Vorlage - VO/17/13661/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2017
Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.10.2017 bis zum 06.11.2017  zwei Anträge auf überplanmäßige Mittel für den

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt165.000,00

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 und 3).

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 03.10.2017 bis zum 06.11.2017  vier  Anträge auf überplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt i. S. von VE‘si. H. v. insgesamt1.130.000,00 €

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000,00 € bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 2, 4 - 6).

 

 

 


 

 

Anlagen: 6

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1 und 3 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im


Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt 165.000,00

zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Deckungsreserve und durch Minderausgaben beim Sammelnachweis 4.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 2 und 4 bis 6 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im


Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt 1.130.000,00 €

im Sinne von Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 0_0301_6554_Anlage 1 Nov_AVFB_ (71 KB)    
Anlage 2 2 MB 1_7701_9347_VE_Anlage 2 Nov AVFB_ (73 KB)    
Anlage 3 3 MB 0_0841_6559_Anlage 3 Nov_AVFB_ (70 KB)    
Anlage 4 4 MB 1_6408_9506_VE_Anlage 4 Nov AVFB_ (70 KB)    
Anlage 5 5 MB 1_6307_9501_VE_Anlage 5 Nov AVFB_ (70 KB)    
Anlage 6 6 MB 1_6307_9461_VE_Anlage 6 Nov AVFB_ (71 KB)