Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Absatz 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regenburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Kulturausschuss sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 3 vorzuberaten.
Einzelplan 3: UA 3000/00 bis UA 3311/02 UA 3651/02 bis UA 3700/02
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2017 bis 2021, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlagen: Investitionsprogramm 2017 bis 2021 Auszug aus dem Verwaltungsentwurf
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 im Einzelplan 3 Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufzunehmen.
Anlagen:
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