Vorlage - VO/17/13458/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Abschnitt F (Gallingkofen)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Beschlusslage / Beauftragung

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 03.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt F (Gallingkofen) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen. Für diesen Abschnitt sollten dabei die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden.

 

Der Auftrag für die Planungsleistungen wurde vom Freistaat Bayern nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß VOF am 24.04.2015 an die Planungsgruppe Hochwasserschutz Regensburg (Team 01) vergeben. Wesentlicher Inhalt des Auftrags war es zunächst, den Entwurf der Optimierungsphase technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln und ihn auf die konkreten Randbedingungen hin zu detaillieren.

 

2. Vorhandene Situation / Stadtentwicklungsplanung

Der Abschnitt F (Gallingkofen) beginnt auf Höhe der Lichtenwaldstraße am Abwasserpumpwerk (APW 3) und führt entlang des Ostufers des Regens bis zum Brückenbauwerk der Bundesstraße B16. Der zu schützende Bereich erstreckt sich auf die Regensburger Stadtteile Sallern und Gallingkofen und betrifft insbesondere die Wohnbebauung entlang der Sattelbogenerstraße (Anlage 2).

 

Der Abschnitt F (Gallingkofen) ist neben dem Abschnitt E (Sallern) der einzige Bereich innerhalb des Stadtgebietes, der nicht im Rahmen des städtischen Grundschutzes vor einem 20-jährlichen Hochwasser (HW 1988/2002) geschützt werden konnte.

 

Nachdem der Abschnitt D (Reinhausen) bereits fertiggestellt ist und sich die Abschnitte L (Steinweg) und E (Sallern) bereits in Bau bzw. im Rechtsverfahren befinden, kann mit der Überplanung des letzten Regen-Abschnitts der Hochwasserschutz beidseits des Regens konsequent fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden (Anlage1).

 

Der Regensburg-Plan 2005 (Kapitel 10.2 Stadtnorden) enthält für den Abschnitt F (Gallingkofen) u.a. die stadtentwicklungsplanerischen Leitprojekte „Hochwasserschutz“ und „Schwerpunkt Freiflächen (Naturschutz, Park-, Sport- und Freizeitnutzung)“. Im Regensburgplan 2005 wird auch die Bedeutung des Regentals für das Stadtklima als Frisch- und Kaltluft-entstehungsfläche sowie als Luftaustauschbahn betont.

 

Diese Leitprojekte sind entsprechend auch als Ziele Im Flussraumkonzept 2010 (FRK) enthalten. Zusätzlich ist eine „leitwerkartige Ufergestaltung, Abgrabungen und Neugestaltung des dahinterliegenden Ufers“ sowie der Erhalt der Auwaldflächen aufgeführt. Für den Teilabschnitt südlich der Sallerergasse ist das Ziel formuliert, den „vorhandenen Uferverbau verfallen (zu) lassen“.

 

Darüber hinaus ist die Radwegtrasse entlang des linken Regenufers Richtung Zeitlarn im Landschaftsplan 1984 als Ziel, sowie im Radverkehrsplan 2012 als Maßnahmenvorschlag enthalten.

Diese Leitprojekte bzw. Ziele können im Zuge der jetzt geplanten HWS-Maßnahmen teilweise konkretisiert werden (siehe dazu im Einzelnen Pkt. 3.2.).

 

3. Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt F (Gallingkofen)

3.1 Hochwasserschutzelemente

 

Der Hochwasserschutz des Abschnitts F Gallingkofen wird weitgehend durch eine ortsfeste Hochwasserschutzmauer erreicht, deren Oberkante bis HW100 reicht. Der darüberliegende Freibord (+ 0,5 m) wird meist durch mobile Hochwasserschutzelemente abgedeckt.

  • Die Hochwasserschutzmauer beginnt im Norden an der Brücke der B16 und schließt direkt am Widerlager der Brücke an. Im ersten Abschnitt bis zur Straße Gallingkofen reicht die stationäre Mauer bis OK Freibord und erreicht damit eine notwendige Höhe von 1,8 m bis 4,3 m am Brückenwiderlager. Damit die Höhe der Mauer optisch nicht in Erscheinung tritt, ersetzt am freien Mauerende die Rückwand der Lagerhalle für mobile Elemente die HWS-Mauer. Die Mauer ist somit zwischen Brücke und Lagerhalle eingespannt (Anlage 5 / Schnitt A-A).

