Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 der Jugendamtssatzung ist der Leiter des Amtes für Jugend und Familie beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.06.2014 wurde Herr Günther Tischler in seiner Funktion als Leiter des Amtes für Jugend und Familie als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und als dessen Stellvertreter Herr Dr. Volker Sgolik bestellt.
Inzwischen wurde Herr Dr. Volker Sgolik zum Leiter des Amtes für Jugend und Familie bestellt. Infolge dessen soll Herr Dr. Volker Sgolik beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und Herr Dr. Marco Merk dessen Stellvertreter werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anstelle von Herrn Günther Tischler wird Herr Dr. Volker Sgolik als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und als sein Stellvertreter Herr Dr. Marco Merk bestellt.
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