Vorlage - VO/17/13453/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Oberisling-Graß vom 28.06.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.Thema:Außenanlagen des ehemaligen Schulhauses Oberisling

Fragesteller/in:Hr. Attenhauser, Hr. Obermeier, Hr. Aukofer

Hr. Attenhauser berichtet, das ehemalige Schulhaus Oberisling stehe den Ortsvereinen zur Nutzung zur Verfügung und werde gut angenommen. Allerdings seien die Außenanlagen seit vielen Jahren in einem schlechten Zustand. So erfolge nur zweimal jährlich ein Zuschnitt der Sträucher und die Parkbänke vor dem Gebäude rden nicht wirklich zum Verweilen einladen. Er fragt, ob dieser Treffpunkt ansprechender gestaltet werden könne, möglicherweise auch unter Mitwirkung der Ortsvereine.

Hr. Obermeier pflichtet bei, der Bereich müsse aufgewertet werden. Zudem gibt er zu bedenken, durch die dichte Bepflanzung könne der Putz am Gebäude nicht trocknen. Auf lange Sicht entstünden dadurch Bauschäden.

Hr. Aukofer unterstützt das Anliegen ebenfalls. Darüber hinaus gibt er an, mit dem neuen Pflaster seien Randsteine gesetzt worden. Der Höhenunterschied zur Erde betrage mehrere Zentimeter und stelle ein Sicherheitsrisiko dar.

 

Stellungnahme:

Die Außenanlagen der Zehentstraße 3 werden vom Gartenamt unterhalten. Zielsetzung und Realisierbarkeit des Pflegeaufwandes orientieren sich an dem Erhalt einer einfachen Funktionstüchtigkeit. Dabei wird auch darauf geachtet, dass keine Schäden am Gebäude entstehen.

Die Sträucher in der Böschung an der Zehentstraße dienen der Hangsicherung. An der Ostfassade waren zwei Fenster zugewachsen, die mittlerweile freigeschnitten wurden. Die restlichen Sträucher können aufgrund des gesetzlichen Vogelschutzes erst wieder im Winter umfangreich zurückgeschnitten werden. In Teilbereichen der Böschung waren zudem Gräser und Wildkräuter ins Kraut geschossen. Diese wurden zwischenzeitlich ebenfalls gemäht.

Um den Außenanlagen dauerhaft ein ansprechenderes Erscheinungsbild zu geben, müsste die Böschungsbepflanzung ersetzt werden. Dazu wäre der Bau einer Böschungssicherung, z. B. durch eine niedrige Stützmauer an der Zehentstraße, erforderlich. Solch eine Veränderung fällt nicht mehr in den regulären Unterhalt und bedarf einer eigenen Planung mit zeitlichem Vorlauf.

Die Bänke wurden der FFW vor wenigen Jahren zur Verfügung gestellt und von der FFW platziert. Die Bänke sind zwar einfach, erfüllen aber ihre Funktion.

Nach der Genesung von Herrn Bürgermeister Huber wird sein Büro einen gemeinsamen Termin mit den Ortsvereinen und dem Gartenamt organisieren, um die Möglichkeiten der Platzgestaltung durch die Vereine, mit Unterstützung des Gartenamtes, zu erörtern.

 

 

2.Thema:Feld-, Wander- und Radwegeverbindungen

Fragesteller/in:Hr. Lippl

a)   Hr. Lippl äert, der Feld-, Wander- und Radweg westlich des Baugebietes Lotte-Branz-Straße von der Einmündung Barbara-Blomberg-Straße in Richtung Aubachpark sei durch den Baustellenverkehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Er fragt, ob hier eine baldige Reparatur erfolge.

b)   Darüber hinaus sei der Feld-, Wander- und Radweg von Oberisling nach Burgweinting dlich der Beerenmeile seit längerer Zeit ab dem Aubachpark in Richtung Kirchfeldallee durch einen Erdwall abgesperrt. Dies hänge wohl mit den Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Lore-Gollwitzer-Straße zusammen. Er erkundigt sich, wann der Weg wieder genutzt werden könne.

c)   Hr. Lippl bezieht sich auf die Ausgleichsfläche in Oberisling, die im Zuge der Errichtung der Continental Arena geschaffen worden sei. Er wünscht sich hier im südlichen Bereich an der Böschungskante einen schmalen Fußpfad, möglicherweise könne zu diesem Zweck Rindenmulch aufgeschüttet werden. Derzeit behindere zudem eine eingezäunte Pflanzinsel den Zugang. Er beantragt, darüber abzustimmen, ob die Mehrheit den Fußpfad wolle.