 

  • Im Bereich zwischen Sattelbogenerstraße 32 bis 29 fängt die HWS-Mauer die unterschiedlichen Niveaus zwischen höher liegender Anliegerstraße und unten liegender Sattelbogenerstraße ab und wird flussseitig angeböscht, so dass sich eine Ansichtshöhe von ca. 1,0 m ergibt (Anlage 6 / Schnitt B-B).

 

  • Beim Anwesen Sattelbogenerstraße 28 schließt die Mauer an einem Hochuferbereich an. Das anstehende Gelände und die Eingangsöffnungen der sich hier befindenden Wohngebäude liegen über HW100 und müssen nicht geschützt werden (Anlage 7 / Schnitt C-C).

 

  • Das Gebäude Sattelbogenerstraße 26 kann, bedingt durch die Einzellage im Vorlandbereich des Regens, nicht in den Hochwasserschutz mit einbezogen werden, da ein technischer Hochwasserschutz nach den Regeln der Technik (HQ100-Schutz) für das Anwesen nicht wirtschaftlich umgesetzt werden kann und darüber hinaus ein Vollschutz den Charakter und die „Attraktivität“ des Anwesens direkt am Wasser nachhaltig zerstören würde. Die Eigentümerin des Anwesens ist im Planungsverfahren beteiligt.

 

  • Nach dem Hochufer wird die Hochwasserschutzmauer wieder aufgenommen und verläuft als Gartenmauer (in einer Höhe von 1,1 m bis 2,0 m) an der Grundstücksgrenze der Anwesen Sattelbogenerstraße 23 und Kurpfälzerweg 1 (Anlage 8 / Schnitt D-D).

 

  • Ab dem Kurpfälzer Weg bis zum südlichen Bauende verläuft die HWS-Mauer weitgehend geradlinig flusseitig an der Sattelbogenerstraße entlang.

Um einen möglichst hohen ortsfesten Grundschutz zu erreichen und die landseitige Ansichtshöhe der HWS-Mauer auf ca. 1,2 m zu begrenzen wird die Sattelbogenerstraße auf das Höhenniveau des HW88 (Hochwasser 1988) angehoben (Anlage 9 und 10 / Schnitt E-E und F-F).

Die Trasse der Hochwasserschutzmauer wird möglichst nah an der Bebauung geführt, um den Eingriff in den Abflussquerschnitt zu minimieren, wobei ein Mindestabstand zum bestehenden Kanalbauwerk zu berücksichtigen war.

 

  • Im Bereich der Ortsmitte weitet sich der Straßenraum zu einem „Dorfplatz“ mit Aufenthaltsfläche. Die Ansichtshöhe der Mauer wird landseitig durch die Anhebung der Fläche (Anordnung eines Podestes) auf ca. 1,0 m reduziert (Anlage 11 / Schnitt G-G).

 

  • Im südlichen Bereich verläuft die HWS-Mauer wiederum geradlinig an der Sattelbogenerstraße und endet an der südlichen Lagerhalle mit Anbindung an den Hochwasserschutzdeich des Abschnitts E (Sallern) (Anlage 12 / Schnitt H-H).

 

Lagerhallen

Am nördlichen Bauanfang und am südlichen Bauende wird jeweils eine Lagerhalle für mobile Hochwasserschutzelemente platziert. Die Lagerhallen werden bedarfsorientiert so dimensioniert, dass am Bauanfang 1/3 und am Bauende 2/3 der zu lagernden mobilen Elemente untergebracht werden können. Beide Hallen werden in die Hochwasserschutzmauer integriert, so dass jeweils die Bauwerks-Außenwand die Funktion des Hochwasserschutzes übernimmt.

