Sachverhalt:
1. Beschlusslage / Beauftragung Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 03.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt F (Gallingkofen) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen. Für diesen Abschnitt sollten dabei die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden.
Der Auftrag für die Planungsleistungen wurde vom Freistaat Bayern nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß VOF am 24.04.2015 an die Planungsgruppe Hochwasserschutz Regensburg (Team 01) vergeben. Wesentlicher Inhalt des Auftrags war es zunächst, den Entwurf der Optimierungsphase technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln und ihn auf die konkreten Randbedingungen hin zu detaillieren.
2. Vorhandene Situation / Stadtentwicklungsplanung Der Abschnitt F (Gallingkofen) beginnt auf Höhe der Lichtenwaldstraße am Abwasserpumpwerk (APW 3) und führt entlang des Ostufers des Regens bis zum Brückenbauwerk der Bundesstraße B16. Der zu schützende Bereich erstreckt sich auf die Regensburger Stadtteile Sallern und Gallingkofen und betrifft insbesondere die Wohnbebauung entlang der Sattelbogenerstraße (Anlage 2).
Der Abschnitt F (Gallingkofen) ist neben dem Abschnitt E (Sallern) der einzige Bereich innerhalb des Stadtgebietes, der nicht im Rahmen des städtischen Grundschutzes vor einem 20-jährlichen Hochwasser (HW 1988/2002) geschützt werden konnte.
Nachdem der Abschnitt D (Reinhausen) bereits fertiggestellt ist und sich die Abschnitte L (Steinweg) und E (Sallern) bereits in Bau bzw. im Rechtsverfahren befinden, kann mit der Überplanung des letzten Regen-Abschnitts der Hochwasserschutz beidseits des Regens konsequent fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden (Anlage1).
Der Regensburg-Plan 2005 (Kapitel 10.2 Stadtnorden) enthält für den Abschnitt F (Gallingkofen) u.a. die stadtentwicklungsplanerischen Leitprojekte „Hochwasserschutz“ und „Schwerpunkt Freiflächen (Naturschutz, Park-, Sport- und Freizeitnutzung)“. Im Regensburgplan 2005 wird auch die Bedeutung des Regentals für das Stadtklima als Frisch- und Kaltluft-entstehungsfläche sowie als Luftaustauschbahn betont.
Diese Leitprojekte sind entsprechend auch als Ziele Im Flussraumkonzept 2010 (FRK) enthalten. Zusätzlich ist eine „leitwerkartige Ufergestaltung, Abgrabungen und Neugestaltung des dahinterliegenden Ufers“ sowie der Erhalt der Auwaldflächen aufgeführt. Für den Teilabschnitt südlich der Sallerergasse ist das Ziel formuliert, den „vorhandenen Uferverbau verfallen (zu) lassen“.
Darüber hinaus ist die Radwegtrasse entlang des linken Regenufers Richtung Zeitlarn im Landschaftsplan 1984 als Ziel, sowie im Radverkehrsplan 2012 als Maßnahmenvorschlag enthalten. Diese Leitprojekte bzw. Ziele können im Zuge der jetzt geplanten HWS-Maßnahmen teilweise konkretisiert werden (siehe dazu im Einzelnen Pkt. 3.2.).
3. Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt F (Gallingkofen) 3.1 Hochwasserschutzelemente
Der Hochwasserschutz des Abschnitts F Gallingkofen wird weitgehend durch eine ortsfeste Hochwasserschutzmauer erreicht, deren Oberkante bis HW100 reicht. Der darüberliegende Freibord (+ 0,5 m) wird meist durch mobile Hochwasserschutzelemente abgedeckt.
Um einen möglichst hohen ortsfesten Grundschutz zu erreichen und die landseitige Ansichtshöhe der HWS-Mauer auf ca. 1,2 m zu begrenzen wird die Sattelbogenerstraße auf das Höhenniveau des HW88 (Hochwasser 1988) angehoben (Anlage 9 und 10 / Schnitt E-E und F-F). Die Trasse der Hochwasserschutzmauer wird möglichst nah an der Bebauung geführt, um den Eingriff in den Abflussquerschnitt zu minimieren, wobei ein Mindestabstand zum bestehenden Kanalbauwerk zu berücksichtigen war.
Lagerhallen Am nördlichen Bauanfang und am südlichen Bauende wird jeweils eine Lagerhalle für mobile Hochwasserschutzelemente platziert. Die Lagerhallen werden bedarfsorientiert so dimensioniert, dass am Bauanfang 1/3 und am Bauende 2/3 der zu lagernden mobilen Elemente untergebracht werden können. Beide Hallen werden in die Hochwasserschutzmauer integriert, so dass jeweils die Bauwerks-Außenwand die Funktion des Hochwasserschutzes übernimmt.
Lückenschlüsse mit mobilen Elementen Notwendige Lückenschlüsse ergeben sich an der Abzweigung zur Straße Gallingkofen, an der Grundstückszufahrt zur Sattelbogener Straße 23, durch den straßenseitigen Wechsel der HWS-Trasse an der Pumpstation im Bereich Kurpfälzer Weg, an den Rampenabgängen zum Regen sowie am südlichen Bauende im Anschlussbereich des weiterführenden Radweges. Hierbei wird die Sattelbogenerstraße jeweils so weit angehoben, dass der Aufstellzeitpunkt der mobilen Lückenschlüsse über dem HW88 liegt.
Zugänge zum Regen An der Pumpstation im Bereich Kurpfälzer Weg sowie im Norden des „Dorfplatzes“ führt je eine Zugangsrampe ins Vorland. Die Rampen werden entlang der Hochwasserschutzmauer in die wasserseitige Böschung integriert.
3.2 Städtebaulich-landschaftsgestalterische und verkehrliche Aspekte
Ein wesentliches städtebauliches und landschaftsgestalterisches Ziel des Entwurfs ist es, mit dem Bau der notwendigen Hochwasserschutzelemente eine Neugestaltung der Sattelbogenerstraße und der angrenzenden Bebauung von Gallingkofen zu erreichen. Dabei wird das eher dörflich geprägte Orts- und Landschaftsbild von Gallingkofen aufgegriffen und mit den notwendigen baulichen Maßnahmen zu einem neuen, auf die Umgebung reagierenden Gesamtbild zusammengefasst.
Im Vorland, unterhalb des Regenbalkons, soll durch Ausgestaltung eines altwasserartigen Gerinnes ein querschnittsneutraler hydraulischer Ausgleich für den vorspringenden Balkon geschaffen werden und gleichzeitig der Regen als Fluss dem Betrachter näherkommen. Eine Rampe führt vom Balkon ins nördlich angrenzende Regenvorland und lädt Erholungssuchende ein, im Vorland des Regens spazieren zu gehen oder zu sitzen und den Ausblick auf den Fluss zu genießen.
Straßenquerschnitt Der Straßenquerschnitt sieht grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 4,5 m vor. Dazu kommt ein Seitenstreifen von 0,5 m entlang der Hochwasserschutzmauer (Sicherheitsstreifen). Insgesamt werden entlang der Sattelbogenerstraße ca. 50 Stellplätze angeordnet. Um dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches zu entsprechen, erfolgt die Anordnung der Stellplätze abwechselnd auf der Anlieger- und Hochwasserschutzseite.
Die jetzt vorliegende Planung hat den Charakter eines Vorentwurfs, d.h. es gibt noch keine Aussagen über Details in Gestaltung und Material. Diese Entscheidungen werden in der weiteren Entwurfsbearbeitung (Bauentwurf) erst getroffen (z.B. Materialien, Farben, Oberflächen der HWS-Mauer, die exakte Lage und Detailausbildung von Stufen, Rampen und Geländern; Beleuchtung; Baum- und Gehölzarten und exakte Standorte; usw.). In der weiteren Entwurfsbearbeitung wird auch der landschaftspflegerische Begleitplan fortgeführt, in dem die unumgänglichen Eingriffe und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, sowie die Flächen für Erholungsbelange und solche für Arten- und Biotopschutz funktional getrennt werden.
4. Ergebnisse der Bürgerinformation und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 20.07.2017 wurden im Wesentlichen folgende Anregungen vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und der Stadt Regensburg erörtert:
Das WWA verwies auf mögliche Ausweichparkplätze am Sportplatz Sallern und erläuterte die grundsätzliche Abwägung zwischen Schaffung von Stellplätzen und dem Eingriff in den Abflussquerschnitt des Regens (Einengung des Flusses).
Aus der Anwohnerschaft kam der Wunsch zu prüfen, ob für den Bereich der Sattelbogenerstraße für Bewohner reservierte Stellplätze ausgewiesen werden können.
Der Regen befand sich ursprünglich im Bereich östlich der B16 weiter nördlich, also näher an der bestehenden Bebauung. Das WWA wies darauf hin, dass sich aus der HWS-Maßnahme kein wasserwirtschaftlich zwingender Grund der Rückverlegung ergebe. Darüber hinaus wurden in diesem Bereich naturschutzfachlich hochwertige Flächen festgestellt. Dies müsse weiter untersucht werden.