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sprechen sich mehrheitlich gegen den Fußpfad aus.

 

Stellungnahme:

a)   Bei dem Feldweg handelt es sich um den sog. Mühlweg. Dieser wird für die künftige Baustellenerschließung des Gartenamtes bei der Herstellung der Grün- bzw. Ausgleichsflächen und der Baugrundverbesserung des Tiefbauamts in den nächsten Jahren noch Verwendung finden müssen. Zwischenzeitliche Unterhaltsmaßnahmen sind daher unwirtschaftlich und nicht sinnvoll.

b)   Die Sperrung des Radweges von Unterisling nach Burgweinting, sog. Islinger Weg, durch einen Erdwall ist notwendig, da dieses Jahr noch Baumaßnahmen zur Baugrundverbesserung durchgeführt werden sollen. Hier muss nochmals mit intensivem Baustellenverkehr gerechnet werden. Nachdem der Umweg über die Kirchfeldallee zumutbar ist und nur wenige 100 Meter beträgt, ist eine temporäre Öffnung nicht angezeigt. Eine Wiedereröffnung des Weges erfolgt nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen in Burgweinting Nordwest III und der Magdalena-Heymair-Straße.

c)   Als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Continental Arena mussten gemäß dem geltenden Naturschutzrecht Ausgleichsflächen für die Eingriffe in den Naturhaushalt geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2015 auf dem städtischen Grundstück südlich von Oberisling eine artenreiche Wildkräuterwiese angelegt; zuvor wurde diese Fläche ackerbaulich genutzt. Die Anlage einer Wegeverbindung auf diesem Grundstück widerspricht dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Auf der Wegefläche von ca. 800 be es keine artenreiche Vegetation und die Begehung würde eine starke Störung der Tierwelt nach sich ziehen, z. B. von Hasen oder Bodenbrütern. Damit bedingt die Anlage eines Weges einen erneuten Ausgleichsbedarf, für den es keine Grundstücksverfügbarkeiten gibt.

Der Zaun wurde im Jahr 2015 längs der verlängerten Hanngasse gebaut, um die frisch angesäte Fläche vor Überfahrung zu schützen.

 

 

3.Thema:Erschließung der Waldorfschule

Fragesteller/in:Hr. Lippl

Hr. Lippl spricht das Bebauungsplanverfahren hinsichtlich der Waldorfschule an und erkundigt sich, ob es hierzu aktuelle Informationen zur verkehrlichen Erschließung gebe.

 

Stellungnahme:

Die Fahrbahn wird im Einmündungsbereich verbreitert, so dass die vorhandene Linksabbiegespur verlängert werden kann. Dadurch kann die Schule aus Richtung Süden sicher erreicht werden, ohne den durchfahrenden Verkehr zu behindern. Außerdem bleibt die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Franz-Josef-Strauß-Allee erhalten.

Zudem ist eine getrennte Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz geplant, die auch mit der Tiefgaragenzufahrt kombiniert wird. Die Breite der Ausfahrt wird 3 Meter betragen.

Des Weiteren wird ein neuer Geh- und Radweg in den vorgeschriebenen Breiten ausgebaut, der die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Zutzlich wird hinter dem Gehweg ein 3 Meter breiter Grünstreifen mit Bäumen geschaffen.

 

4.Thema:Verlegung des Ortsschildes

Fragesteller/in:Hr. Lippl

Hr. Lippl erkundigt sich, ob es möglich sei, das Ortsschild von der Nordgrenze der Beerenmeile am Unterislinger Weg nach Süden hinter die Einmündung der Rauberstraße zu verlegen. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h könne die Ein- und Ausfahrtsituation der Anlieger ggf. entschärft werden.

 

Stellungnahme:

Die Situierung der Ortstafel nach Zeichen 310/311 StVO bestimmt sich gemäß den Verwaltungsvorschriften zur StVO danach, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten für ortseinwärts orientierte Verkehrsteilnehmer beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Die Ortstafel am Unterislinger Weg ist am Beginn der Grundstücke mit Bebauung ordnungsgemäß aufgestellt. Die Ortstafel südlich der Beerenmeile in Höhe der Feldzufahrt aufzustellen, ist verkehrsrechtlich unzulässig.

