Sachverhalt:
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.10.2017 bis zum 06.11.2017 zwei Anträge auf überplanmäßige Mittel für den
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt165.000,00 €
eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 3).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.10.2017 bis zum 06.11.2017 vier Anträge auf überplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. S. von VE‘si. H. v. insgesamt1.130.000,00 €
eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 2, 4 - 6).
Anlagen: 6
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1 und 3 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt 165.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Deckungsreserve und durch Minderausgaben beim Sammelnachweis 4.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 2 und 4 bis 6 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt 1.130.000,00 €
im Sinne von Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.