Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 24.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Entsprechend § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 27.07.2015 – 07.08.2015 unterrichten und während dieser Frist äußern. Des Weiteren fand am 29.07.2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Anregungen Öffentlichkeit). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.
Aufgrund der schalltechnisch sehr ungünstigen Lage direkt an der Bahnlinie Regensburg- München waren nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Jahre Bearbeitungszeit notwendig, um das Thema Schallschutz im Bebauungsplanentwurf mit entsprechenden Gutachten und Alternativenprüfungen rechtssicher abzuhandeln. Des Weiteren mussten künftige Planungen der benachbarten Grundstückseigentümer berücksichtigt werden, um deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht einzuschränken.
Der zum Aufstellungsbeschluss vorliegende Geltungsbereich wurde im Verlauf des Aufstellungsverfahrens um die notwendige Fläche für die Feuerwehrnotzufahrt erweitert. Hierbei handelt es sich um ein nicht kartiertes Biotop, welches artenschutzrechtlich behandelt werden musste. Daher war die Aufnahme der Fläche in den Geltungsbereich notwendig.
Der Ausschuss beschließt:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) in seiner Fassung vom 04.10.2017 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherung.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 193 – Guerickestraße (ehemaliges Betonteilwerk LERAG) wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 04.10.2017 geändert.
3.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
BP 193 Anregungen Öffentlichkeit BP 193 Niederschrift Informationsveranstaltung BP 193 Planzeichnung BP 193 Satzungstext BP 193 Anlage Satzung BP 193 Begründung BP 193 Anlage Begründung |
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