 

 

5.Thema:Gebühr für die Erlaubnis zum Aufbewahren und Verwenden von
llerpulver

Fragesteller/in:Hr. Stadler

Hr. Stadler sagt, die Stadt Regensburg erhebe für die Verlängerung der Erlaubnis zum Aufbewahren und Verwenden von Böllerpulver eine Gebühr von 150 Euro. Für eine Neuausstellung würden sogar 175 Euro verlangt. In anderen Städten seien die Gebühren niedriger, auch in Regensburg habe die Gebühr für die Verlängerung im Jahr 2005 lediglich 51,13 Euro betragen. Er möchte wissen, wie die Gebührenhöhe zustande komme. Seiner Ansicht nach entstehe nur ein geringer Aufwand für die Erteilung der Erlaubnis, der Antrag umfasse lediglich zwei Seiten.

 

Stellungnahme:

Seit dem Jahr 2014 beinhaltet das Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, erlassen vom Bayerischen Staatsministeriumr Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Sprengstoffgesetz. Damit wurde die bis dahin gültige Sprengstoffkostenverordnung des Bundes abgelöst. Die Tarifstelle 1.12.1 im Kostenverzeichnis sieht als Rahmengebühren für die Erteilung 80 bis 500 Euro und für die Verlängerung 70 bis 290 Euro der o.g. Erlaubnis vor.

Zusätzlich gibt es ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.06.2014. Darin sind Richtwerte für Kosten festgesetzt und diese erhebt die Stadt Regensburg. Insbesondere bei Angelegenheiten im Hinblick auf Sprengstoff findet eine umfangreiche Prüfung statt. Der dafür notwendige Zeitaufwand rechtfertigt die Gebühr.

 

 

6.Thema:Verkehrssituation am Unterislinger Weg

Fragesteller/in:Hr. Gietl

Hr. Gietl schildert, der Verkehr stadtauswärts gerate im Unterislinger Weg an der Bushaltestelle der Linie 3 oft ins Stocken und staue sich manchmal bis zum Tulpenweg oder zur Iselrinne/Burgunderstraße. Grund dafür sei, dass viele Autofahrer nach links in die Bajuwarenstraße abbiegen wollen. Allerdings könnten nur drei bis vier Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren und müssten dann den Gegenverkehr abwarten. Erst nach einem Umschalten der Ampel könne die Weiterfahrt in die Bajuwarenstraße erfolgen, die nachfolgenden Fahrzeuge stünden wieder an der roten Ampel. Die Linksabbiegespur biete aber lediglich Platz für etwa fünf Fahrzeuge, weitere blockierten die Spur geradeaus nach Oberisling. Er möchte wissen, ob für die Linksabbieger eine eigene Ampel installiert werden könne. Alternativ könne ggf. eine verlängerte Grünphase in Richtung stadtauswärts,hrend die stadteinwärts Fahrenden bereits rot haben, eingerichtet werden.

 

Stellungnahme:

Eine eigene Signalgruppe führt an dieser Stelle zu keiner Verbesserung der Leistungshigkeit. Hinzu kommt, dass aufgrund der einzuhaltenden Mindestgrünzeiten für Fußnger die zusätzliche Abbiegespur nicht schaltbar ist.

Ursache für den Rückstau ist die beim letzten Umbau der Bushaltestelle verkürzte Linksabbiegespur und die in den Abendspitzenstunden nicht ausreichende Leistungsfähigkeit der Bajuwarenstraße. Insbesondere in den Monaten April bis Juni tritt dieses Rückstauproblem in der Abendspitzenstunde auf. Grund dafür ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zum Bau- und Gartenmarkt sowie Probleme durch die zusätzlichen Ein- und Ausfahrten.

r den Unterislinger Weg ist im Abendprogramm die Grünzeit für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr länger als für den stadteinwärtsfahrenden Verkehr. Der Rückstau in der Bajuwarenstraße behindert den Abbiegevorgang allerdings erheblich. Das Gesamtverkehrsaufkommen am Knoten ist zu diesen Zeiten sehr hoch.

Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr prüftglichkeiten, ob im Zusammenspiel mit dem Knoten Langobardenstraße eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

 

 

7.Thema: Friedhof Oberisling

Fragesteller/in:Fr. Stadträtin Schmidl, Hr. Guder

Fr. Schmidl bittet um einen Sachstandsbericht im Hinblick auf eine Barrierefreiheit, einer Urnenwand sowie eines möglichen Ersatzstandortes für den Friedhof Oberisling. Ein sinnvoller Standort für die neue Urnenwand wäre links neben der Kriegelsteiner Gruft und nicht dort, wo derzeit die Abfälle gelagert würden.

Hr. Guder meint, ein barrierefreier Zugang zum Friedhof werde bereits seit langer Zeit diskutiert. Neben dem sog. „Milchhäusl“ bestehe ein Weg bis zum Haupteingang des Friedhofs. Einzig zwei Treppenstufen seien störend. Er schlägt vor, diese wegzunehmen und aufzuschütten.

 

Stellungnahme:

Der Haupteingang des Friedhofs befindet sich an der Ostseite und ist über eine Treppe mit 12 Stufen begehbar. Die Treppe überwindet eine Böschungshöhe von geschätzt zwei Metern. Darüber hinaus gibt es in diesem Bereich einen Weg mit zwei Stufen. Seit Jahrzehnten gewährt der Eigentümer des Grundstücks Zehentstraße 2, welches sich an der Nordseite des Friedhofs befindet, Besuchern und Unternehmen einen barrierefreien Zugang über sein Grundstück. Dafür muss bei der Friedhofsverwaltung ein Schlüssel für das Friedhofstor an der Nordseite beantragt bzw. beim Mesner ausgeliehen werden. Der Grundstückseigentümer hat mitgeteilt, dass er diesen Zugang auch weiterhin erlauben wird. Aktuell ist daher ein ebenerdiger Zugang zum Friedhof grundsätzlich gegeben.

Dennoch prüft die Abteilung Bestattungswesen gemeinsam mit dem Gartenamt, ob der öffentliche Zugang zum Friedhof behindertengerecht und barrierefrei gestaltet werden kann. Insbesondere, da für die behindertengerechte Ausführung nur eine Steigung von 6% zulässig ist. Als erstes Ergebnis hat sich gezeigt, die Schaffung eines barrierefreien Zugangs erfordert umfangreiche Maßnahmen. Das Gartenamt und das Tiefbauamt wurden beauftragt, die Machbarkeit und den Maßnahmeumfang r die Errichtung eines barrierefreien Zugangs zu prüfen und eine Kostenschätzung zu erstellen. In diesem Zusammenhang soll zudem geprüft werden, ob ein Zugang geschaffen werden kann, der nicht nur für Besucher barrierefrei ist, sondern auch von der städtischen Friedhofsverwaltung zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten, von Bestattungsunternehmen, Steinmetzbetrieben,rtnern und Handwerkern genutzt werden könnte.

Der Friedhof Oberisling verfügt über 152 Grabstätten. Davon stehen aktuell noch 14 zur Verfügung, 11 für eine Sargbestattung und 3 für eine Urnenbestattung. Der Bedarf für einen Ersatzstandort ist aktuell nicht gegeben.

Überdies wird eine Urnenwand mit vorläufig 30 Urnenkammern errichtet. Zur Herstellung der geplanten Anlage soll die Grüngutsammelstelle zum Eingangsbereich verlagert werden. Gleichzeitig wird auch die vorhandene Hecke entfernt. Links neben der Kriegelsteiner Gruft stehen Plätze für Sargbestattungen zur Verfügung, die Fundmentstreifen sind bereits vorhanden. Der Platz ist deshalb für die Errichtung der Urnenwand nicht geeignet. Die Fertigstellung der Urnenanlage erfolgt voraussichtlich zum Frühjahr 2018, da zunächst die dahinter liegende Mauer saniert werden muss.

 

 

8.Thema:Zufahrt zur Beerenmeile für Radfahrer

Fragesteller/in:Fr. Stadträtin Schmidl, anonym

Fr. Schmidl fragt, ob für die Beerenmeile eine verkehrssichere Zufahrt für Radfahrer geschaffen werden könne.

Eine Bürgerin möchte wissen, ob auch zusätzliche Kfz-Parkplätze geschaffen würden. Darüber hinaus sei die Ein- und Ausfahrt für Autofahrer ebenfalls gefährlich.

Eine weitere rgerin merkt an, viele Fußnger würden den direkten Weg nehmen und über die Leitplanke steigen.

