Vorlage - VO/17/13492/41  

 
 
Betreff: Mietkostenübernahme für 25 Jahre ab 1.1.2018 für die Anmietung der Kreuzgasse 5 durch die Akademie für Darstellende Kunst Bayern (ADK Bayern)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturamt   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
19.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Die ADK Bayern Grundlagen

 

 

1.1 Rechtsform

 

Die Akademie für Darstellende Kunst Bayern gemeinnützige GmbH (kurz: ADK Bayern) ist Träger der privaten Fachakademie für Schauspiel, Regie und Theaterpädagogik Regensburg mit angegliedertem Akademietheater. Die Einrichtung und der Betrieb dieser Fachakademie wurden am 06.05.2010 zum 01.08.2010 von der Regierung der Oberpfalz genehmigt. Am 30.07.2015 wurde ihr vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gemäß Art. 100 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) zum 01.08.2015 die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule verliehen. Sie ist eine Ersatzschule und Fachakademie im Sinne der Art. 92 Abs. 1 i. V. m. Art. 18 BayEUG.

Als solche erhält sie vom Freistaat Bayern Betriebszuschüsse nach Art. 41 und Schulgeldersatz gem. Art. 47 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG). Die private Fachakademie für Schauspiel, Regie und Theaterpädagogik Regensburg ist seit dem 01.08.2010 als gleichwertige Ausbildungsstätte gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BAföG anerkannt.

 

1.2 Gemeinnützigkeit

 

Die ADK Bayern ist eine gemeinnützige Einrichtung. Die Gemeinnützigkeit des Trägers schließt ein wirtschaftliches Interesse sowie Gewinnausschüttungen aus und impliziert, dass die ADK Bayern weder Gewinne noch Verluste erwirtschaften darf. Die Höhe der Gehälter wird von der Regierung der Oberpfalz überprüft.

 

1.3 Tertiäre Bildungseinrichtung

 

Die ADK Bayern ist als Fachakademie im tertiären Bildungssektor tätig.

Das System der Fachakademien gibt es nur in Bayern: um eine Fachakademie aufbauen zu können, muss ein Träger viele Jahre lang finanziell in Vorleistung gehen, da Zuschüsse nicht von Anfang an gegeben werden. Staatliche Teilzuschüsse gibt es frühestens nach drei Jahren, vollumfängliche staatliche Zuschüsse frühestens nach fünf Jahren.

 

Ca. 98% der privaten Schauspielschulen im deutschsprachigen Raum sind als Berufsfachschulen organisiert und somit nicht dem tertiären Bildungssektor zugehörig. Diese Berufsfachschulen sind Ergänzungsschulen, die ADK Bayern ist Ersatzschule. Abgänger der Berufsfachschulen haben keinen staatlichen Abschluss und aufgrund ihrer geringeren Qualifikation deutlich schlechtere Berufsaussichten. Die Berufsfachschulen sind nicht mit dem Angebot und der Qualität der ADK Bayern vergleichbar. Dies gilt im Besonderen in Hinsicht auf den Umfang von Einzel- und Kleingruppenunterricht.

Es gibt nur zwei weitere vergleichbare Fachakademien in Bayern: Die Otto-Falckenberg-Schule in München (Träger: Stadt München) und die private Athanor-Akademie in Passau. Beide sind langfristig an ihren Standort gebunden.

 

1.4 Bildungsabschluss

 

Die ADK Bayern bietet ihren Studenten ein vierjähriges, kostenfreies Vollzeitstudium in den Fachrichtungen Schauspiel, Regie und Theaterpädagogik, was hunderte Bewerber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Regensburg lockt.

 

Das Studium führt zu einem staatlichen Abschluss als „Staatlich geprüfter Schauspieler“ (FAK),Staatlich geprüfter Regisseur“ (FAK) bzw. „Staatlich geprüfter Theaterpädagoge“ (FAK).

Die Regierung der Oberpfalz verleiht nach erfolgreicher Abschlussprüfung Urkunden, die zum Führen der genannten Berufsbezeichnungen berechtigen, diese Abschlüsse sind im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Gemäß den Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Prüfung von Schauspielern der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.09.1989 ist der Abschluss in der Fachrichtung Schauspiel einem Hochschulabschluss gleichwertig, obwohl es sich um keinen Hochschulabschluss handelt, sondern um einen außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Berufsabschluss. Das Studium an der Fachakademie zählt laut Art. 6 Abs. 2 Nr. 2g) i. V. m. Art. 18 BayEUG als Besuch einer beruflichen Schule.

 

Die Dozenten der ADK Bayern werden alle von der Regierung der Oberpfalz genehmigt. In einer zweijährigen Probezeit werden die Lehrkräfte im Rahmen von Unterrichtsbesuchen von der Regierung der Oberpfalz geprüft.

Die Absolventinnen und Absolventen der ADK Bayern bekommen gem. KMBek vom 16.08.2013, KWMBl S. 278 vom Freistaat Bayern eine Meisterprämie in Höhe von jeweils 1000,-- ausbezahlt (www.verkuendung-bayern.de/kwmbl).

 

1.5 Kulturbetrieb als kulturelle Bereicherung

 

Die ADK Bayern erfüllt einen kulturellen Zweck und unterscheidet sich somit von anderen Fachakademien. Sie vereint Kultur, Bildung und Soziales.

Die ADK Bayern bietet bei entsprechender Begabung die Ausbildung mit Schwerpunkt im bayerischen Dialektschauspiel an und fördert somit im besonderen Maße das bayerische Kulturgut.

Ein angeschlossenes Akademietheater mit derzeit bis zu 150 Vorstellungen im Jahr ergänzt das kulturelle Angebot der Stadt. Das Programm des Akademietheaters bietet Produktionen in den Bereichen Kindertheater, Jugendtheater, Erwachsenentheater, experimentelles Regietheater, Musical, theaterpädagogische Projekte sowie Lesungen.

 

Eine eigene Kinderschauspielschule bietet seit 16 Jahren Theaterkurse für Kinder, die ebenfalls ihre Ergebnisse im Akademietheater präsentieren und einen kostenfreien eigenen Jugendclub und Ferienprogramm.

 

Die ADK Bayern geht auch lokal viele Kooperationen ein, etwa mit der Bayerischen Staatsbibliothek, den Kinderbürgerfesten der Mittelbayerischen Zeitung oder mit Kuno und nimmt an nationalen und internationalen Wettbewerben, Theaterfestivals und Symposien teil.

 

 

2. Förderwürdigkeit und Intention einer Förderung:

Die Stadt Regensburg möchte die ADK Bayern für mindestens 25 Jahre an den Standort Regensburg in der Kreuzgasse 5 binden

 

 

Die ADK Bayern besteht seit über 16 Jahren in Regensburg und hat dort die Entwicklung zur staatlich anerkannten Fachakademie vollzogen. Vor der Ansiedlung der ADK Bayern gab es in Regensburg keine vergleichbare Institution: Die ADK Bayern füllt das Vakuum im Ausbildungsbereich Schauspiel, Regie und Theaterpädagogik aus.

Die Schulleitung der ADK Bayern ist seit 16 Jahren konstant und hat sich einen hervorragenden Ruf erworben.

 

Die ADK Bayern ergänzt das „Kulturviertel“ der Stadt mit dem Vier-Spartenhaus des Stadttheaters mit mehreren Spielstätten, u. a. das neue Kinder- und Jugendtheater am Bismarckplatz, durch eine Theater- und Filmakademie mit angeschlossenem Akademietheater. Es können hervorragende Synergieeffekte mit dem Vier-Sparten-Theater und der Universität Regensburg entstehen und Regensburg sichert langfristig eine Bildungseinrichtung im tertiären Bildungssektor.

 

 

3. Finanzielle Rahmenbedingungen

 

 

Die Koalitionsvereinbarung von 2014 sieht eine Förderung der ADK Bayern vor. Die Bindung der ADK Bayern durch den Umbau und die Zur-Verfügung-Stellung von Schulräumen in Theaternähe wurde durch Stadtratsbeschluss vom 26.03.2015 grundgelegt.

 

3.1 Einnahmen der ADK

 

Die ADK Bayern wird zu über 90% vom Freistaat Bayern finanziert. Ein jährlicher Verwendungsnachweis muss der Regierung der Oberpfalz in Form einer Überprüfung des Betriebsergebnisses nach Art. 41 Abs. 6 BaySchFG vorgelegt werden. Studiengebühren werden nicht erhoben.

(Die ADK Bayern beschäftigt sozialversicherungspflichtig ca. 40 Dozenten und Mitarbeiter)

 

3.2 Räume/Miete

 

Die staatliche Anerkennung ist an ein Raumprogramm gebunden; es gibt keine gesonderten staatlichen Fördergelder für die Miete. Der benötigte Raumbedarf ist groß, so entsteht der Bedarf an städtischem Zuschuss. Sowohl die Leitung der ADK Bayern als auch die Verwaltung sieht die Notwendigkeit des Standorts nahe am Theater.

 

Die Miete ist auf 25 Jahre fix festgelegt (1.1.2018 31.12.2042) und wird nach den
25 Jahren gem. Index angepasst.

 

Die Miete beträgt 10,--/m² Hauptnutzfläche (ca. 1.021 m²) und 3,--/m² Nebennutzfläche (ca. 222 m²) monatlich, das sind:

10,-- €/m² x 1.021 m²= 10.210,--

3,--/m² x 222 m²=     666,--

Gesamt:= 10.876,-- (ergibt eine Durchschnittsmiete von 8,75 €/m²).

 

r den Zeitraum von 25 Jahren wird die Fördersumme der Umbau- und Herrichtungsmaßnahmen in Höhe von 947.000,-- in Abzug gebracht. Daraus resultiert eine Miete in Höhe von 6,21 /m² Nutzfläche, das heißt

6,21 € x 1.243 m² = 7.719,03 € monatlich, was zu einer Miete (ohne Mietnebenkosten) in Höhe von 92.628,36 €hrlich führt.

 

Nach Ablauf der Festlaufzeit gilt die Miete von 10,-- €/ m² Hauptnutzfläche und 3,-- €/ m² Nebennutzfläche, welche um die Indexveränderung seit Laufzeitbeginn des Vertrages bereinigt wird.


Der Kulturausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg will die gemeinnützige GmbH „Akademie für Darstellende Kunst Bayern“ (kurz: ADK Bayern) für mindestens 25 Jahre an den Standort Regensburg in der ehemaligen Sing- und Musikschule Regensburg, Kreuzgasse 5, binden und übernimmt deshalb unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht die jährliche Miete (ohne Mietnebenkosten) für die Kreuzgasse 5 in Höhe von jährlich 92.628,36 auf die Dauer von
25 Jahren ab 1.1.2018 31.12.2042 konkludent dem mit der ADK Bayern abzuschließenden Mietvertrag.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Fördervereinbarung auf 25 Jahre zu schließen.


Anlagen: