Sachverhalt:
In Zeiten des demografischen Wandels und des damit verbundenen großen Bedarfs zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften ist es besonders wichtig, dass sich die Stadt Regensburg als attraktiver Arbeitgeber präsentieren kann. Gerade Stichworte wie „Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben“ sowie „work-life-balance“ gewinnen hierbei zunehmend an Bedeutung. Auch die Schaffung einer Möglichkeit für eine längere berufliche Freistellung (sog. Sabbatical) gehört in diesen Zusammenhang.
Natürlich sind diese genannten Aspekte auch für das bereits vorhandene Personal der Stadtverwaltung in Bezug auf die Arbeitszufriedenheit von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Regensburg mit dem Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung eine Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg (DV-LZK) abgeschlossen. Diese Dienstvereinbarung liegt in der Anlage bei. Sie tritt zum 01.08.2017 in Kraft.
Bei dieser Dienstvereinbarung war gemeinsames Ziel, den Beamtinnen und Beamten einerseits und den Tarifbeschäftigten andererseits gleiche Möglichkeiten bei der Einrichtung von Langzeitkonten zu bieten und eine Ungleichbehandlung zu vermeiden. Damit waren die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Langzeitkonten im Beamtenbereich zu beachten (insb. Art. 87 und Art. 88 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG), die einschränkender sind als die tarifrechtlichen Vorgaben.
einen vorgezogenen bzw. gleitenden Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen die Teilnahme an freiwilligen, nicht dienstlich veranlassten Weiterbildungen möglich zu machen die Freistellung bzw. Arbeitsreduzierung im besonderen Interesse des Beschäftigten (z.B. langfristiger Urlaub, Kinderbetreuung, Pflege von nahen Angehörigen) zu erreichen. Voraussetzung ist, dass im Einzelfall nicht dringende dienstliche Gründe der Einrichtung des Langzeitkontos entgegenstehen.
geleistete Arbeitszeit in Ansparphase: 40 Stunden/Woche Bezahlung in Anspar- und Abbauphase: 30 Stunden/Woche Zuführung zum Langzeitkonto: 10 Stunden/Woche
Bei einer Dauer der Ansparung von 3 Jahren ergäbe sich z.B. eine vollständige Freistellung für 1 Jahr oder eine reduzierte Arbeitszeit auf 20 Stunden/Woche für 3 Jahre
Daneben enthält die Dienstvereinbarung insbesondere Regelungen zum Antragsverfahren, zu den Berichtspflichten gegenüber den Inhabern eines Langzeitkontos sowie der Personalvertretung, zu den Besonderheiten für Lehrkräfte sowie zu den möglichen Störfällen mit der Notwendigkeit der vorzeitigen Beendigung eines Langzeitkontos.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage beiliegende Dienstvereinbarung hingewiesen.
Der Ausschuss beschließt:
Der Bericht zur Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.
Anlage: Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg (DV-LZK)
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