Vorlage - VO/17/13675/DB1  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Regensburg GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR) wurde angesichts der lange andauernden Verhinderung des Oberbürgermeisters, die Aufgaben des Aufsichtsrats­vorsitzenden wahrzunehmen, gebeten, zu prüfen, wie mit der Angelegenheit umzugehen ist. Wie bei der REWAG solle Frau Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer den Aufsichtsrats­vorsitz auch der Stadtwerke übernehmen. Angesichts des Umstands, dass inzwischen Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister erhoben worden ist, ist damit zu rechnen, dass der Oberbürgermeister über eine weitere lange Zeit dem Aufsichtsrat der SWR nicht zur Verfügung stehen wird.

 

Der vorgelegte, mit dem städtischen Rechtsamt abgestimmte Änderungsvorschlag sieht nun in den §§ 7 und 8 vor, dass künftig die Gesellschafterin Stadt Regensburg bzw. der Stadtrat bestimmt, ob er die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister oder eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister in den Aufsichtsrat der SWR entsendet. Alle entsandten Aufsichtsratsmitglieder können von der Gesellschafterin jederzeit durch Stadtratsbeschluss abberufen werden.

 

In der Folge wird im Gesellschaftsvertrag der Aufsichtsratsvorsitz nicht mehr automatisch der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister übertragen; dieser ist künftig wie die Stellvertretung vom Aufsichtsrat zu wählen.

 

Im Rahmen der Satzungsänderung soll ferner in § 7 Abs. 6 geregelt werden, dass anfallende Umsatzsteuer die Gesellschaft übernimmt, so dass bei allen Aufsichtsräten, egal ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht, gleichermaßen die Nettovergütung ankommt.

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Regensburg GmbH in der Fassung vom 29.09.2017, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SWR Satzung-Änderung-Entwurf-29-09-17-E-§7(3) (246 KB)