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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2017
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 09.09.2017 bis zum 02.10.2017 ein Antrag auf überplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt175.000,00 € eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1). - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 09.09.2017 bis zum 02.10.2017 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
Anlagen: 2
Der Ausschuss beschließt:
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt 175.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 5 beschriebenen Wiederbereitstellung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 6 beschriebenen Mittelbereitstellung bezüglich der Rückzahlung zu viel erhaltener Zuwendungen.
Anlage:
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