Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg (Stadtbau) hat in seiner Sitzung am 26.07.2017 beschlossen, der Gesellschafterin Stadt Regensburg zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag dieses Unternehmens, wie in der Anlage dargestellt, zu ändern.
Die Geschäftsführung hatte den Aufsichtsrat darauf hingewiesen, dass angesichts der derzeitigen, lange andauernden Verhinderung des Oberbürgermeisters, die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden wahrzunehmen, als einzige Ansprechpartnerin für Abstimmungen nur noch die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer, zur Verfügung steht. Bei einem Ausfall der Stellvertreterin wäre satzungsgemäß keine weitere Stellvertretung geregelt.
Der Aufsichtsrat hat daher die Geschäftsführung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsmanagement einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Gesellschaftsvertrag geändert werden kann, so dass im Fall der lange andauernden Verhinderung der Aufsichtsratsvorsitzende abberufen und durch eine andere Person abgelöst werden kann.
Der vorgelegte, mit dem städtischen Rechtsamt abgestimmte Änderungsvorschlag sieht nun lediglich in den §§ 8 und 9 vor, dass künftig der Stadtrat bestimmt, ob er die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister oder eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister in den Aufsichtsrat der Stadtbau entsendet. Alle entsandten Aufsichtsratsmitglieder können von der Gesellschafterin jederzeit durch Stadtratsbeschluss abberufen werden.
In der Folge wird im Gesellschaftsvertrag der Aufsichtsratsvorsitz nicht mehr automatisch der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister übertragen; dieser ist künftig wie die Stellvertretung vom Aufsichtsrat zu wählen.
Im Rahmen der Satzungsänderung soll ferner in § 8 Abs. 6 geregelt werden, was bislang bereits aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses so gehandhabt wird, nämlich dass anfallende Umsatzsteuer die Gesellschaft übernimmt, so dass bei allen Aufsichtsräten, egal ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht, gleichermaßen die Nettovergütung ankommt.
Anlage
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrages der Stadtbau-GmbH Regensburg in der Fassung vom 28.07.2017, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt.
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