Grundsätzlich war von Seiten der Bürger in der Informationsveranstaltung eine hohe Akzeptanz zum geplanten Hochwasserschutz zu erkennen; die Haltung zur vorgestellten Planung war durchwegs positiv.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 21.07.2017 wurden im Wesentlichen nachfolgende Anregungen vorgetragen und erörtert:
Nachdem sich das Altwasser auf der gegenüberliegenden Regenseite, ohne direkten Zusammenhang zum geplanten Hochwasserschutz befindet, war es nicht Teil der Planungsüberlegungen. Im weiteren Verfahren soll grundsätzlich geprüft werden, ob der Bereich des Altwassers (möglicherweise als Ausgleichsmaßnahme) in die HWS-Planung einbezogen werden könne.
Seitens des Verbandes DoNaReA / Landesfischereiverbandes wurde darauf hingewiesen, dass das anfallende Wasser als Abwasser gilt und entsprechend behandelt werden müsse. Das staatliche Bauamt erläuterte, dass für das Klärbecken ein gültiger Bescheid vom 07.05.2012 vorliegt. Die Erforderlichkeit einer Abwasserbehandlung wurde im Rahmen der Genehmigung geklärt. Das WWA weist darauf hin, dass diese Maßnahme außerhalb des Hochwasserschutzes umgesetzt wird und verweist auf eine direkte Klärung mit dem staatlichen Bauamt. Der Bau des Regenklärbeckens ist ab 2018 vorgesehen. Detailfragen zur Ausführung (wie der Schutz vor einem Rückstau im HW-Fall) werden im weiteren Verfahren zwischen Staatlichem Bauamt und WWA abgestimmt.
Das WWA sichert zu, dass die Grenzen des WSG in die Pläne aufgenommen werden und bei der Baumaßnahme der Schutz des WSG entsprechend berücksichtigt wird.
Nach derzeitigen Überlegungen sieht die Planungsgruppe in den Bereichen stärkerer Strömung gröberes Material, im Bereich der Abgrabungen bei Fluss-Km 2+200 eher kiesiges Material vor. Detaillierte Angaben können erst in der weiteren Bearbeitung erfolgen.
Die Planungsgruppe erläutert, dass gemäß Flussraumkonzept der vorhandene Auwald zu schützen ist. Um diesen langfristig funktionstüchtig zu halten, wurde bewusst von sehr intensiven Freizeitnutzungen Abstand genommen. Die Flächen sind grundsätzlich eher naturnah gehalten und sind nur alle 1 bis 2 Jahre zu mähen. Das WWA ergänzt, dass die Schaffung von Retentionsraum durch Abgrabungen sichergestellt ist.
Zum weiteren Vorgehen wurde zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und den Trägern öffentlicher Belange vereinbart, dass die vorliegende Planung grundsätzlich als Grundlage für die Planfeststellung herangezogen werden kann. Bei wesentlichen Änderungen gegenüber der vorliegenden Planung werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut kontaktiert.
5. Straßenerschließungs- und ausbaubeiträge Die Sattelbogener Straße gilt beitragsrechtlich bereits als erstmals endgültig hergestellte Straße. Erschließungsbeiträge werden somit nicht mehr erhoben. Die Straßenausbaumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes (Straßenbelag, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung) sind aber nach Art. 5 KAG als Straßenausbaubeiträge zu bewerten. In welcher Höhe Straßenausbaubeiträge im Bereich der Sattelbogener Straße (verkehrsberuhigter Bereich und nur einseitig bebaut) erhoben werden, kann erst nach Ermittlung des aktuellen Restwertes der Straße und nach Vorliegen einer rechtlich gesicherten Planung (Planfeststellungsbeschluss) ermittelt werden.
6. Haushaltsmittel und weiteres Vorgehen Gemäß einer überschlägigen Kostenschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg auf der Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsphase ergeben sich Gesamtkosten für Planung und Bau für den Abschnitt F (Gallingkofen) in Höhe von 8,5 Mio €.
Die Planungskosten werden auf der Grundlage der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 vorläufig im Verhältnis 50 : 50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Teilung der Planungs-, Grunderwerbs- und Baukosten und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bau- und Unterhaltsvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss). Der erforderliche Grunderwerb wird durch den Freistaat Bayern getätigt. Der (vorläufige) Anteil der Stadt Regensburg insbesondere für die Planungsleistungen ist im Entwurf des IP’s 2017-2017 (UA 6900/00 und UA 6369/03) berücksichtigt.
Die Anregungen aus der Bürgerinformation und der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange werden geprüft und soweit als möglich in die Bauentwurfsunterlagen eingearbeitet. Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Bauentwurfsunterlagen dem Ausschuss erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss). Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn für den Abschnitt F voraussichtlich 2021 erfolgen.
Der Ausschuss beschließt:
Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die ergänzte Hochwasserschutzplanung dem Ausschuss erneut vorzulegen.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||