Sachverhalt: Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese so genannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2016 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 29.09.2016, Drucksachennummer VO/16/12450/11). Ferner wurden die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 11.23 vom 01.02.2012) sind vom Stadtrat Entscheidungen zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2017 sind diese Entscheidungen im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung, die Einmalzahlung im Beamtenbereich sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.
-Änderung der Stufenzuordnung, -Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, -Beförderungen, -Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien), -leistungsbezogene Stufenaufstiege, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, -Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, -Änderung der Stellenbewertung.
Um diese strukturellen Kostensteigerungen auszugleichen, sind nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre im Beamtenbereich pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2017 würde dies gut 140.000 Euro in Anspruch nehmen.
Für die Besoldungs- und Tariferhöhung inklusive der Einmalzahlung sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich ergibt sich in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt knapp 2,2 Millionen Euro.
Weiterhin werden die Budgets auch im Jahr 2017 um die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Direktorien und Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.
II. Aufnahme in den öffentlichen Teil III. Mitzeichnung R II IV. Mitzeichnung Amt 20 V. Mitzeichnung Direktorium 1
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2017 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für die Einmalzahlung sowie strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
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