Sachverhalt:
Im Rahmen des Wettbewerbs zur künstlerischen Gestaltung des „Römerrastplatzes“ haben zwei der angefragten Künstler zum 21.06.2017 abgesagt und der dritte Künstler behielt sich eine Abgabe vor.
Es wurde entschieden, den Entwurfszeitraum bis Ende Oktober 2017 zu verlängern. Daraufhin erhielt die Stadt eine Absage, eine Zusage und den Vorschlag zur Bildung eines Rückfragekolloquiums und zur direkten Beauftragung eines Künstlers, was bei dem veranschlagten Budget in Höhe einer Künstlerleistung von 9.000 Euro und der vergleichsweise konkreten Aufgabenstellung besser, günstiger und wesentlich effizienter ist, als wenn mehrere Künstler planen und Angebote einholen. Dem Vorschlag, einen Künstler direkt zu beauftragen, wurde gefolgt.
Da Herr Paul Schinner ohne weitere Bedingungen bei Verlängerung der Wettbewerbsfrist zugesagt hat, soll dieser mit der Gestaltung der Cor-Ten Stahlplatte auf Grundlage der im Wettbewerb festgelegten Bedingungen beauftragt werden.
In der Sitzung der Kommission Kunst und Bauen am 13. September 2017 wurde diese Entscheidung bereits vorbesprochen und zugestimmt. Der Kulturausschuss beschließt, Herrn Paul Schinner mit der künstlerischen Gestaltung des „Römerrastplatzes“ auf Grundlage der im Wettbewerb festgelegten Bedingungen zu beauftragen.
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