Vorlage - VO/17/13455/53  

 
 
Betreff: Sportförderungsmittel für die Regensburg Legionäre e. V.;
Stundung von Entwässerungsbeiträgen und Übernahme der Stundungszinsen aus Sportfördermitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Grundstück Donaustaufer Str. 256, Flur-Nr. 677/11 + 753/11 Teilfläche Gemarkung Schwabelweis, wurde ein Entwässerungsbeitrag von 53.346,88 € festgesetzt. Das städtische Grundstück ist an die Regensburg Legionäre e.V. vermietet, der Verein betreibt darauf das Baseballstadion. Die Kämmerei hat die Zahlung des Entwässerungsbeitrages gegenüber dem Liegenschaftsamt als Grundstückseigentümer als interne Verrechnung geltend gemacht.

Vom Liegenschaftsamt (Hr. Baumann) wurde die Forderung mit Schreiben vom 18.07.2017 an die Regensburg Legionäre e. V. weiter gegeben, die sich wiederum an Amt 53 zwecks Übernahme der Beiträge im Rahmen der Sportförderung gewandt haben.

 

Die Regensburg Legionäre e.V. haben eine Stundung in Höhe von 82,5 % (analog Stundung Erbpachtzins) der anfallenden Beiträge beantragt.

Auf das Vereinsheim mit Gaststätte/Stadionverkauf entfällt ein Flächenanteil von 17,5 % der hinsichtlich Erbpachtzins und Entwässerungsbeiträge nicht mit Sportförderungsmitteln bezuschusst werden kann.

 

Der Betrieb der Sportanlage liegt im öffentlichen Interesse. Eine Forderung des Entwässerungsbeitrages hätte zur Folge, dass der Betrieb der Sportanlagen durch den gemeinnützigen Verein gefährdet wäre.

 

Die Regensburg Legionäre weisen in ihrem Mitgliedsbestand in dem Alterssegment bis 18 Jahre eine überdurchschnittlich große Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen aus (über 50%).

 

Mit Beschluss des Sportausschusses vom 09. März 1994 wurde die in Vergangenheit übliche Praxis, Erschließungsbeiträge für Grundstücke, die sportlich durch gemeinnützige Vereine genutzt werden, zu stunden, festgesetzt. Die fälligen Stundungszinsen werden für diese Grundstücke aus Sportförderungsmitteln übernommen.

 

Bei einem Stundungsbetrag von 44.011,18 € (Hauptforderung 53.346,88 € x 82,5 %) belaufen sich die Stundungszinsen auf jährlich 2.640,67 (44.011,18 € x 6,00 %).

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit vor, den Regensburg Legionären e. V. die anteiligen Entwässerungsbeiträge in Höhe von 44.011,18 € zu stunden und die anfallenden jährlichen Stundungszinsen in Höhe von derzeit 2.640,67 aus Sportfördermittel zu begleichen.


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt/Der Stadtrat beschließt:

 

Den Regensburg Legionären e. V. werden die anteiligen Entwässerungsbeiträge in Höhe von 44.011,18 € gestundet.

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit empfiehlt/Der Stadtrat beschließt:

 

Die anfallenden jährlichen Stundungszinsen in Höhe von derzeit 2.640,67werden aus Sportfördermittel übernommen.

 


Anlagen: