Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg obliegt die Beratung des Einzelplanes 4 Dazu dient der anliegende Verwaltungsentwurf – Auszug aus dem Investitionsprogramm 2017 bis 2021, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o.g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen. Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggfs. werden weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eingetreten sind, vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat:
Die im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 im Einzelplan 4 – UA 4071/00 sowie die UA 4601/00 bis UA 4648/99 – enthaltenen Maßnahmen, einschl. der Änderungen und der Empfehlungen in der Beratung, werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufgenommen.
Anlagen: 1 Verwaltungsentwurf: Auszug aus dem Investitionsprogramm 2017 bis 2021
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