 

ckenschlüsse mit mobilen Elementen

Notwendige Lückenschlüsse ergeben sich an der Abzweigung zur Straße Gallingkofen, an der Grundstückszufahrt zur Sattelbogener Straße 23, durch den straßenseitigen Wechsel der HWS-Trasse an der Pumpstation im Bereich Kurpfälzer Weg, an den Rampenabgängen zum Regen sowie am südlichen Bauende im Anschlussbereich des weiterführenden Radweges.

Hierbei wird die Sattelbogenerstraße jeweils so weit angehoben, dass der Aufstellzeitpunkt der mobilen Lückenschlüsse über dem HW88 liegt.

 

Zugänge zum Regen

An der Pumpstation im Bereich Kurpfälzer Weg sowie im Norden des „Dorfplatzes“hrt je eine Zugangsrampe ins Vorland. Die Rampen werden entlang der Hochwasserschutzmauer in die wasserseitige Böschung integriert.

 

 

3.2 Städtebaulich-landschaftsgestalterische und verkehrliche Aspekte

 

Ein wesentliches städtebauliches und landschaftsgestalterisches Ziel des Entwurfs ist es, mit dem Bau der notwendigen Hochwasserschutzelemente eine Neugestaltung der Sattelbogenerstraße und der angrenzenden Bebauung von Gallingkofen zu erreichen. Dabei wird das eher dörflich geprägte Orts- und Landschaftsbild von Gallingkofen aufgegriffen und mit den notwendigen baulichen Maßnahmen zu einem neuen, auf die Umgebung reagierenden Gesamtbild zusammengefasst.

 

  • Durch die Anhebung der Sattelbogenerstraße gelingt es, die notwendige Mauerhöhe des Hochwasserschutzes über Straßenniveau auf im Mittel 1,2 m Höhe zu beschränken, so dass die Mauer im Orts- und Straßenbild verträglich integriert werden kann. Der Charakter der Sattelbogenerstraße wird verkehrsberuhigt ausgeführt. Mit Parkbuchten und, dort wo es der Kanalverlauf und die vorhandenen Sparten zulassen, einzelnen Baumstandorten erhält die Straße ein neues Erscheinungsbild. Die wechselseitige Lage von Parkplätzen, Baumstandorten und Freiflächen / Grünflächen verhindert einen geradlinigen, durchgängigen Straßenverlauf. Der Übergang zwischen Siedlungsrand und Regenufer wird neu geprägt.

 

  • Besondere Bedeutung wird dem Bereich zugemessen, der im Sinne eines Ortskerns zwischen Regen, Pfarrkirche, Pfarrhof und dem ehemaligen Gasthaus derzeit nicht ablesbar bzw. nachvollziehbar ist. In Höhe der aus dem Ortsbereich in die Sattelbogenerstraße einmündenden Straßen und Gassen bekommt der Straßenraum eine neue Bedeutung und Markierung. Hier ist in Verbindung mit den anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen eine platzartige Aufweitung geplant, auf der sich die Sattelbogenerstraße zum Regen hin aufweitet. Bäume markieren und betonen den platzartigen Charakter und erhöhen die Aufenthaltsqualität.

Im Vorland, unterhalb des Regenbalkons, soll durch Ausgestaltung eines altwasserartigen Gerinnes ein querschnittsneutraler hydraulischer Ausgleich für den vorspringenden Balkon geschaffen werden und gleichzeitig der Regen als Fluss dem Betrachter näherkommen.

Eine Rampe führt vom Balkon ins nördlich angrenzende Regenvorland und lädt Erholungssuchende ein, im Vorland des Regens spazieren zu gehen oder zu sitzen und den Ausblick auf den Fluss zu genießen.

 

  • Im Bereich des Regenknies in Höhe der dort vorhandenen Pumpstation kann auf die Länge von ca. 100 m auf baulichen Hochwasserschutz verzichtet werden, da das natürliche Hochufer hier ausreichenden Schutz bietet. Damit kann an dieser Stelle der offene Blick auf die Wiesen im Vorland und eine mögliche Zugänglichkeit für extensive Erholung weiterhin erhalten werden.

 

  • Der vorhandene Bolzplatz wird etwas weiter nach Westen verlegt und gleichzeitig im Vorland etwas angehoben, so dass er bis zu einem halben Meter über Mittelwasserstand des Regens besser nutzbar sein wird. Das Vorland wird durch Abtrag etwas vertieft, um zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen und gleichzeitig eine Standortdifferenzierung für unterschiedliche Lebensräume im Grünlandbereich zu erreichen.

 

  • r das Vorland des Regens wurde ein Konzept unterschiedlicher Grünlandpflege erarbeitet. Dabei geht es darum, zwischen Bereichen, die der extensiven Erholung dienen und Bereichen in denen der Arten- und Biotopschutz Vorrang haben soll, zu differenzieren. Gleichzeitig soll aber auch die Pflege dieser Flächen sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar möglich sein.

 

Straßenquerschnitt

Der Straßenquerschnitt sieht grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 4,5 m vor. Dazu kommt ein Seitenstreifen von 0,5 m entlang der Hochwasserschutzmauer (Sicherheitsstreifen). Insgesamt werden entlang der Sattelbogenerstraße ca. 50 Stellplätze angeordnet. Um dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches zu entsprechen, erfolgt die Anordnung der Stellplätze abwechselnd auf der Anlieger- und Hochwasserschutzseite.

 

Die jetzt vorliegende Planung hat den Charakter eines Vorentwurfs, d.h. es gibt noch keine Aussagen über Details in Gestaltung und Material. Diese Entscheidungen werden in der weiteren Entwurfsbearbeitung (Bauentwurf) erst getroffen (z.B. Materialien, Farben, Oberflächen der HWS-Mauer, die exakte Lage und Detailausbildung von Stufen, Rampen und Geländern; Beleuchtung; Baum- und Gehölzarten und exakte Standorte; usw.).

In der weiteren Entwurfsbearbeitung wird auch der landschaftspflegerische Begleitplan fortgeführt, in dem die unumgänglichen Eingriffe und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, sowie die Flächen für Erholungsbelange und solche für Arten- und Biotopschutz funktional getrennt werden.

 

4. Ergebnisse der Bürgerinformation und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher

    Belange

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 20.07.2017 wurden im Wesentlichen folgende Anregungen vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und der Stadt Regensburg erörtert:

 

  • Von einigen Anwohnern wurde die Parkplatzsituation an der Sattelbogenerstraße angesprochen. Es wurde die Befürchtung geäert, dass insbesondere bei großen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten) die im Vorentwurf vorgesehenen ca. 50 Stellplätze nicht ausreichen.

Das WWA verwies auf mögliche Ausweichparkplätze am Sportplatz Sallern und erläuterte die grundsätzliche Abwägung zwischen Schaffung von Stellplätzen und dem Eingriff in den Abflussquerschnitt des Regens (Einengung des Flusses).

 

  • In der Regel haben die Anwohner ihren Stellplatz auf dem eigenen Grundstück. Die zeitweise Parkplatznot wird weitgehend durch auswärtige Nutzer ausgelöst. Nach Feststellung der Anwohner sind derzeit 90 % der parkenden Autos keine Anlieger. „Fremdparker“ sind von vielen Anwohnern ohnehin nicht gewünscht; eine Reduzierung der Stellplätze wird ggfls. als Vorteil gesehen.

Aus der Anwohnerschaft kam der Wunsch zu prüfen, ob für den Bereich der Sattelbogenerstraße für Bewohner reservierte Stellplätze ausgewiesen werden können.

 

  • Aus der Anwohnerschaft wurde angefragt, ob der Regen in das alte Flussbett zurück verlegt werden könne. Weiter wurde angeregt, einen zusätzlichen Abfluss im Bereich der Bundesstraßenbrücke zu schaffen, um das Prallufer im Regenknie zu entschärfen.

Der Regen befand sich ursprünglich im Bereich östlich der B16 weiter nördlich, also näher an der bestehenden Bebauung.

