Vorlage - VO/17/13443/31  

 
 
Betreff: Verträge mit den dualen Systemen über die anteilige Vergütung bei der Sammlung von Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)in der Papiertonne für die Jahre 2017 - 2018 (Mitbenutzungsentgelt) und Verhandlung einer angepassten Abstimmungsvereinbarung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
27.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

  1. Allgemeines:

 

Die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung verpflichtet die Wirtschaft in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Die in Deutschland tätigen Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche gründeten daraufhin einen Verbund, der die Erfüllung der Verwertungspflichten bündelte. Daraus entstanden die Systembetreiber im dualen System. Die Systembetreiber müssen ihre Sammelsysteme mit dem Sammelsystem der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abstimmen (Abstimmungsvereinbarung). Dabei können die Entsorgungsträger die Mitbenutzung ihrer Sammeleinrichtungen gegen angemessenes Entgelt verlangen.

 

Derzeit sind zehn Systembetreiber festgestellt. Die Stadt Regensburg hat mit allen Systembetreibern die Sammlung der Verpackungsabfälle wie folgt abgestimmt:

 

  • Glasverpackungen werden über Glascontainer gesammelt.
  • Leichtverpackungen werden mit dem gelben Sack erfasst.
  • PPK-Verpackungen werden mit anderen Abfällen aus Papier, Pappe und Kartonagen in der Papiertonne gesammelt.
  • Der Recyclinghof ist eine Sammelstelle.

 

r die Mitbenutzung der Papiertonne zahlen die Systembetreiber ein Mitbenutzungsentgelt. Die Dienstleistungen der Stadt im Zusammenhang mit den Containerstandorten und die Abfallberatung werden über die sogenannten Nebenentgelte abgerechnet.

 

Zum 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten. Seit mehreren Jahren wird über eine grundsätzliche Reform der Verpackungsentsorgung in Deutschland diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich mit dem neuen Verpackungsgesetz nicht zu einer grundlegenden Reform entschieden, vielmehr wird die bestehende Struktur der Verpackungsentsorgung in Deutschland beibehalten. Nach der Gesetzesbegründung des neuen Verpackungsgesetzes sollen der Vollzug gestärkt werden, die Verwertungsquoten gesteigert und die Rechtsverltnisse zwischen den Beteiligten untereinander (duale Systeme untereinander, diese zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Leistungsanbietern bei Ausschreibungen) geregelt werden.


  1. Grundlagen für die Berechnung des Mitbenutzungsentgeltes

 

Die Verpackungsverordnung sieht in § 6 Abs. 4 eine Regelung zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen vor:

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Übernahme oder Mitbenutzung der Einrichtungen, die für die Sammlung von Materialien der im Anhang I genannten Art erforderlich sind, gegen ein angemessenes Entgelt verlangen….“

 

Die Stadt Regensburg sammelt mit der Papiertonne (Eigentum des Gebührenzahlers) alle Abfälle aus Papier, Pappe und Kartonagen und somit auch Verkaufsverpackungen aus PPK. Das Fuhramt holt die Papiertonnen ab und bringt diese zu einem Entsorger. Die Entsorgungsanlage, dort erfolgt die Verwertung des gesamten PPK, wird regelmäßig ausgeschrieben, dabei entstehen Kosten aus der Sortierung, Verpressung, Verwiegung, Vermarktung und der Verwaltung, aber auch Überschüsse aus dem Verkauf des Papiers an die Recyclingindustrie. An diesen Überschüssen werden die Systembetreiber anteilig beteiligt.

Die Mitbenutzung der Papiertonnen gegen ein angemessenes Entgelt wird bei der Stadt Regensburg durch jährliche Preisverhandlungen geregelt. Es erfolgt eine jährliche Preisverhandlung mit allen zehn Systembetreibern. Die Sekundärrohstoffmärkte unterliegen den wirtschaftlichen Einflüssen, sodass Preis- bzw. Erlösschwankungen die Folge sind. Die Systembetreiber möchten Erlösbeteiligungen für ihren Verpackungsanteil in unterschiedlicher Höhe. Bisher konnte stets eine gemeinsame Verwertung von Verpackungen und Nichtverpackungen vereinbart werden. 

