Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Wirtschaft sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 7 vor zu beraten:
Einzelplan 7: UA 7915/00 UA 7915/09 UA 7918/01 UA 7919/00 UA 7919/09 UA 7920/11
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2017 bis 2021, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen durch die Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlage Investitionsprogramm 2017 bis 2021
Der Ausschuss für Wirtschaft empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021
im Einzelplan 7:
UA 7915/00 UA 7915/09 UA 7918/01 UA 7919/00 UA 7919/09 UA 7920/11
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufzunehmen.
Anlagen:
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