Sachverhalt:
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.10.2017 bis 06.11.2017 ein Antrag auf überplanmäßige Mittel sowohl für den
für den Vermögenshaushalti. H. v. 550.000,00 €
(als VE)
eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr nach Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 1).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.10.2017 bis 06.11.2017 ein Antrag auf überplanmäßige Mittel sowohl für den
Verwaltungshaushalti. H. v. 550.000,00 €
eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr nach Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 2).
Anlagen: 2
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck
überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalti. H. v. 550.000,00 €
in Form einer Verpflichtungsermächtigung
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 2 beschriebenen Einzelzweck
überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalti. H. v. 550.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
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