Vorlage - VO/17/13352/11  

 
 
Betreff: Information zur Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
20.07.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In Zeiten des demografischen Wandels und des damit verbundenen großen Bedarfs zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften ist es besonders wichtig, dass sich die Stadt Regensburg als attraktiver Arbeitgeber präsentieren kann.

Gerade Stichworte wie „Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben“ sowie „work-life-balance“ gewinnen hierbei zunehmend an Bedeutung. Auch die Schaffung einer Möglichkeit für eine längere berufliche Freistellung (sog. Sabbatical) gehört in diesen Zusammenhang.

 

Natürlich sind diese genannten Aspekte auch für das bereits vorhandene Personal der Stadtverwaltung in Bezug auf die Arbeitszufriedenheit von erheblicher Bedeutung.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Regensburg mit dem Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung eine Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg (DV-LZK) abgeschlossen. Diese Dienstvereinbarung liegt in der Anlage bei. Sie tritt zum 01.08.2017 in Kraft.

 

Bei dieser Dienstvereinbarung war gemeinsames Ziel, den Beamtinnen und Beamten einerseits und den Tarifbeschäftigten andererseits gleiche Möglichkeiten bei der Einrichtung von Langzeitkonten zu bieten und eine Ungleichbehandlung zu vermeiden. Damit waren die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Langzeitkonten im Beamtenbereich zu beachten (insb. Art. 87 und Art. 88 Bayerisches Beamtengesetz BayBG), die einschränkender sind als die tarifrechtlichen Vorgaben.
Aus Gründen der Handhabung und vor allem der Nachvollziehbarkeit für die Antragstellerinnen/Antragsteller werden die Guthaben auf den Langzeitkonten in Zeit geführt. Um den sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen zu entsprechen, erfolgt aber im erforderlichen Umfang zusätzlich auch ein Nachweis als betragsmäßiges Wertguthaben.


Die wichtigsten Eckpunkte der Dienstvereinbarung sind:

 

  • die Dienstvereinbarung gilt für alle unbefristet beschäftigten Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamte, welche die Ausbildung bzw. Probezeit seit mindestens 2 Jahren abgeschlossen haben und deren monatliches Arbeitseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Sie gilt für Voll- und Teilzeitkräfte gleichermaßen.

 

  • Langzeitkontennnen begründet werden, um

        einen vorgezogenen bzw. gleitenden Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen

        die Teilnahme an freiwilligen, nicht dienstlich veranlassten Weiterbildungen möglich zu machen

        die Freistellung bzw. Arbeitsreduzierung im besonderen Interesse des Beschäftigten (z.B. langfristiger Urlaub, Kinderbetreuung, Pflege von nahen Angehörigen) zu erreichen.
 

Voraussetzung ist, dass im Einzelfall nicht dringende dienstliche Gründe der Einrichtung des Langzeitkontos entgegenstehen.

 

  • Jedesr eine Mitarbeiterin/für einen Mitarbeiter eingerichtete Langzeitkonto wird durch eine Einzelvereinbarung konkret geregelt.

 

  • Zunächst werden in einer Ansparphase dem Langzeitkonto Zeiten zugeführt, die sich aus der Differenz der zu leistenden Arbeitszeit zur bezahlten Arbeitszeit ergeben. In einer späteren Ausgleichsphase erfolgt dann eine unter den Umfang der bezahlten Arbeitszeit reduzierte Beschäftigung oder aber eine vollständige Freistellung. Die bezahlte Arbeitszeit (d.h. die der Entgelt- bzw. Bezüge-Zahlung zu Grunde liegende Arbeitszeit) bleibt während der Anspar- und Arbeitsphase gleich. Die durch das Langzeitkonto festgelegte tatsächlich zu leistende Arbeitszeit darf auch in der Ansparphase aus Gründen des Gesundheitsschutzes die tarifliche/beamtenrechtliche Vollarbeitszeit (derzeit 39 bzw. 40 Stunden pro Woche) nicht überschreiten.


Beispiel: Beamter, Vollzeit:

 

geleistete Arbeitszeit in Ansparphase: 40 Stunden/Woche

Bezahlung in Anspar- und Abbauphase: 30 Stunden/Woche

Zuführung zum Langzeitkonto: 10 Stunden/Woche

 

Bei einer Dauer der Ansparung von 3 Jahren ergäbe sich z.B.
 

eine vollständige Freistellung für 1 Jahr   oder

eine reduzierte Arbeitszeit auf 20 Stunden/Woche für 3 Jahre

 

 

  • Anspar- und Abbauphase dürfen zusammen einen Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreiten sowie die Dauer eines Jahres nicht unterschreiten.

 

  • Eine vollständige Freistellung vom Dienst darf nicht länger als ein Jahr dauern. Ein Rückkehrrecht auf die bisherige Stelle wird dabei zugesichert.

 

 

 

Daneben enthält die Dienstvereinbarung insbesondere Regelungen zum Antragsverfahren, zu den Berichtspflichten gegenüber den Inhabern eines Langzeitkontos sowie der Personalvertretung, zu den Besonderheiten für Lehrkräfte sowie zu den möglichen Störfällen mit der Notwendigkeit der vorzeitigen Beendigung eines Langzeitkontos.

 

 

Im Übrigen wird auf die in der Anlage beiliegende Dienstvereinbarung hingewiesen.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht zur Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlage:

Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg (DV-LZK)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dienstvereinbarung über Langzeitkonten-für Beschluss PA (143 KB)