 

 

Stellungnahme:

Mit dem Betreiber der Beerenmeile ist vereinbart, das dieser im nächsten Jahr den Weg entlang der Böschung an der Südseite verbreitert. Aus Oberisling kommend nnen Radfahrer dann von der Rauberstraße auf den Islinger Weg wechseln und diesen Weg befahren. Durch die Verbreiterung wird auch ein Begegnungsverkehr ermöglicht.

Des Weiteren soll künftig der Weg zum Papstkreuz genutzt und bis zur Beerenmeile verlängert werden. Dieser Weg wird der Erschließung aus Richtung Norden dienen. Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Regensburg, entsprechende Verträge zur Nutzung sind mittlerweile jedoch abgeschlossen. Der Betreiber der Beerenmeile hat die Erlaubnis erhalten, den Weg mitzubenutzen und hat die Wegeverbindung zwischenzeitlich hergestellt. Damit konnte eine gefahrlose Wegeverbindung ohne motorisierten Verkehr ermöglicht werden.

Beide Wege stehen ausschließlich Fußngern und Radfahrern zur Verfügung. Mit dem Auto kann das Grundstück über den Unterislinger Weg erreicht werden. Auf dem Gende befinden sich die erforderlichen Parkplätze.

 

 

9.Thema: Radweg von Oberisling nach Scharmassing

Fragesteller/in:Fr. Stadträtin Schmidl

Fr. Schmidl erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bezüglich der Errichtung des Radwegs von Oberisling nach Scharmassing.

 

Stellungnahme:

r den Radweg besteht eine Vorplanung des Tiefbauamtes nach der der Radweg neben der Straße geführt wird. Zu diesem Zweck konnte bereits ein Großteil der notwendigen Flächen erworben werden; mit zwei Eigentümern finden noch Verhandlungen statt. Der Bau des Radwegs ist derzeit im Investitionsprogramm-Entwurf anstelle des Jahres 2019/2020 r das Jahr 2021 vorgesehen. Die Mittel für die Planung sindr die Jahre 2019/2020 vorgesehen.

 

 

10.Thema: hlbach

Fragesteller/in:Fr. Stadträtin Schmidl, Hr. Attenhauser

a)   Fr. Schmidl stellt das Anliegen eines Anwohners der Machthildstraße vor: Der Mühlbach sei früher von den Landwirten gesäubert worden. Zwischenzeitlich handle es sich um ein naturgeschütztes Gebiet und die Zuständigkeit für das Ausräumen liege bei der Stadtverwaltung. Nun werde der Mühlbach nicht mehr so häufig wie früher ausgeräumt; der Bach verschlamme und es bilde sich Schilf. Daher werde von den Anwohnern ein Wassereintritt in die Keller befürchtet. Frau Schmidl fragt, welche vorbeugenden Maßnahmen es gebe, damit der Bach nicht überlaufe.

b)   Hr. Attenhauser gibt an, bei der Siedlung befinde sich im Islinger Mühlbach ein senkrechtes Gitter. Bei starken Regenfällen würden sich dort frisch geschnittenes Gras, Äste oder Abfälle verfangen. Das Wasser staue sich dann und übertretendes Wasser stelle eine Gefahr für die umliegenden Gebäude dar. Diese Situation ergebe sich mindestens ein- bis zweimal im Jahr. Er schlägt vor, ein schräges Gitter zu installieren. Das Gras und die Abfälle würden dann durch den Wasserdruck nach oben geschoben und das Wassernne weiterhin ungehindert durch das Gitter fließen.

 

Stellungnahme:

a)   Das Tiefbauamt nimmt die Gewässeraufsicht wahr, unter anderem für den Mühlbach. Aufgrund der Vielzahl der Gewässer können Arbeiten nur sukzessiv durchgeführt werden. Die Maßnahmen im Abschnitt des Mühlbaches südlich der Machthildstraße werden sobald als möglich durch die zuständigen Ämter (Tiefbauamt und Stadtgartenamt) umgesetzt.

b)   Das Gitter dient dazu, einen Stau im anschließenden unterirdischen Bereich des Baches durch Einspülen von Ästen, Laub, Abfall etc. zu vermeiden. Dies muss weiterhin gewährleistet werden. Das heute senkrechte Gitter wird künftig durch ein schräges Gitter ersetzt, damit auch bei Verklausungen am Gitter durch Äste, Laub, Abfall etc. immer ein Teil des Gitters frei bleibt und der Wasserabfluss gewährleistet wird.

