Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 6, 7 und 8 vorzuberaten:
Einzelplan 6: UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08 und UA 6406/00
Einzelplan 7: UA 7009/03 bis UA 7025/81, UA 7701/00 und UA 7701/01, UA 7916/11,
Einzelplan 8: UA 8413/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug - des Investitionsprogrammes 2017 bis 2021, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 bis 2021
sowie
enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufzunehmen. Anlagen:
Investitionsprogramm 2017 bis 2021
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