Vorlage - VO/17/13405/65  

 
 
Betreff: Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Straße "An der Irler Höhe"
Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anlass:

Die DB Netz AG muss aufgrund des schlechten baulichen Zustandes, die Eisenbahnbrücke auf der Bahnstrecke 5861 von Regensburg Ost nach Abzweig Regensburg Hafenbrücke, über der städischen Ortsstraße „An der Irler Höhe im Jahre 2018 erneuern. Die Lage der Brücke ist in Anlage 1 ersichtlich. Die DB Netz AG bleibt weiterhin Eigentümer und Baulastträger der Eisenbahnbrücke. Der Ersatzneubau kann nur unter Vollsperrung der Straße „An der Irler Höhe“ erfolgen.

 

Beschreibung der Maßnahme:

Die Bahnbrücke wird in den ähnlichen Abmessungen wie das bestehende Bauwerk hergestellt. Die lichte Breite zwischen den Wiederlagern beträgt somit rund 6,84 m, und die lichte Durchfahrtshöhe rund 4,65 m. Diese Brückenabmessungen genügen insgesamt den an die Straße gestellten, künftigen verkehrlichen Anforderungen.

Weil beim Brückenbau die Straße vollständig aufgerissen werden muss, kann die Straße ohne besonderen Mehraufwand mit einer geänderten Querschnittsaufteilung wiederhergestellt werden.

Da unter der Brücke derzeit die Breiten der vorhandenen Gehwege jeweils weniger als ein Meter betragen und keine gesicherte Durchquerung ermöglichen, werden diese auf jeweils rund 1,45 m verbreitert. Die Bestandssituation zeigt das Foto in Anlage 2. Die Lücken in den Gehwegverbindungen werden somit geschlossen. Im Zuge dessen, wird die Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen auf knapp 4 m verschmälert. Dadurch können sich im Brückenbereich künftig Kraftfahrzeuge nicht mehr begegnen. Da die Engstelle nur rund 40 m lang ist und die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge sehr gut und frühzeitig möglich ist, können die Kraftfahrzeuge aufeinander warten. Dem sich in der Engstelle befindlichen Fahrer kann die Vorfahrt gewährt werden, ohne dass eine Ampelregelung erforderlich wird. Für die gleichzeitige Begegnung Pkw mit dem Radverkehr ist die Fahrbahnbreite unter der Eisenbahnbrücke weiterhin ausreichend. Es wird auf eine vergleichbare, seit Jahren gut funktionierende Situation in der Sternbergstraße verwiesen.

 

Die Neuaufteilung des Straßenquerschnitts dient somit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und -abwicklung. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung wird es keine wesentlichen Stausituationen an der Engstelle geben. Die Maßnahme dient auch der Verkehrsberuhigung als Zufahrt zu den Wohnquartieren im Hohen Kreuz, zumal sich die Engstelle am Beginn der Zone 30 befindet.

 

tte die Stadt gegenüber der DB Netz AG eine komfortablere Durchfahrtsbreite angemeldet, hätte sich die Stadt per Kreuzungsgesetz an den Brückenneubaukosten mit einem unvertretbar hohen Aufwand in Millionenhöhe beteiligen müssen. Der Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke durch die DB Netz AG mit der vorhandenen Durchfahrtsbreite löst dagegen keine Beteiligung der Stadt an den Brückenbaukosten aus.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist es nicht ausgeschlossen, dass die Stadt weitgehend unabhängig von der Kreuzungsmaßnahme geringfügige Optimierungen am Straßenbestand im Anschluss an den Brückenbereich vornimmt (Beleuchtung, Schadstellenbeseitigung, u.a.). Es ist jedoch nur mit einem städtischen Aufwand in einem Rahmen unter 50.000,- € zu rechnen.

 

Verfahren:

Parallel zur Kreuzungsvereinbarung hat die DB Netz AG für das Vorhaben eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung beim Eisenbahn Bundesamt in Nürnberg beantragt. Dieses hat das Verfahren eingeleitet und im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch die Stadt beteiligt. Der Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung ist inhaltlich mit den Genehmigungsunterlagen abgeglichen und bereits verwaltungsintern mit der DB Netz AG vorabgestimmt.

 

Über die Regelungen der Kreuzungsvereinbarung hinaus wird eine Abstimmung mit den städtischen Fachstellen insbesondere hinsichtlich der Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld, der Grundstücksneuordnung und der Gestaltung der angrenzenden Grünflächen durchgeführt.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB Netz AG eine Kreuzungsvereinbarung entsprechend der Sachverhaltsdarstellung abzuschließen.

 

 


Anlagen:

1Übersichtskarte, unmaßstäblich

2Foto der Bestandssituation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_17_13405_65_EÜ_AnderIrlerHöhe_BV_Anlage_1_ÜPlan (435 KB)    
Anlage 2 2 VO_17_13405_65_EÜ_AnderIrlerHöhe_BV_Anlage_2_Foto (265 KB)