 

  1. Vergütung der jeweiligen PPK-Anteile für die Jahre 2017 und 2018

 

Abrechungsgrundlage war und ist eine Gesamtpapiermenge von ca. 13.000 t mit einer Verpackungsmenge von ca. 1.683 t. Diese PPK-Menge wird anteilig nach Vorgabe der Clearingstelle auf die zehn Systembetreiber verteilt. Mit den Systembetreibern konnte bisher eine Erlösbeteiligung in Höhe von 50% des Mittleren Euwid gemischtes Papier (Sorte 1.02) verhandelt werden. Auch hier gehen die Bestrebungen auf zum Teil deutlich höhere Erlösbeteiligungen. Manche Systembetreiber versuchen eine 100% Erlösbeteiligung zu verhandeln. Dies konnte bisher abgewendet werden.

 

Die Erlösbeteiligung lag in den letzten Jahren 2014 - 2016 je nach Preis der Sorte 1.02 zwischen 27.000,00 und 36.000,00 € brutto. Gleichzeitig wurden durch das Mitbenutzungsentgelt Erlöse zwischen 114.000,00 - 138.000,00 € brutto eingenommen.

 

Die Stadt Regensburg hat nicht mit allen Systembetreibern ein Vertrag geschlossen. Kriterium war stets, dass wir positive Einnahmen verbuchen konnten.

 

 

r das Jahr 2017 liegen positive Angebote vor:

  •    vom Markthrer Der Grüne Punkt (Anteil ca. 34 %)
  •    RKD, Interseroh, Landbell, Belland, Noventiz
  •    Unbefristet läuft der Vertrag mit Redual

Kein positives Angebot wurde bisher von ELS (Marktanteil 7,5%)  und Zentek (Marktanteil 4%) abgegeben. Mit Veolia konnte noch kein Kontakt hergestellt werden.

 

Die Systembetreiber und die Verwaltung müssen sich im Laufe des Jahres auf eine gemeinsame Vereinbarung einigen. Um die notwendigen Einnahmen aus der Mitbenutzung der Papiertonne vertraglich zu sichern, wird die Verwaltung beauftragt für die Jahre 2017 und 2018 wie bisher jährlich ein Mitbenutzungsentgelt mit Rückvergütung der Vermarktungserlöse zu vereinbaren.

 

  1. Neue Abstimmungsvereinbarung

 

Die bestehende Abstimmungsvereinbarung aus dem Jahr 2003 enthält keine ausdrückliche Regelung zur PPK-Mitbenutzung und zur Entgelthöhe. Dies war nach der bisherigen Rechtslage auch nicht erforderlich. Nach dem neuen § 22 Abs. 4 S. 1 VerpackungsG ist die Mitbenutzung der Sammelstrukturen für PPK und die entsprechende Entgeltregelung im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung festzulegen. Um eine rechtlich eindeutige Regelung zu haben, wird die Verwaltung beauftragt 2018 die notwendigen Schritte zur Ermittlung eines angemessenen Entgeltes vorzunehmen und die Verhandlungen für eine neue Abstimmungsvereinbarung zu führen.

Scheitert eine Abstimmungsvereinbarung an der fehlenden Einigung über Details der Mitbenutzung und die Entgelthöhe, droht den Systembetreibern der Widerruf der Genehmigung nach § 18 Abs. 3 VerpackG.

 

Der Anspruch der Systeme nach dem neuen VerpackungsG besteht nur auf Mitbenutzung der Sammelstruktur. Ein Anspruch auf gemeinsame Verwertung wie bisher ist nicht vorgesehen.

Mit dem neuen Verpackungsgesetz kann die Herausgabe des Verpackungsanteils PPK zur Eigenvermarktung durch die Systeme gefordert werden. Derjenige Systembetreiber, der den Herausgabeanspruch geltend macht, hat die zusätzlich verursachten Kosten zu tragen.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Systembetreibern jährlich Vereinbarungen über die Vergütung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für die Jahre 2017 und 2018 (Mitbenutzungsentgelt für die Papiertonne) zu schließen. Die Erlöse werden im UA 7201 Abfallbeseitigung verbucht.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern auszuhandeln, die die Mitbenutzung der Papiertonne zum 01.01.2019 vorsieht.