Vorlage - VO/17/13522/11  

 
 
Betreff: Prüfung einer Beihilfeablöseversicherung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
19.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bericht der Verwaltung:

 

1.Nach Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) sowie aufgrund der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) erhalten bayerische Beamtinnen und Beamte einschließlich berücksichtigungsfähiger Angehöriger sowie die Ruhestandbeamtinnen und beamten Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen.

Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes stehen Beihilfen in eingeschränktem Umfang zu, wenn sie am 31.12.2000 einen Beihilfeanspruch hatten.

 

Die Beihilfeausgaben der Stadt Regensburg beliefen sich in den drei vergangenen Jahren auf folgende Beträge:

 

2014: 7,03 Mio.

2015: 7,14 Mio. €

2016: 7,38 Mio. €

 

Die Sachbearbeitung der Beihilfeanträge sowie die Zahlbarmachung der angewiesenen Beträge erfolgt durch die Beihilfestelle der Stadt Regensburg, die der Abteilung „Personalhaushalt und Logistik“ des Personalamtes zugeordnet ist. Derzeit sind in diesem Sachgebiet fünf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig, die pro Jahr ca. 7.200 Beihilfeanträge bearbeiten. Alle bei der Beihilfestelle tätigen Personen üben eine Teilzeitbeschäftigung aus, so dass sich rechnerisch 2,75 Stellen ergeben. Aufgrund der  gestiegenen Beihilfezahlen wurde die Zahl der Stellen mit dem Nachtragshaushalt 2017 um 0,3 Stellen auf 3,05 Stellen erhöht.

 

Bei der Beihilfestelle ist in der Vergangenheit die Beihilfesoftware ABBA (Automatisierte Beihilfebearbeitung auf Arbeitsplatzcomputern) zum Einsatz gekommen, die vom Bundesamt für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt worden ist. Dieses Programm, das bei der Stadt Regensburg bereits seit fast 15 Jahren verwendet worden ist, wurde jedoch bereits seit geraumer Zeit vom Hersteller nicht mehr weiterentwickelt.

 

Seit April 2017 kommt eine neue Beihilfeabrechnungssoftware namens BeiPro, die von einer in München ansässigen Firma (Beihilfe-Service GmbH) entwickelt worden ist, zum Einsatz. Die technische Bereitstellung erfolgt durch die „Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB) mittels des Bayerischen Behördennetzes.

 

2.Gemäß Art. 96 Abs. 4 Satz 5 BayBG besteht die Möglichkeit, die Bearbeitung der Beihilfeanträge sowie die Abwicklung der Beihilfen durch ein externes Versicherungsunternehmen durchführen zu lassen (Beihilfeablöseversicherung).

 

Bereits in der Vergangenheit, zuletzt im Jahr 2012, wurde in diesem Zusammenhang ein Kostenvergleich durchgeführt, der die Aufwendungen für eine Beihilfeablöseversicherung den tatsächlich angefallenen Kosten bei eigener Sachbearbeitung gegenüberstellt.

 

Dieser Vergleich war Gegenstand der Personalausschusssitzung vom 18. April 2012. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Beihilfesachbearbeitung weiterhin in der bisherigen Form durch die Stadt Regensburg erfolgen soll, da die Angebote seitens der Versicherungsunternehmen über den Beihilfeausgaben (inkl. der Personalkosten der Beihilfestelle) der vergangenen Jahre gelegen haben.


3.Zusätzlich hat der Personalausschuss in seinem Beschluss die Verwaltung beauftragt, in Kontakt mit dem Bundesamt für Finanzen zu überprüfen, ob sich durch die Einführung eines neuen Abrechnungsprogrammes Einsparungen realisieren lassen. Falls dies nicht möglich ist, ist im Jahr 2017 ein erneuter Kostenvergleich durchzuführen.

 

4.Im Jahr 2012 ist man davon ausgegangen, dass vom Bundesamt für Finanzen eine neue Beihilfesoftware namens „ebiv“ („Elektronische Beihilfebearbeitung in der Verwaltung“) innerhalb der nächsten fünf Jahre bereitgestellt wird. Darin sollte eine zusätzliche Scan- und Prüfsoftware enthalten sein, mit der Einsparungen im Bereich der Beihilfeausgaben von 3 8 % vorgesehen waren.

 

5.Die Einführung dieser Software konnte jedoch nicht realisiert werden, da das Bundesamt für Finanzen „ebiv“ Kommunen nicht zur Verfügung stellt. Als einzige Alternative auf dem Markt hat sich die Abrechnungssoftware „BeiPro“ angeboten. Diese enthält zwar eine Prüffunktion, aber derzeit noch keine automatisierte Scan-Funktion. Ohne Scan-Funktion können Arztrechnungen nicht im Detail auf ihre Korrektheit hin geprüft werden. Der Einsatz der Prüfsoftware erfolgt nur bei Medikamenten. Daher kann momentan nicht mit signifikanten Einsparungen im Bereich der Beihilfeausgaben gerechnet werden.

 

Folglich wäre gemäß des o.g. Personalausschussbeschlusses im Jahr 2017 ein erneuter Kostenvergleich durchzuführen.

 

6.Aufgrund der Neueinführung der Software BeiPro im April 2017 kann ein Kostenvergleich für das laufende Jahr nicht mehr erfolgen. Die für die Marktanalyse erforderlichen Daten können aufgrund der Softwareumstellung während des Jahres aktuell nicht bereitgestellt werden. Zudem sollten vor einem weiteren Kostenvergleich vorrangig Erfahrungen mit der neu eingeführten Beihilfesoftware gesammelt werden. Es erscheint sinnvoll, hierfür zwei volle Kalenderjahre, nämlich 2018 und 2019, zu veranschlagen. Auch wird das Programm von der Herstellerfirma laufend weiterentwickelt. So ist die Einführung einer zusätzlichen Scan-Funktion angedacht. Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen eine derartige Einführung realisierbar sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Es wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

 

Die Durchführung eines Kostenvergleiches wird verschoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

in Kontakt mit der „Beihilfe-Service GmbH“ zu überprüfen, ob die Einführung einer

zusätzlichen Scan-Funktion technisch umsetzbar ist, und sich dadurch Einsparungen im Bereich der Beihilfeausgaben realisieren lassen. Eine Berichterstattung hierüber erfolgt im Jahr 2020.


Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Die Durchführung eines Kostenvergleiches wird verschoben.

 

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt,

 

in Kontakt mit der „Beihilfe-Service GmbH“ zu überprüfen, ob die Einführung einer

zusätzlichen Scan-Funktion technisch umsetzbar ist, und sich dadurch Einsparungen im Bereich der Beihilfeausgaben realisieren lassen. Eine Berichterstattung hierüber erfolgt im Jahr 2020.