Das WWA wies darauf hin, dass sich aus der HWS-Maßnahme kein wasserwirtschaftlich zwingender Grund der Rückverlegung ergebe. Darüber hinaus wurden in diesem Bereich naturschutzfachlich hochwertige Flächen festgestellt. Dies müsse weiter untersucht werden.

 

Grundsätzlich war von Seiten der Bürger in der Informationsveranstaltung eine hohe Akzeptanz zum geplanten Hochwasserschutz zu erkennen; die Haltung zur vorgestellten Planung war durchwegs positiv.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 21.07.2017 wurden im Wesentlichen nachfolgende Anregungen vorgetragen und erörtert:

 

  • Seitens des Anglerbundes Regensburg wurde darauf hingewiesen, dass das Altwasser auf der gegenüberliegenden rechten Regenseite bei Fluss-Km 2+500 im Bestand verlandet sei. Der Verband DoNaReA / Landesfischereiverband hat angeregt zu prüfen, ob die Öffnung des Altwassers durch eine Abrundung der Spitze vergrößert werden könne.

Nachdem sich das Altwasser auf der gegenüberliegenden Regenseite, ohne direkten Zusammenhang zum geplanten Hochwasserschutz befindet, war es nicht Teil der Planungsüberlegungen. Im weiteren Verfahren soll grundsätzlich geprüft werden, ob der Bereich des Altwassers (möglicherweise als Ausgleichsmaßnahme) in die HWS-Planung einbezogen werden könne.

 

  • Das Staatliche Bauamt plant im Böschungsbereich der B16 ein Regenklärbecken, das der Entwässerung der Bundesstraße dient.

Seitens des Verbandes DoNaReA / Landesfischereiverbandes wurde darauf hingewiesen, dass das anfallende Wasser als Abwasser gilt und entsprechend behandelt werden müsse. Das staatliche Bauamt erläuterte, dass für das Klärbecken ein gültiger Bescheid vom 07.05.2012 vorliegt. Die Erforderlichkeit einer Abwasserbehandlung wurde im Rahmen der Genehmigung geklärt. Das WWA weist darauf hin, dass diese Maßnahme außerhalb des Hochwasserschutzes umgesetzt wird und verweist auf eine direkte Klärung mit dem staatlichen Bauamt. Der Bau des Regenklärbeckens ist ab 2018 vorgesehen. Detailfragen zur Ausführung (wie der Schutz vor einem Rückstau im HW-Fall) werden im weiteren Verfahren zwischen Staatlichem Bauamt und WWA abgestimmt.

 

  • Der Verband DoNaReA / Landesfischereiverband regt an, die faunistische Untersuchung auszuweiten und auch Fischarten in die SAP aufzunehmen. Für den entsprechenden Abschnitt liegt bereits eine Artenerhebung vor.

 

  • Die REWAG weist darauf hin, dass Teile des Planungsgebietes im Wasserschutzgebiet Sallern zu liegen kommen.

Das WWA sichert zu, dass die Grenzen des WSG in die Pläne aufgenommen werden und bei der Baumaßnahme der Schutz des WSG entsprechend berücksichtigt wird.

 

  • Der Bund Naturschutz fragt an, wie die im Plan dargestellten geplanten Wasserflächen gestaltet werden.

Nach derzeitigen Überlegungen sieht die Planungsgruppe in den Bereichen stärkerer Strömung gröberes Material, im Bereich der Abgrabungen bei Fluss-Km 2+200 eher kiesiges Material vor. Detaillierte Angaben können erst in der weiteren Bearbeitung erfolgen.

 

  • Der Anglerbund Regensburg regt an, Kiesbuchten anzulegen und spricht die Themen Naherholung, Freizeitnutzung und Retentionsraumschaffung an.

Die Planungsgruppe erläutert, dass gemäß Flussraumkonzept der vorhandene Auwald zu schützen ist. Um diesen langfristig funktionstüchtig zu halten, wurde bewusst von sehr intensiven Freizeitnutzungen Abstand genommen. Die Flächen sind grundsätzlich eher naturnah gehalten und sind nur alle 1 bis 2 Jahre zu mähen.

Das WWA ergänzt, dass die Schaffung von Retentionsraum durch Abgrabungen sichergestellt ist.

 

  • Das Bauordnungsamt stellt die Frage, inwieweit die Erschließung der Häuser nach geplanter Erhöhung der Sattelbogenerstraße sichergestellt ist. Die Planungsgruppe erläutert, dass im Vorfeld alle Höhen in einem Aufmaß erfasst und berücksichtigt wurden. Alle Gebäudezugänge funktionieren weiterhin. Die Grundstückszufahrten werden bei Bedarf entsprechend angepasst.

 

  • Die geplante Ausbildung eines Nebengewässers im Bereich Fluss-Km 2+200 fand auf konkrete Nachfrage des WWA einhellige Zustimmung der Träger öffentlicher Belange. Die Fachberatung Fischerei, Bez. Opf. regte an, den Bereich mit unterschiedlichen Wassertiefen auszubilden.

 

Zum weiteren Vorgehen wurde zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und den Trägern öffentlicher Belange vereinbart, dass die vorliegende Planung grundsätzlich als Grundlage für die Planfeststellung herangezogen werden kann. Bei wesentlichen Änderungen gegenüber der vorliegenden Planung werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut kontaktiert.

 

5. Straßenerschließungs- und ausbaubeiträge

Die Sattelbogener Straße gilt beitragsrechtlich bereits als erstmals endgültig hergestellte Straße. Erschließungsbeiträge werden somit nicht mehr erhoben. Die Straßenausbaumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes  (Straßenbelag, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung) sind aber nach Art. 5 KAG als Straßenausbaubeiträge zu bewerten. In welcher Höhe Straßenausbaubeiträge im Bereich der Sattelbogener Straße (verkehrsberuhigter Bereich und nur einseitig bebaut) erhoben werden, kann erst nach Ermittlung des aktuellen Restwertes der Straße und nach Vorliegen einer rechtlich gesicherten Planung (Planfeststellungsbeschluss) ermittelt werden.

 

6. Haushaltsmittel und weiteres Vorgehen

Gemäß einer überschlägigen Kostenschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg auf der Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsphase ergeben sich Gesamtkosten für Planung und Bau für den Abschnitt F (Gallingkofen) in Höhe von 8,5 Mio €.

 

Die Planungskosten werden auf der Grundlage der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 vorläufig im Verhältnis 50 : 50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Teilung der Planungs-, Grunderwerbs- und Baukosten und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bau- und Unterhaltsvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss). Der erforderliche Grunderwerb wird durch den Freistaat Bayern getätigt. Der (vorläufige) Anteil der Stadt Regensburg insbesonderer die Planungsleistungen ist im Entwurf des IPs 2017-2017 (UA 6900/00 und UA 6369/03) berücksichtigt.

 

Die Anregungen aus der Bürgerinformation und der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange werden geprüft und soweit als möglich in die Bauentwurfsunterlagen eingearbeitet. Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Bauentwurfsunterlagen dem Ausschuss erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss).

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn für den Abschnitt F voraussichtlich 2021 erfolgen.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Vorentwurf) des Freistaates Bayern und die Ergebnisse der Planungsabstimmungen (Bürgerinformationsveranstaltung und Träger öffentlicher Belange) für den Abschnitt F (Gallingkofen) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt F (Gallingkofen) beim Freistaat Bayern die Fortführung der Planungen (Bauentwurf) zu beantragen. Die Ergebnisse der Planabstimmungen sind so weit als möglich im Bauentwurf zu berücksichtigen.

Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die ergänzte Hochwasserschutzplanung dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 


Anlagen:

 

  • Darstellung der Hochwasserschutzabschnitte mit Stand der Umsetzung (Anlage 1)
  • Überschwemmungsflächen HW100 mit Hochwasserschutztrasse (Anlage 2)
  • 2 Lagepläne (Anlage 3 und 4)
  • 8 Schnitte (Anlage 5 bis 12)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_17_13458_65_Kenntnisnahme-Beschluss_Abschnitt F (Gallingkofen)_19.09.2017_Anlagen (3240 KB)