Sachverhalt: Die Familie ist der wichtigste Ort des Aufwachsens für Kinder. Sie lernen in der Familie ihren Alltag zu meistern, mit anderen Menschen umzugehen und Konflikte zu bewältigen. Sie lernen Familie als soziales System mit individuellen Fürsorgebeziehungen, hierarchischen und demokratischen Aspekten kennen und gewinnen Sicherheit durch Rituale und Routinen. Hier werden Kindern Türen zu verschiedensten Welten und Erfahrungsmöglichkeiten geöffnet – oder sie bleiben ihnen verschlossen.
Familien sind anfällig für Krisen. Herausforderungen des Erwerbslebens, eine stärkere Individualisierung und gestiegene Bildungsansprüche führen dazu, dass Familie nicht mehr selbstverständlich – quasi naturgegeben – ist, sondern zunehmend aufwändig hergestellt werden muss. Elternschaft heute ist von Ambivalenzen, komplexen Anforderungen und hohen Erwartungen bei gleichzeitigem Auflösen traditioneller Rahmenbedingungen und Beziehungsgeflechte gekennzeichnet.
Die Familienbildung ist ein wichtiger Baustein bei der (Weiter-)Entwicklung eines Unterstützungssystems für Familien und steht für einen aktivierenden Prozess von Förderung und Partizipation, der sich an den Lebenslagen von Familien orientiert und an unterschiedliche Zielgruppen richtet.
Familienbildung wendet sich an alle Familien. Familienbildende Angebote sollen frühzeitig unterbreitet werden, um vorhandene Potenziale und Ressourcen vorausschauend zu stärken und auszubauen. Grundlegende Ziele sind die Förderung der Erziehungskompetenz und die Stärkung der Beziehungen in den Familien.
Die zentrale normative Bestimmung für die Familienbildung ist der § 16 SGB VIII, der sich mit der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie beschäftigt. Er verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, allen Menschen, die an der Erziehung beteiligt sind, Leistungen anzubieten, um ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen. Als Teilbereiche dieser Leistungen werden ausdrücklich Angebote der Familienbildung, der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen sowie Angebote der Familienfreizeit und -erholung genannt. Die Familienbildung soll (gem. § 16 SGB VIII, Abs. 2, Pkt. 1) auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen.
Die Stadt Regensburg erfüllt diese Aufgabe und fördert dadurch gleichberechtigte Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder, indem sie u. a. Familienzentren und die Einrichtung von Familienstützpunkten betreibt. Familienstützpunkte sollen dort eröffnet werden, wo sich Familien aufhalten. Sie dienen als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien. Sie sollen die kinder- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort strukturell und nachhaltig verbessern und ein breitenwirksames und bedarfsgerechtes Angebot für Familien sicherstellen.
In der Stadt Regensburg wurden bisher folgende Familienstützpunkte an Familienzentren eingerichtet:
1. Familienzentrum Königswiesen in Trägerschaft des Vereins "Familienzentrum Königswiesen e.V.", das Räume des städtischen Jugendzentrums Königswiesen, Dr.-Gessler-Str. 22, nutzt (Stadtsüden), 2. Familienzentrum Bischof-Wittmann-Haus in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. im verbandseigenen Gebäude Heiliggeistgasse 7 (Nähe Ostentor), 3. Familientreff Nord des JuFAtreff e.V. im Jugendzentrum „Fantasy“, Taunusstraße (Stadtnorden), 4. Familienzentrum Burgweinting in Trägerschaft des Vereins "Herztöne e.V.“, das Räume des städtischen Jugendzentrums „Utopia“ nutzt (Stadtosten), 5. REKiZ-Familienzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V. im Ökonomiegebäude in der ehemaligen Klosteranlage Prüfening (Stadtwesten), 6. EJSA-Familienzentrum in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit Regensburg in der Hemauerstr. 20a (Stadtmitte), 7. AWO-Familienzentrum in den Räumen des Bürgerhauses Humboldtstraße (Stadtsüden), 8. Familienzentrum „Kontrast“ in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge am Hohen Kreuz (Stadtosten). 9. Familienwerkstatt e. V., St. Veit-Weg 2 in Regensburg Kumpfmühl (Stadtsüden). 10. Familienzentrum des Evangelischen Bildungswerkes Regensburg e. V. Am Ölberg 2 (Stadtmitte) 11. Ein weiterer Familienstützpunkt (ohne Familienzentrum) in Trägerschaft der Stadt Regensburg ist in der Koordinierungsstelle Familienstützpunkte/Familienbildung Domplatz 3 eingerichtet (Stadtmitte).
Die Familienzentren werden auf der Grundlage von Teilnehmerzahlen gefördert, zudem übernimmt die Stadt jeweils einen Mietkostenanteil und finanziert 80% der Personalkosten einer halben Stelle einer SozialpädagogIn. Weiterhin werden die Familienzentren (Mütterzentren) vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) in unterschiedlicher Höhe gefördert. Da die Träger direkt mit dem ZBFS abrechnen, liegen diese Daten der Stadt nicht vor.
Die, an den Familienzentren angesiedelten, Familienstützpunkte, mit Ausnahme dessen der Stadt selbst, erhalten jährlich 3.000 Euro pauschale Verstärkungsmittel als freiwillige Leistung für Angebote, Referenten, etc. Die Familienstützpunkte werden von der Koordinierungsstelle Familienbildung/Familienstützpunkte betreut. Die Sach- und Personalkosten für diese werden von der Stadt verauslagt. Die Stadt Regensburg erhält vom ZBFS für die Koordinierung der Familienstützpunkte Fördergelder in Höhe von 30 Euro je Geburt in der Stadt. Zuletzt betrug die Fördersumme im Jahr 2017, beruhend auf den Zahlen des Geburtsjahrgangs 2015 44.940,00 Euro.
Durch die präventive, Familien in all ihren Lebenslagen begleitende und unterstützende, Arbeit haben die Familienstützpunkte an den Familienzentren in Regensburg bereits einen wichtigen Beitrag zur Stärkung Regensburger Familien geleistet.
In dem Maße, wie sich die Herausforderungen für Familie verändern, muss sich auch zeitgemäße Familienbildung immer wieder neu am Unterstützungsbedarf von Familien orientieren. Dies erfordert einen nicht unwesentlichen Zeitaufwand hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zur Evaluation, Qualitätskontrolle und –sicherung.
Über die erfolgreiche Arbeit eines Familienstützpunktes entscheidet oftmals die persönliche Präsenz der Fachkraft vor Ort. Noch vor dem Angebot von Kursen und Projekten sind die persönlichen Kontakte zwischen Stützpunktleitung und Eltern die wesentlichen Bausteine für erfolgreiche Familienbildung. Die hohe Quote der Inanspruchnahme der bereits bestehenden Angebote erfordert zudem einen verstärkten Einsatz hauptamtlicher Kräfte, da entsprechender Beratungsbedarf bei Eltern, aber auch ehrenamtlichen Helfern besteht. Ein Service, der gerade finanziell eine große Herausforderung für den Träger eines Familienstützpunktes darstellt, insbesondere, da die vorgenannten fördernotwendigen Verwaltungsaufgaben die Präsenzzeiten der Fachkräfte einschränken.
Daher ist zur Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung im Allgemeinen und der Familienstützpunkte im Besonderen vor allem ein personeller Ausbau der Fachkräfte unabdingbar, da zu erwarten ist, dass dadurch eine Steigerung der fachlichen Qualität und eine Erhöhung der passgenauen Angebote erreicht werden kann. Dieser Ausbau sollte in Form einer Personalkostenförderung im Umfang von zehn Wochenarbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft gemäß der zugrundeliegenden Förderrichtlinie erfolgen. Hiervon sind durch die Stadt Regensburg, analog zur Personalkostenförderung bei den Familienzentren, anteilig 80% zu fördern.
Diese zusätzliche Personalkostenförderung sollte jedoch nicht pauschal jedem Familienzentrum/-stützpunkt gewährt werden. Der erforderliche personelle Mehrbedarf ist trägerindividuell begründet zu beantragen.
Als Grundlage dient die anhängige überarbeitete Kooperationsvereinbarung zum Betrieb der Familienstützpunkte in der Stadt Regensburg, insbesondere § 5 Ziff. 2 sieht vor, dass zusätzlich zur Erfüllung der grundsätzlich Fördervoraussetzungen sich die Träger der Familienstützpunkte verpflichten, die Präsenzzeit der pädagogischen Fachkraft im Familienstützpunkt im Umfang von zehn Wochenstunden sicherzustellen und als Grundlage für die Beantragung eine Konzeption vorzulegen, aus der hervorgeht, mit welchen Maßnahmen eine Weiterentwicklung der Familienbildungsangebote erfolgen soll.
Da es sich um eine neue Strukturmaßnahme der Stadt handelt, ist noch unklar, wie dieses Förderangebot von den Trägern der Familienstützpunkte angenommen wird. Um den finanziellen Bedarf in etwa beziffern zu können, wurde von der Annahme ausgegangen, dass etwa die Hälfte der Familienstützpunkte die Erweiterung um 10 Stunden beantragen wird. Die Stadt würde nach Abzug des Eigenanteils der Träger in Höhe von 10% die verbleibenden 90% der Kosten einer sozialpädagogischen Fachkraft finanzieren. Ausgehend von den bisher für die Familienstützpunkte beantragten Kosten einer Fachkraft, kalkuliert die Stadt mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 58.000 Euro. Diese Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 bei Haushaltsstelle 0.4705.7099 eingestellt. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Zur qualitativen Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung, insbesondere der Familienstützpunkte, gewährt die Stadt Regensburg auf Antrag der Träger von Familienstützpunkten einen Personalkostenzuschuss i. H. v. 80 v. H. zu zehn Fachkraftstunden pro Woche, auf Grundlage der „Familienstützpunkt Plus-Option“ gem. § 5 Ziff. 2 anhängiger Fördervereinbarung. Anlagen: Kooperationsvereinbarung zum Betrieb der Familienstützpunkte in der Stadt Regensburg
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