Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 28.09.2017 hat der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen dem Stadtrat empfohlen, zu beschließen, dass in der Hauptversammlung der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG (REWAG) die sofortige Abberufung des Herrn Stadtrat Norbert Hartl aus dem Aufsichtsrat beantragt wird.
Dem Aufsichtsrat der REWAG AG gehören gem. § 7 Abs. 1 der Satzung der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG u.a. sieben durch die Hauptversammlung zu wählende Mitglieder an, von denen nach dem Konsortialvertrag vom 11.10.2004 (1. Änderungsvertrag vom 16.11.2005) zwischen der Stadt Regensburg, der Stadtwerke Regensburg GmbH, der Bayernwerk AG und der Regensburger Badebetriebe GmbH fünf aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder der Stadt Regensburg durch den Stadtrat zu nominieren sind.
Herr Stadtrat Norbert Hartl ist nach Nominierungsbeschluss des Stadtrats, der am 22.05.2014 erfolgte, durch die Hauptversammlung der REWAG AG als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder können nach § 103 Abs. 1 AktG von dieser mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden.
Für die Nachnominierung hat die SPD-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 17.10.2017 Herrn Stadtrat Dr. Klaus Rappert vorgeschlagen.
Die Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Netz GmbH ist gemäß Konsortialvertrag mit der Bayernwerk AG personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der REWAG. Ein entsprechender Abberufungs- und Entsendungsbeschluss ist im Aufsichtsrat der REWAG AG zu fassen.
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg beantragt bei der Hauptversammlung der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG die sofortige Abberufung von Herrn Stadtrat Norbert Hartl aus dem Aufsichtsrat und nominiert an seiner Stelle Herrn Stadtrat Dr. Klaus Rappert für die Wahl als neues Mitglied des Aufsichtsrates.
Anlagen:
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