Vorlage - VO/17/13379/20  

 
 
Betreff: Kostenrechnende Einrichtungen; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 25.09.2014 legte der Stadtrat den kalkulatorischen Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2015 auf 4,3 % fest. Seitdem ist der kalkulatorische Zinssatz unverändert.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll das jeweilige Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu den Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung Kameralistik (KommHV Kameralistik). Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ist gesetzlich nicht konkret bestimmt. Er sollte sich jedoch nach den Verwaltungsvorschriften zur Kommunalhaushaltsverordnung VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. So beläuft sich die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (Quelle: Gemeindekasse Nr. 11/2017 bzw. Deutsche Bundesbank) im Durchschnitt der letzten 20 Jahre auf 3,2 % und bezogen auf die letzten 25 Jahre auf 3,9 %.

 

Ein aktueller Vergleich der kalkulatorischen Zinssätze bei anderen bayerischen Großstädten ergab folgendes Bild (Stand: Juni 2017):

 

Augsburg

4,5 %

nchen

3,35 %

Erlangen

4,5 %

rnberg

4,6 %

rth

5,0 %

rzburg

2,83 %

Ingolstadt

2,1 %

 

 

 

Unter Berücksichtigung der kontinuierlich fallenden Kapitalmarktrenditen und der Vergleichswerte aus anderen bayerischen Städten wird vorgeschlagen - wie schon im Jahr 2015 - den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Haushaltsjahr 2018 ein weiteres Mal um 0,5 %-Punkte zu senken und diesen auf 3,8 % festzusetzen.

 

Dieser Zinssatz findet bei der Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung, für die Entwässerung, für die öffentliche Abfallentsorgung und für Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg ab dem 01.01.2018 Anwendung.

 


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Der kalkulatorische Zinssatz der kostenrechnenden Einrichtungen wird nach Maßgabe der Beschlussvorlage ab dem Haushaltsjahr 2018 auf 3,8 % festgelegt.