Vorlage - VO/17/13468/31  

 
 
Betreff: Verträge mit den dualen Systemen über Nebenentgelte für die Jahre 2018 - 2021 (Kostenerstattung für Abfallberatung, Containerstandorte und Ausgabe der gelben Wertstoffsäcke)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
27.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

  1. Allgemeines:

 

Die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung verpflichtet die Wirtschaft in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Die in Deutschland tätigen Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche gründeten daraufhin einen Verbund, der die Erfüllung der Verwertungspflichten bündelte. Daraus entstanden die Systembetreiber im dualen System. Die Systembetreiber müssen ihre Sammelsysteme mit dem Sammelsystem der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abstimmen (Abstimmungsvereinbarung). Dabei können die Entsorgungsträger die Mitbenutzung ihrer Sammeleinrichtungen gegen angemessenes Entgelt verlangen.

 

Derzeit sind zehn Systembetreiber festgestellt. Die Stadt Regensburg hat mit allen Systembetreibern die Sammlung der Verpackungsabfälle wie folgt abgestimmt:

 

  • Glasverpackungen werden über Glascontainer gesammelt.
  • Leichtverpackungen werden mit dem gelben Sack erfasst.
  • PPK-Verpackungen werden mit anderen Abfällen aus Papier, Pappe und Kartonagen in der Papiertonne gesammelt.
  • Der Recyclinghof ist eine Sammelstelle.

 

r die Mitbenutzung der Papiertonne zahlen die Systembetreiber / Systeme ein Mitbenutzungsentgelt. Die Dienstleistungen der Stadt im Zusammenhang mit den Containerstandorten und die Abfallberatung werden über die sogenannten Nebenentgelte abgerechnet.

 

Zum 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten. Seit mehreren Jahren wird über eine grundsätzliche Reform der Verpackungsentsorgung in Deutschland diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich mit dem neuen Verpackungsgesetz nicht zu einer grundlegenden Reform entschieden, vielmehr wird die bestehende Struktur der Verpackungsentsorgung in Deutschland beibehalten. Nach der Gesetzesbegründung des neuen Verpackungsgesetzes sollen der Vollzug gestärkt werden, die Verwertungsquoten gesteigert und die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten untereinander (duale Systeme untereinander, diese zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Leistungsanbietern bei Ausschreibungen) geregelt werden.

 

  1. Grundlagen für die Berechnung der Nebenentgelte

 

Die Verpackungsverordnung sieht in § 6 Abs. 4 folgende Regelung zum Nebenentgelt vor:

Systembetreiber sind verpflichtet, sich anteilig an den Kosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen, die durch Abfallberatung für ihr jeweiliges System und durch die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen entstehen, auf denen Sammelgroßbehältnisse aufgestellt werden.“

Am 12. Mai 2017 wurde das Verpackungsgesetz beschlossen. Dieses sieht in § 22 Abs. 9 eine ähnliche Regelung vor, allerdings mit der Ergänzung: „Zur Berechnung der Kosten sind die in § 9 des Bundesgebührengesetzes festgelegten Gebührenbemes-

sungsgrundsätze anzuwenden.“ Das Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Der Anspruch auf Zahlung der Nebenentgelte kann unabhängig vom Zustandekommen künftiger Abstimmungserklärungen geltend gemacht werden.

 

In der Praxis sind in der Vergangenheit bundesweit in Nebenentgeltvereinbarungen regelmäßig einwohnerbezogene Pauschalwerte vereinbart worden. Die Höhe der Nebenentgelte wurde pauschal pro Erfassungsgebiet vereinbart, zugrunde gelegt wurde dabei die Einwohnerzahl und die Art der Sammlung der Verpackungsabfälle. Daher wurden für die gesetzlich verankerten Leistungen bisher von der Stadt Regensburg keine Auflistung und Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die Systembetreiber gefordert. Die Zahlung des Nebenentgeltes unterliegt keinem Wettbewerbsdruck. Die Kosten werden nach dem Nebenentgeltclearingvertrag von allen Systembetreibern anteilig getragen. Die Höhe des Nebenentgeltes liegt seit 2007 bei 1,56 € netto/Einwohner und Jahr. Von kommunaler Seite ist seit längerem bundesweit eine Anpassung des Entgelts beabsichtigt, in den Verhandlungen konnte aber die bisherige Vergütungshöhe nicht angehoben werden.

 

Die Neuregelung im Verpackungsgesetz sieht in § 22 Abs. 9 eine Kostenbeteiligung für die Abfallberatung und für die Containerstandorte vor. Die gesetzliche Regelung verweist auf § 9 des Bundesgebührengesetzes. Danach wäre eine konkrete Kostenberechnung vorzunehmen. Wie bisher ist jedoch auch zukünftig eine Pauschalierung und Typisierung gemäß § 4 der allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV) möglich, wenn eine konkrete Kostenberechnung nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich ist. Der Abschluss entsprechender Vereinbarungen über pauschale Nebenentgelte ist also auch zukünftig möglich. Die Rechtsanwaltskanzlei GGSC weist in seiner Veröffentlichung „Herausforderungen des Verpackungsgesetzes, Berlin 2017“ darauf hin, dass es auch künftig sinnvoll sein wird, über die Kostenerstattungsansprüche nach § 22 Abs. 9 Nebenentgeltvereinbarungen zu schließen, um ggf. langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit einzelner oder mehreren Systembetreibern zu vermeiden. Es wird also auch zukünftig pauschalierte Nebenentgelte geben. Es spricht viel dafür, dass es damit auch in nächster Zeit keine Änderung bei der Höhe des Nebenentgeltes geben wird. Der Deutsche Städtetag hat angekündigt, dass die kommunalen Spitzenverbände beabsichtigen, wegen des komplexen Regelungssystems und der Vielzahl offener rechtlicher Fragen eine Handreichung zur Umsetzung zu erstellen, die detailliertere Hinweise enthalten soll.

 

Der derzeit bestehende Vertrag wurde für die Jahre 2014 2017 abgeschlossen. Die Clearingstelle hat der Stadt Regensburg als Verhandlungsführer Reclay Systems GmbH zugelost. Reclay hat der Stadt ein Nebenentgelt von 1,56 € netto/Einwohner und Jahr r die Jahre 2018 2021 angeboten. Ein Vertragstext liegt noch nicht vor. Im Vertrag ist jedoch eine jährliche Kündigungsfrist vorzusehen. Diese jährliche Kündigung muss speziell für den Fall gelten, dass von den kommunalen Spitzenverbänden oder sonst im Verhandlungswege höhere Nebenentgelte erzielt werden können.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem durch die Clearingstelle bestimmten Verhandlungsführer Reclay für den Zeitraum von 2018 – 2021 ein Nebenentgelt von

1,56 € netto/Einwohner und Jahr abzuschließen. Die Erlöse werden im UA 7201 Abfallbeseitigung verbucht. Wird von den kommunalen Spitzenverbänden oder sonst im Verhandlungsweg ein höheres Nebenentgelt erzielt, sind die Verträge anzupassen.