Vorlage - VO/17/13474/11  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese so genannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2016 ange­fal­lenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkosten­stei­gerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 29.09.2016, Drucksachennummer VO/16/12450/11). Ferner wurden die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
-minderungen) in die Budgets eingearbeitet. Für die Direktorien und Referate standen zum Stand 2016 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Referat

Personalkosten-budgets 2016

Direktorium 1

7.189.991,19 €

Direktorium 2

14.083.148,81 €

Direktorium 3

13.225.233,15 €

Personal- und Verwaltungsreferat

5.006.891,84 €

Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen

11.253.179,78 €

Rechts- und Regionalreferat

8.643.670,62 €

Kulturreferat

6.667.041,19 €

Referat für Bildung, Sport und Freizeit

19.428.151,19 €

Planungs- und Baureferat

22.818.062,95 €

Insgesamt

108.315.370,72 €

 

 

Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 11.23 vom 01.02.2012) sind vom Stadtrat Entscheidungen zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Per­sonal­kostenbudgets wegen Be­soldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Per­so­nal­kostenänderungen angepasst werden.

 

r das Jahr 2017 sind diese Entscheidungen im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung, die Einmalzahlung im Beamtenbereich sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.

 

  1. r den Beamtenbereich wurde zum 01.01.2017 eine Besoldungserhöhung von 2,0 % (mindestens 75 €) entspricht 2,18 % sowie eine Einmalzahlung von 500 € beschlossen. Durch die prozentuale Besoldungserhöhung ergibt sich ein Mehrbedarf von gut 600.000 Euro, durch die Einmalzahlung entstehen zusätzliche Kosten von ca. 250.000 Euro. Insgesamt ergibt dies gut 850.000 Euro.

 

  1. r den Tarifbereich wurde ab 01.02.2017 eine Entgelterhöhung von 2,35 % (ausgenommen Jahressonderzahlung) vereinbart, zusätzlich wird die Jahressonderzahlung um 4 % vermindert. Hieraus ergibt sich für 2017 eine Entgeltsteigerung von 1,88 %, was zeitanteilig 1,72 % entspricht; dies führt insgesamt zu einer Tarifsteigerung von knapp 1.200.000 Euro. 

 

  1. r sogenannte strukturelle Kostenänderungen sieht der Leitfaden zur Perso­nal­kos­ten­bud­getierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kosten­­änderungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkosten­budge­tie­rung insbesondere verstanden

-Änderung der Stufenzuordnung,

-Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

-Beförderungen,

-Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien),

-leistungsbezogene Stufenaufstiege,

- Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

-Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

-Änderung der Stellenbewertung.

 

Um diese strukturellen Kostensteigerungen auszugleichen, sind nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre im Beamtenbereich pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen.

Vom Stadtrat ist zu entschei­den, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2017 würde dies gut 140.000 Euro in Anspruch nehmen.

 

r die Besoldungs- und Tariferhöhung inklusive der Einmalzahlung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich ergibt sich in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt knapp 2,2 Millionen Euro.

 

Weiterhin werden die Budgets auch im Jahr 2017 um die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
-minderungen) angepasst. Diese einzelfallbezogenen Budgetveränderungen erfolgen erst, wenn die Stellen tatsächlich besetzt sind.

 

Bei der Ermittlung des Personal­kosten­basis­budgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, son­­dern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellen­plan wir­d den Direktorien und Referaten ein Personal­kosten­budget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung ge­stellt.

 

Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.

 

 

 

II. Aufnahme in den öffentlichen Teil

III. Mitzeichnung R II

IV. Mitzeichnung Amt 20

V. Mitzeichnung Direktorium 1

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haus­halts­jahr 2017 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für die Einmalzahlung sowie strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.

 

 


Anlagen: