Vorlage - VO/17/13457/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256 - Friedenstraße West
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangssituation

 

Der ca. 2,2 ha große Geltungsbereich liegt westlich der Regensburg Arcaden und östlich der Kumpfmühler Brücke, zwischen Friedenstraße und den Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG. Im Osten befindet sich das Gebäude Paracelsusstraße 1/2 (Ärztehaus). Im Süden grenzt der Geltungsbereich an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 255 Friedenstraße an.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich, angrenzend an die Friedenstraße gegenüber dem Evangelischen Friedhof, eine im Rahmen des Ausbaus der Friedenstraße planfestgestellte ca. 0,7 ha große Grünausgleichsfläche. Die sonstigen Flächen sind unbebaut und werden zu Teilen als Parkplatz benutzt.

 

Der Planbereich war Gegenstand des am 08.12.1997 ortsüblich bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 255 Friedenstraße. Das damals zu Grunde gelegte städtebauliche Konzept verfolgt(e) die Entwicklung eines „Stadtquartiers mit arbeitsplatzintensiven Nutzungen“. Bereits im Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 255 - Friedenstraße vom 30.03.2000 waren die in der Anlage gekennzeichneten Flächen nicht mehr Gegenstand der Planungen, da sich die Planung auf die Flächen der heutigen Arcaden konzentrierte. Es gibt folglich keinen rechtskräftigen Satzungsbeschluss zu den Flächen des jetzt vorgesehenen Planbereichs.

 

 

 

  1. Anlass der Bebauungsaufstellung

 

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Regensburg vom 01.12.2016 werden im Rahmen der Ideenstudie „Stadtraum gemeinsam gestalten“ (02/2017 bis 08/2017) Lösungsansätze für die zukünftige Entwicklung des Stadtraums zwischen Hauptbahnhof/ Friedensstraße und Altstadt erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob eine umliche Verlagerung verkehrlicher Funktionen zu einer Entlastung des Areals Bahnhofsvorplatz/Ernst-Reuter-Platz beitragen kann.

 

Die ersten Ergebnisse der 2. Ideenwerkstatt im Mai 2017 machen deutlich, dass sowohl eine Verbesserung der verkehrlichen Situation im o.g. Stadtraum als auch eine Aufwertung der öffentlichen Räume im gesamten Bahnhofsumfeld nur unter Einbezug der Flächen an der Friedenstraße/Paracelsusstraße erfolgen kann. Diese Flächen sollen zukünftig Funktionen für den Fern- und Regionalbusverkehr übernehmen und somit den stark vom Verkehr geprägten Stadtraum rdlich des Hauptbahnhofs entlasten.

 

 

 

  1. Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 256 Friedenstraße West sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung eines Busterminals mit Funktionen des Fern- und Regionalbusverkehrs und für die Entwicklung von Flächen für Dienstleistungen und Gewerbe geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

  1. Planungsziele

 

Im Geltungsbereich soll ein Sondergebiet Busterminal zur Unterbringung von Gebäuden und Anlagen für Funktionen des Fern- und Regionalverkehrs einschließlich der für diese Nutzungen notwendigen Nebenanlagen mit Gemeinbedarfscharakter sowie ergänzende Einrichtungen ausgewiesen werden.

 

Im Sinne einer nachhaltigen und urbanen städtebaulichen Entwicklung sollen die Flächen auch für Nutzungen wie bspw. Dienstleitungen und Gewerbe, im Sinne einer vertikalen Nutzungsschichtung in Geschossen oberhalb eines Busterminals, genutzt werden.

 

Die bisherige Funktion einer Teilfläche als Grün- und Ausgleichsfläche ist auf Integrationsmöglichkeiten zu überprüfen und ggf. an anderer Stelle zu ersetzen.

 

 

 

  1. Planungsrecht

 

Bebauungsplan

 

Derzeit liegen die Flächen für die geplante Entwicklung im unbeplanten Bereich.

 

Flächennutzungsplan

 

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Geltungsbereiches als Kerngebiet und Grünfläche dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256 Friedenstraße West soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan entsprechend den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert/ fortgeschrieben werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Regensburg Arcaden und östlich der Kumpfmühler Brücke, zwischen Friedenstraße und den Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtslageplan vom 19.09.2017 (M 1: 2.000, siehe Anlage 1, 70. Änderung des FNP) der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Kerngebiet ein Sondergebiet dargestellt werden.

 

  1. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 256 – Friedenstraße West im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.09.2017 (Maßstab 1: 2.000, siehe Anlage 2), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet - Busterminal festgesetzt werden.

 

  1. Die im Sachverhalt dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen der Beteiligung der

Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind dabei für einen Zeitraum von zwei Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder

schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Planungen hingewiesen werden.

 


Anlagen:

 

  1. 70. FNP Änderung, Übersichtsplan v. 19.09.2017
  2. BP 256 – Friedenstraße West, Geltungsbereich v. 19.09.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 70. FNP-Änderung_Übersichtsplan (602 KB)    
Anlage 2 2 BP 256 - Friedenstraße West_Geltungsbereich (1323 KB)