Vorlage - VO/17/13564/65  

 
 
Betreff: Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 3 "Nürnberg - Passau" zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof:
Querschnittsgestaltung der Brückenbauwerke an städtischen Straßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.10.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bisheriger Sachstand:

Der Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 rnberg Passau“ zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof wurde zum 27.04.2017 erteilt.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in der Sitzung am 04.07.2017 zum Thema „Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3“ beraten und einen Beschluss gefasst (VO/17/13176/61).

Nach Absprache mit der Autobahndirektion (ABD) im Anschluss an den Planfeststellungsbeschluss sah diese die Möglichkeit gegeben, dem Wunsch der Stadt nachzukommen, Verbreiterungen (Vergrößerung der Gesamtbreite des Bauwerkes) an diversen Kreuzungsbauwerken gegenüber der Planfeststellung vorzunehmen, vorbehaltlich einer Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg entsprechend dem geltenden Bundesfernstraßengesetz und den Kreuzungsrichtlinien.

Im Ausschuss am 04.07.2017 wurde über diese Vergrößerung der Querschnitte gegenüber der Planfeststellung an den Überführungsbauwerken Augsburger Straße und Eisackerstraße beschlossen.

Daraufhin wurde die weitere Ausgestaltung der Kreuzungsbauwerke durch die Stadtverwaltung konkretisiert und die Entwürfe von Kreuzungsvereinbarungen mit der ABD abgestimmt.

Es stellte sich heraus, dass die gemäß der Beschlussvorlage vom 04.07.2017 gewünschten Querschnittsverbreiterungen für die Kreuzungsbauwerke Augsburger Stre und Eisackerstraße zu  unvertretbar hohen Kostenbeteiligungen für die Stadt Regensburg geführt hätten, so dass davon in der Zwischenzeit Abstand genommen wurde.

- Augsburger Straße: gewünschte Querschnittsaufweitung um 0,50 m Kostenanteil Stadt 1,5 Mio. €

- Eisackerstraße: gewünschte Querschnittsaufweitung um 3,50 m Kostenanteil Stadt 1,0 Mio. €

Da die Eisackerstraße künftig nur als Nebenerschließung dienen soll um LKW-Durchgangsverkehr zu verhindern soll der planfestgestellte Querschnitt nun belassen werden.

 

Die in dem Beschluss vom 04.07.2017 ebenfalls genannten Veränderungen an den Bauwerken Unterislinger Weg, Markomannenstraße, Landshuter Straße, Max-Planck-Straße und Kreuzhofstraße lösen keine Kostenbeteiligung für die Stadt Regensburg aus und werden somit von der Autobahndirektion umgesetzt.

Im Folgenden wird die Querschnittsgestaltung für jedes neu herzustellende Querungsbauwerk unter Angabe der einzelnen Verkehrsräume aufgeführt.

Etwaige zusätzliche Flächen für passive Schutzeinrichtungen stehen noch nicht fest und sind nicht berücksichtigt.


Festlegung Bauwerksquerschnitte

Gegenüber den Festlegungen aus der Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 ergeben sich nur Änderungen in der Aufteilung des Verkehrsraums an vier Bauwerken. Die Gesamtbreite des Bauwerkes ändert sich in keinem Fall, so dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kostenbeteiligung für die Stadt am Ersatzneubau des Brückenbauwerkes entsteht.

Der Anschluss des neuen Brückenquerschnittes an den Bestand der städtischen Straße erfolgt ebenfalls durch und auf Kosten der Autobahndirektion.

 

BW 52 - Augsburger Straße (Kreisstraße, Überführungsbauwerk)

Ausführung:

Gehweg Westseite2,00 m

Fahrbahn8,00 m (incl. beidseitiger Schutzstreifen für Radverkehr)

Gehweg Ostseite2,00 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m
 

Planfeststellung:

Geh- und Radweg Westseite2,75 m

Fahrbahn6,50 m

Geh-, Radweg Ostseite2,75 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m
 

Die Radwegführung erfolgt in der Ausführung, im Gegensatz zur Planfeststellung, auf der Fahrbahn mittels beidseitigem Schutzstreifen von jeweils mindestens 1,50 m Breite.

 

BW 54 - Graßer Weg (Gemeindestraße, Unterführungsbauwerk)

Gehweg Westseite2,20 m (wie Bestand)

Fahrbahn7,70 m (wie Bestand, incl. neuem beidseitigem Schutzstreifen für                                                                       Radverkehr)

Gehweg Ostseite2,10 m (wie Bestand)

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Widerlager12,00 m

 

BW 55 Universitätsstraße (Gemeindestraße, Unterführungsbauwerk)

Gehweg Westseite1,75 m (wie Bestand)

Radweg Westseite1,75 m (wie Bestand)

Fahrbahn7,00 m (wie Bestand)

Radweg Ostseite1,50 m (wie Bestand)

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Widerlager12,0 m

 

BW 56 Unterislinger Weg (Kreisstraße, Überführungsbauwerk)

Ausführung:

Geh- und Radweg Westseite4,00 m (kombinierter Zweirichtungs-Geh- und Radweg)

Fahrbahn7,00 m

Notgehweg Ostseite1,00 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m

 

Planfeststellung:

Geh-, Radweg Westseite3,50 m

Fahrbahn7,00 m

Notgehweg Ostseite1,50 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m

Die Breite des kombinierte Geh- und Radweges auf der Westseite wird auf die maximal mögliche Breite ohne Kostenbeteiligung für die Stadt vergrößert.

 

BW 57 Markomannenstraße (Gemeindestraße, Überführungsbauwerk)

Ausführung:

Notgehweg Westseite1,00 m

Fahrbahn8,00 m (incl. beidseitiger Schutzstreifen für Radverkehr)

Gehweg Ostseite3,00 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m

 

Planfeststellung:

Notgehweg Westseite1,00 m

Fahrbahn7,50 m

Gehweg Ostseite3,50 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m

Die Radwegführung erfolgt in der Ausführung auf der Fahrbahn mittels beidseitigem Schutzstreifen von jeweils mindestens 1,50 m Breite.


BW 58 Landshuter Straße (Bundesstraße, Unterführungsbauwerk)

Radweg Westseite1,60m (zzgl. Schutzstreifen 0,75m, passive Schutzeinrichtung 0,50m)

Fahrbahn Westseite7,15 m (zwei Fahrstreifen)

Fahrbahnteiler1,35 bis 3,55 m (aufgrund Verziehung veränderlich, wie Bestand)

Fahrbahn Ostseite13,75 m (veränderlich, vier Fahrstreifen, wie Bestand)

Geh- und Radweg Ostseite4,50 m

                                                  ___________

Gesamtbreite zw. Widerlager rd.30,00 m

Das Brückenbauwerk wird um 2,25 m nach Osten verschoben. Hierdurch wird der kombinierte Zweirichtungsgeh- und Radweg am östlichen Widerlager gegenüber dem Bestand von 2,25 m auf 4,50 m erhöht. Beidseits des Brückenbauwerkes beträgt die Anschlussbreite dieses Geh- und Radweges 3,50 m.

Am westlichen Widerlager ist entsprechend des geltenden Regelwerkes eine passive Schutzeinrichtung als Anprallschutz für den motorisierten Verkehr anzuordnen. Die verbleibende Breite für den Einrichtungsradweg stadtauswärts beträgt 1,60 m zzgl. eines Schutzstreifens, dies entspricht den Mindestanforderungen.

 

BW 60 Junkersstraße (Gemeindestraße, Unterführungsbauwerk)

Hier erfolgt nur eine Anpassung der Stützwände beidseits der BAB.

 

BW 60/1 Max-Planck-Straße (Bundesstraße, Unterführungsbauwerk)

Radweg Westseite3,50 m (incl. Schutzstreifen 0,75 m)

Fahrbahn Westseitewie Bestand

Fahrbahnteilerwie Bestand

Fahrbahn Ostseitewie Bestand

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Widerlager38,00 m

Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite wird von 3,0 m (incl. Schutzstreifen) auf 3,50 m gegenüber dem Bestand durch die Umgestaltung der bestehenden Böschungsbefestigung vor dem Widerlager verbreitert.


BW 62 Eisackerstraße (Gemeindestraße, Überführungsbauwerk)

Gehweg Westseite2,50 m

Fahrbahn6,00 m

Notgehweg Ostseite1,00 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer9,50 m

Der Brückenquerschnitt (Breite zw. Geländer) wird, wie in der Planfeststellung geregelt, ausgeführt. Die Fahrbahnbreite genügt den Verkehrsverhältnissen. Der Gehweg sorgt für eine sichere Fußwegeverbindung.

 

BW 64 Kreuzhofstraße (öffentlicher Feld- und Waldweg, Überführungsbauwerk)

Ausführung:

Geh- und Radweg Westseite3,50 m (kombinierter Geh- und Radweg)

Fahrbahn7,50 m

Notgehweg Ostseite1,00 m

                                     ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m

Planfeststellung:

Gehweg Westseite2,50 m

Fahrbahn7,00 m

Gehweg Ostseite2,50 m

                                    ___________

Gesamtbreite zw. Geländer12,00 m

Im Gegensatz zur Planfeststellung  ist in der Ausführung nur an der Westseite ein Geh- und Radweg vorgesehen.

Der Brückenquerschnitt genügt somit auch dann den verkehrlichen Anforderungen, wenn die verlängerte Leibnizstraße mit der Ortsumgehung von Barbing über die Kreuzhofstraße verbunden wird, wie im Flächennutzungsplan vorgesehen.

 

Bauzeit 6-streifiger Ausbau der BAB A 3

Die Bauzeit der Baumaßnahme 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 auf dem Stadtgebiet Regensburg ist nach derzeitigem Kenntnisstand von Frühjahr 2018 bis mindestens 2022 veranschlagt.


Kostentragung Kreuzungsbauwerk Stadt Regensburg

r die Stadt Regensburg entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand, entsprechend dem geltenden Kreuzungsrecht, Herstellungskosten in Höhe von rd. 800.000 €. Dies betrifft insbesondere folgende Ausstattungsbestandteile der neu herzustellenden Kreuzungsbauwerke:

-          Straßenbeleuchtung an allen Kreuzungsbauwerken

-          städtische Kabelzuganlagen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 2021 im UA 6480/09 auf der Haushaltsstelle 1.6480.9599 entsprechend berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2016 2020 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.

 

Kreuzungsvereinbarungen

Gemäß Planfeststellungsbeschluss sind die näheren Einzelheiten bezüglich des Neubaus der Brückenbauwerke und der hierfür erforderlichen Anpassungsmaßnahmen im nachgeordneten Straßen- und Wegenetz im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A 3 außerhalb der Planfeststellung in gesonderten Kreuzungsvereinbarungen bzw. durch Anpassung bestehender Vereinbarungen zu regeln.

Der Planungs-, Ausschreibungs- und Baudurchführungsablauf der Maßnahme 6-streifiger Ausbau der BAB A 3 durch die Autobahndirektion ist besonders dringlich. Daher ist eine umgehende verbindliche Festlegung der Querschnitte der Brückenbauwerke geboten, so dass der Ablauf der Autobahndirektion nicht verzögert wird.

Die Kreuzungsvereinbarungen liegen der Verwaltung derzeit im Entwurf vor und regeln Planung, Bau, Unterhalt und Kostentragung nach den rechtlichen Vorgaben.

Nicht Gegenstand der Kreuzungsvereinbarungen sind städtische Anpassungsmaßnahmen wie im Folgenden beschrieben.

Anpassungsmaßnahmen an den städtischen Straßen im Anschlussbereich an die Baumaßnahmen der ABD - Bauablauf

r den Zeitraum, in dem die Autobahndirektion die Kreuzungsbauwerke neu herstellt, wird in den meisten Fällen eine Vollsperrung der städtischen, die Autobahn kreuzende Straße erforderlich.

Das Tiefbauamt prüft, ob im Zuge der Vollsperrungen straßenbauliche Verbesserungen sinnvoll, wirtschaftlich und ohne weitere Verkehrsbehinderungen durchgeführt werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um mögliche Fahrbahnsanierungen oder kleinere Straßenumbaumaßnahmen zur Verbesserung vor allem der Geh- und Radwegeverbindungen. Die Realisierbarkeit solcher städtischer Tiefbaumaßnahmen hängt insbesondere von dem vorgegebenen Zeitfenster, dem machbaren Planungsvorlauf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Soweit es der jeweilige Kostenrahmen erfordert werden für diese Vorhaben gegebenenfalls Maßnahmenbeschlüsse und Maßnahmenverfügungen notwendig.


Der Ausschuss beschließt:

  1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschließt, die an den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 anzupassenden Brückenbauwerke der städtischen Straßen entsprechend der in der Berichtsvorlage aufgeführten Querschnittsgestaltungen durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern, planen und bauen zu lassen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für jedes dieser Bauwerke detaillierte Kreuzungsvereinbarungen zwischen der Autobahndirektion und der Stadt Regensburg abzuschließen.

In diesen Vereinbarungen werden Festlegungen bzgl. Planung, Baudurchführung, Finanzierung und Unterhalt zu folgenden Bestandteilen getroffen:

- Ersatzneubau des Brückenbauwerkes

- Straßenbeleuchtung

- städtische Kabelzuganlage bei Bedarf

- notwendige Anpassungsarbeiten an der städtischen Straße im Zuge des Brückenneubaus


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtslageplan BAB A 3 Stadtgebiet

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAB-A3_6-streifigerAusbau Anlage 1 Plan A3 (12852 KB)