Sachverhalt:
Auf den beiliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 wird verwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat stellt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 entsprechend den Beschlussvorlagen fest.
2. Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2017. Der beigefügte Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017.
Anlagen:
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