Vorlage - VO/17/13476/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 - Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG)
- Öffentl. Auslegung § 3 abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
04.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 24.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Entsprechend § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 27.07.2015 07.08.2015 unterrichten und während dieser Frist äern. Des Weiteren fand am 29.07.2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Anregungen Öffentlichkeit). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

Aufgrund der schalltechnisch sehr ungünstigen Lage direkt an der Bahnlinie Regensburg- München waren nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Jahre Bearbeitungszeit notwendig, um das Thema Schallschutz im Bebauungsplanentwurf mit entsprechenden Gutachten und Alternativenprüfungen rechtssicher abzuhandeln. Des Weiteren mussten künftige Planungen der benachbarten Grundstückseigentümer berücksichtigt werden, um deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht einzuschränken.

 

Der zum Aufstellungsbeschluss vorliegende Geltungsbereich wurde im Verlauf des Aufstellungsverfahrens um die notwendige Fläche für die Feuerwehrnotzufahrt erweitert. Hierbei handelt es sich um ein nicht kartiertes Biotop, welches artenschutzrechtlich behandelt werden musste. Daher war die Aufnahme der Fläche in den Geltungsbereich notwendig.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) in seiner Fassung vom 04.10.2017 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherung.

 

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 04.10.2017 geändert.

 

3.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

BP 193 Anregungen Öffentlichkeit

BP 193 Niederschrift Informationsveranstaltung

BP 193 Planzeichnung

BP 193 Satzungstext

BP 193 Anlage Satzung

BP 193 Begründung

BP 193 Anlage Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BP 193 Anregungen Öffentlichkeit (39 KB)    
Anlage 3 2 BP 193 Infoveranstaltung Niederschrift (24 KB)    
Anlage 7 3 BP 193_Planzeichnung (3014 KB)    
Anlage 4 4 BP 193_Satzung (385 KB)    
Anlage 5 5 BP 193_Anlage Satzung (2445 KB)    
Anlage 6 6 BP 193 Begründung (4114 KB)    
Anlage 1 7 BP 193 Anlage Begründung (1328 KB)