 

 

11.Thema: Continental Arena

Fragesteller/in:Fr. Melzl; Hr. Guder, Hr. Gietl

a)   Fr. Melzl erläutert, im Biendlweg bestehe bei Fußballspielen stets ein Problem mit dem Parkplatzsuchverkehr sowie parkenden Autos. Besonders in der Erntezeit sei dies schwierig. Zwar habe eine Beschilderung mittlerweile eine Erleichterung gebracht, doch Schwierigkeiten gebe es nach wie vor. Sie fragt, ob die Straße mithilfe eines Polizeifahrzeuges an den Spieltagen gesperrt werden könne.

Weiterhin erkundigt sie sich nach den Plänen für ein Parkhaus. Es habe in der Vergangenheit geheißen, ein Parkhaus würde errichtet, falls die Parkplätze nicht ausreichten.

b)   Hr. Guder berichtet, in der Planungsphase sei versichert worden, dass es sich um ein reines Fußballstadion handeln werde, andere große Events oder Konzerte seien ausgeschlossen worden. Nun gebe es Aussagen, dass die Auslässe an den Ecken verändert werden sollten, so dass diese Veranstaltungen doch stattfinden könnten. Er lehnt dies ab und würde dagegen klagen.

c)   Hr. Gietl merkt an, von der Autobahn aus sei der Lärm- und Sichtschutzzaun bei der Continental Arena zu sehen. Dort befinde sich ein Graffiti mit den Buchstaben ACAB. Ausgesprochen handle es sich um eine Beleidigung der Polizei. Er bittet darum, das Graffiti entfernen zu lassen.

 

Stellungnahme:

a)   Für den Feldweg zwischen dem Biendlweg und der Franz-Josef- Strauß-Allee ist ein kombiniertes Motorrad- und Pkw-Verbot (Zeichen 260 StVO) angeordnet. Der landwirtschaftliche Verkehr ist ausgenommen. Zusätzlich wurde an der Einmündung von der Rauberstraße in den Biendlweg ein Sackgassenschild angebracht, um unnötiges Einfahren zu vermeiden. Damit wurden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Parküberwachung fällt in die Zuständigkeit der Polizei, hier hat die Stadtverwaltung keine Handhabe.
Pläne für ein Parkhaus gibt es aktuell nicht.

b)   Die Continental Arena bleibt, wie ursprünglich geplant, ein Fußballstadion. Bauliche Veränderungen für andere Nutzungszwecke sind nicht vorgesehen.

c)   Das Graffiti auf demrm- und Sichtschutzzaun an der Continental Arena wurde entfernt.

 

 

12.Thema: Installation von Verkehrsspiegeln

Fragesteller/in:Fr. Stadträtin Schmidl

Fr. Schmidl berichtet, eine Anwohnerin der Otlohstraße würde sich einen Verkehrsspiegel wünschen, früher habe es dort einen gegeben. Sie selbst habe ebenfalls bereits einige Standorte für Verkehrsspiegel angeregt. Sie bittet um Erläuterung, warum keine Verkehrsspiegel angebracht würden.

 

Stellungnahme:

Wissenschaftliche Untersuchungen und Urteile zeigen, dass Spiegel nicht immer geeignet sind, unübersichtliche Straßenabschnitte sicherer zu machen. Auch in der Praxis hat sich erwiesen, dass es an vielen Stellen mit Verkehrsspiegeln zu einer Erhöhung der Unfallgefährdung gekommen ist. Der Spiegel ersetzt nicht das rücksichtsvolle Einfahren in den Straßenverlauf; Verkehrsteilnehmer müssen sich dennoch so verhalten, als wenn kein Spiegel vorhandenre.

In der Rauberstraße gibt es keine Unübersichtlichkeit, wenn vorsichtig in die Straße eingefahren wird. Ferner bestehen keine Unfallzahlen oder Statistiken, die eine besondere Gefahrenstelle belegen.

 

 

13.Thema:Schaffung einer Begegnungsstätte für Bürger

Fragesteller/in:Fr. rle

Fr. Wörle berichtet, es fehlten Möglichkeiten für Begegnungen und es fänden wenige Veranstaltungen statt, insbesondere in Graß. Es gebe zwar aktive Vereine, aber diese seien nicht für alle rgerinnen undrger ein Anlaufpunkt. Sie fragt, ob ein Bürgerzentrum oder ähnliches geplant sei. Vor allem für ältere Menschen könne so eine soziale Vereinsamung vermieden werden.

