Vorlage - VO/17/13442/RV  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Verfügungsfonds für Bildungsarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Um dem Referat für Bildung, Sport und Freizeit eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Projekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan künftig ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 20.000 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen zu beschließen ist. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft bis zu einem Betrag von 5000,00 € der Bildungsreferent/die Bildungsreferentin, in allen anderen Fällen der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit.

 

Gefördert werden Projekte oder Engagements mit einem örtlichen Bezug zur Stadt Regensburg, die einen Beitrag zur Bildungsarbeit in Regensburg leisten. Dies können z.B. Projekte und Veranstaltungen an Schulen (außerhalb des Lehrplans) oder von bzw. für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Schulen oder Einzelmaßnahmen im Erwachsenenbildungsbereich sein.

 

Bedingungen:

Eine angemessene Eigenleistung wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Rein kommerzielle Projekte werden nicht gefördert.

Die einmalige Zuwendung beläuft sich grundsätzlich auf maximal 20% der projektbezogenen Kosten. Die Anträge sind grundsätzlich vor der Durchführung eines Projektes zu stellen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.

Durch Vorlage von Kostenvoranschlag, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan muss nachgewiesen sein, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind.

Die von der Verwaltung erarbeiteten Förderrichtlinien werden dem Ausschuss/dem Stadtrat in der November-Sitzung des Jahres 2017 vorgelegt.

Auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt muss angemessen hingewiesen werden.

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Ein Verfügungsfond für Bildungsarbeit wird ab 2018 eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderrichtlinien zu erstellen.