Sachverhalt:
Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR) wurde angesichts der lange andauernden Verhinderung des Oberbürgermeisters, die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden wahrzunehmen, gebeten, zu prüfen, wie mit der Angelegenheit umzugehen ist. Wie bei der REWAG solle Frau Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer den Aufsichtsratsvorsitz auch der Stadtwerke übernehmen. Angesichts des Umstands, dass inzwischen Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister erhoben worden ist, ist damit zu rechnen, dass der Oberbürgermeister über eine weitere lange Zeit dem Aufsichtsrat der SWR nicht zur Verfügung stehen wird.
Der vorgelegte, mit dem städtischen Rechtsamt abgestimmte Änderungsvorschlag sieht nun in den §§ 7 und 8 vor, dass künftig die Gesellschafterin Stadt Regensburg bzw. der Stadtrat bestimmt, ob er die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister oder eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister in den Aufsichtsrat der SWR entsendet. Alle entsandten Aufsichtsratsmitglieder können von der Gesellschafterin jederzeit durch Stadtratsbeschluss abberufen werden.
In der Folge wird im Gesellschaftsvertrag der Aufsichtsratsvorsitz nicht mehr automatisch der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister übertragen; dieser ist künftig wie die Stellvertretung vom Aufsichtsrat zu wählen.
Im Rahmen der Satzungsänderung soll ferner in § 7 Abs. 6 geregelt werden, dass anfallende Umsatzsteuer die Gesellschaft übernimmt, so dass bei allen Aufsichtsräten, egal ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht, gleichermaßen die Nettovergütung ankommt.
Anlage
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Änderung des beiliegenden Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Regensburg GmbH in der Fassung vom 29.09.2017, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt.
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