Vorlage - VO/17/13691/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2017
Entscheidungskompetenz Stadtrat

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.10.2017 bis 06.11.2017 ein  Antrag auf überplanmäßige Mittel sowohl für den



für den Vermögenshaushalti. H. v. 550.000,00
(als VE)
 


eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr nach Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 1).

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 03.10.2017 bis 06.11.2017 ein  Antrag auf überplanmäßige Mittel sowohl für den



Verwaltungshaushalti. H. v. 550.000,00
 

 

eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr nach Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt (Anlage 2).

 

 

 

Anlagen: 2

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck

 

überplanmäßige Mittel im
 

Vermögenshaushalti. H. v. 550.000,00

in Form einer Verpflichtungsermächtigung

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 2 beschriebenen Einzelzweck

 

überplanmäßige Mittel im
 

Verwaltungshaushalti. H. v. 550.000,00

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.

 

 

 

.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 1_6309_9504_VE_Anlage 1 Nov StR_ (70 KB)    
Anlage 2 2 MB 1_3311_86850_9360_Anlage 2 Nov StR_ (76 KB)