 

Stellungnahme:

Konkrete Planungen für ein Bürgerzentrum in Oberisling und Graß gibt es derzeit nicht. In Oberisling besteht das Gemeindehaus, welches von den Vereinen genutzt wird und einen Treffpunkt darstellt. An den Veranstaltungen nnen meist nicht nur die Vereinsmitglieder teilnehmen, sondern sie stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen.

Das Projekt Regensburgs Nette Nachbarn bietet zudem ein gutes Netzwerk und Unterstützung für ältere Menschen. Leider fehlt aberr Oberisling-Graß noch ein Stadtteilmmerer.

 

 

14.Thema:Parksituation an der Lieperkingstraße

Fragesteller/in:Fr. Melzl, Hr. Mayer

Fr. Melzl äert, die Lieperkingstraße sei bei den Sportanlagen des TSV oft zugeparkt. Mit einem Mähdrescher sei keine Durchfahrt möglich, ggf. gebe es sogar Schwierigkeiten für die Feuerwehr. Sie fragt, ob hier Abhilfe geschaffen werden könne. Auch der Sportverein müsse Regelungen treffen. Zudem seien dort Bäume gepflanzt worden. Die Baumkronen sollten so geschnitten werden, dass die Grundstücksfläche nicht beeinträchtigt werde.

Hr. Mayer stellt sich als Vorstand des TSV Oberisling vor und führt aus, das Anliegen von Frau Melzl sei nachvollziehbar. Jedoch erstrecke sich die Erntezeit auf einen begrenzten Zeitraum, ebenso sei die Straße nicht täglich zugeparkt. Er sei gerne bereit, Besucher auf die Situation aufmerksam zu machen. Zudem denke man über eine Beschilderung nach und suche nach neuen Parkmöglichkeiten. Trotzdem bittet er um Verständnis. Der Verein habe schließlich auch einen Wert für den gesamten Ort.

 

Stellungnahme:

r die Parküberwachung ist die Polizei zuständig, diese muss im konkreten Fall gerufen werden. Eine Verkehrsbeschilderung, etwa Stationierungsverbote, sind nicht zielführend. Das geschilderte Problem ist mit den Mitteln der StVO nicht durchgreifend zu lösen.

Bis zum nächsten Frühjahr werden die Äste des Baumbestandes unter Becksichtigung des Baumerhaltes eingekürzt, um den gesetzlich vorgeschriebenen Raum über der Straße wieder herzustellen.

 

15.Thema:Busverbindung

Fragesteller/in:Hr. Gietl

Hr. Gietl berichtet, es gebe die Zusage, dass die Oberislinger Bürgerinnen und Bürger abends in den Bussen der Linie 2 mitfahren könnten, wenn diese bis nach Graß und anschließend in das Betriebsgelände des RVV zurück fahren würden. Allerdings habe es in der letzten Zeit Probleme gegeben. Entweder sei der Bus nicht über Oberisling gefahren oder der Busfahrer habe gesagt, er dürfe niemanden mitnehmen. Die glichkeit habe sich in der Vergangenheit bewährt, daher sei es bedauerlich, dass es nun zu Schwierigkeiten komme.

 

Stellungnahme:

Aktuell enden nur noch vier Fahrzeuge 19:41, 20:11, 23:08 und 0:08 Uhr in Graß, die über Oberisling in den Betriebshof einrücken. Für diese vier Fahrten gibt es einen Vermerk für den Fahrer, dass er Fahrgäste in Richtung Oberisling mitnehmen kann.

Mit jedem Fahrplanwechsel kann sich der gewohnte Einsatz der Fahrten der Linie 2 in Graß ändern. So gibt es Fahrten (z. B. 21:08 Uhr), welche zwar in Graß enden, das Fahrzeug aber nicht in den Betriebshof in der Markomannenstraße einrückt, sondern auf eine andere Linie im Stadtgebiet wechselt.

Die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH kann leider keine dauerhafte Lösung anbieten, da die logistische Zuordnung aller Fahrten ein Fahrplan-/Dispositionsprogramm übernimmt, um einen effektiven Einsatz der Stadtbusse in Regensburg zu garantieren. Jede Baustelle verändert den Fahrzeugeinsatz und kann zu Verschiebungen führen, so dass der Wageneinsatz flexibel gestaltet werden muss.

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Anlagen: