Vorlage - VO/17/13454/61  

 
 
Betreff: 69. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen dem Weg "Am Pflanzgarten" und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 56, An den Klostergründen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 268, Sportflächen FSV Prüfening
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangssituation

 

In Großprüfening Am Pflanzgarten betreibt der FSV Prüfening eine Sportanlage, bestehend aus zwei Großspielplätzen und einer Ballspielwiese, die für den Stadtteil von großer Bedeutung ist. Aktuell hat der Verein 15 Mannschaften im Spielbetrieb. Davon 13 im Kinder- und Jugendbereich, von denen 7 auf Kleinfeld spielen.

Aus sportfachlicher Sicht ist die jetzige Platzsituation nur knapp ausreichend und ein weiteres Großspielfeld für den Sportbetrieb unabdingbar.

 

 

  1. Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

 

Der Sportplatz auf dem Grundstück mit der FlNr. 185/3, Gemarkung 5247 Großprüfening ist vertraglich seit 1977 von der Immobiliengesellschaft der Bahn angemietet. Der Mietvertrag läuft zwar unbefristet, jedoch mit einer vierteljährigen Kündigungsfrist.

Der FSV Prüfening beabsichtigt Zuschüsse aus Landesmitteln für Investitionen in die Infrastruktur der Anlage (Platzsanierung, Kunstrasen) zu beantragen. Dafür benötigt der Verein langfristige Verträge.

Die benachbarten Flächen der ehemaligen Bundesbahnschule wurden im Oktober 2016 an einen privaten Investor veräert. Die Freiflächen im Bestand bei der ehemaligen DB-Schule sollen auch weiterhin für sportliche Zwecke zur Verfügung stehen.

Um die Flächen langfristig als Sportflächen zu sichern und eine Erweiterung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nur dadurch können die Voraussetzungen geschaffen werden, die es dem Verein ermöglichen auch weiterhin den Sportbetrieb auf den Anlagen Am Pflanzgarten fortzuführen.

 

  1. Planungsziele

 

Das Planungsgebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan teilweise als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule dargestellt.

Ziel ist es, durch die Anpassung der Darstellung im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport und die damit übereinstimmende Festsetzung der Art der Nutzung im Bebauungsplan als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport, die Fläche auch zukünftig für den Vereins-Sportbetrieb zu sichern und eine dauerhaft funktionsfähige Sportanlage zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang soll im Verlauf des Verfahrens auch die Erforderlichkeit einer neuen Erschließung geprüft werden.

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Für das Gebiet im Stadtwesten, westlich des Wegs „Am Pflanzgarten“ und östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 56, An den Klostergründen ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 19.09.2017 (M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Darstellung als Fläche für Gemeinbedarf Schule, Wohnbaufläche und Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport dargestellt werden.
 

  1. Gleichzeitig ist für das Gebiet der Bebauungsplan Nr. 268 Sportflächen FSV Prüfening  im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan vom 19.09.2017 (M: 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der zu ändernden Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport festgesetzt werden.

 

  1. Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 


Anlagen:

 

69. FNP Änderung Sportflächen FSV Prüfening, Entwurf vom 19.09.2017

BP 268 Sportflächen FSV Prüfening, Übersichtsplan mit Geltungsbereich vom 19.09.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 69. FNP Änderung (205 KB)    
Anlage 2 2 BP 268 Lageplan (207 KB)