vor Oktober nicht sichergestellt werden kann.
Damit die Arbeiten sofort begonnen werden können, ergeht nach Beschlussfassung des Bau- und Vergabeausschusses die Entscheidung des Oberbürgermeisters zur Abkürzung der Wochenfrist gemäß Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg.
6. Finanzierung Für die Maßnahme stehen a priori keine Mittel zur Verfügung, allerdings ist diese Haushaltsstelle im Deckungsring 27 enthalten. Derzeit stehen im Deckungsring 1.276.761 € zur Verfügung. Die Kosten der vorbeschriebenen Maßnahme können aller Voraussicht nach im Deckungsring 27 aufgefangen werden
Die Sanierung des Natursteingiebels am Albrecht-Altdorfer-Gymnasium erfolgt nach Maßgabe der Beschlussvorlage.
Anlagen:
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