Sachverhalt:
In der Anlage wird die jährliche Auflistung der freiwilligen Leistungen (Zuschüsse) im Haushaltsjahr 2018 an die freie Kulturarbeit vorgelegt. Ergänzende Unterlagen werden als Anlage beigefügt.
Anlagen:
A: Liste vertragliche Verpflichtungen B: Liste institutionelle Förderungen C: Liste Projektförderungen
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, für Träger der freien Kulturarbeit im Haushaltsjahr 2018 Zuschüsse entsprechend den beigefügten Listen in den Haushaltsplan einzusetzen.
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2018 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der einzelnen verfügbaren Haushaltmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2018 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden
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