Vorlage - VO/17/13747/65  

 
 
Betreff: Kanalsanierung "Kernbereich Sallerner Berg" - Bauabschnitt I "Eifelstraße und Harzstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
05.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Mischwasserkanäle in der Eifelstraße und Harzstraße mit dem Baujahr 1971 wurden im genannten Abschnitt gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 im Zuge des Kanalunterhalts inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Zusätzlich wurden die Kanäle und Schächte gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 13.05.1992 (Drucksachennummer 05 92/0000-65) auf Dichtheit geprüft.

 

Nach Auswertung der TV Kanalinspektion und Dichtheitsprüfung wurden in den rund 46 Jahre alten Sammelkanälen sowie in den Grundstücks- und Straßenentwässerungsanschlüssen bauliche Schäden, z.B. in Form von Rissen, Scherbenbildungen und Muffenversätzen festgestellt:

Die geforderte Dichtheit ist weder für den Sammelkanal noch für die Anschlusskanäle gegeben. Eine Sanierung ist dringend erforderlich, da die Kanäle im Kernbereich Sallerner Berg liegen und es dort aufgrund der Geologie zu Erdfällen kommen kann. Eine Ausspülung der Gesteinsspalten durch exfiltrierendes Abwasser muss verhindert werden.

 

Aufgrund des vorhandenen Schadensbildes sind die Kanäle und Schächte einschließlich der Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen zu sanieren.

 

Ausführungszeit:

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2018 begonnen werden.

Die Umsetzung erfolgt straßenweise. Die zeitliche Abfolge der Ausschreibung und Durchführung der Maßnahmen in der Harzstraße und in der Eifelstraße wird in Abhängigkeit der notwendigen Verkehrsführungsmaßnahmen festgelegt.

Gesamtfertigstellung in 2019.

 

Umfang:

 

Im Rahmen der selektiven Kanalsanierung ist folgender Umfang vorgesehen:

 

ca. 370 m Renovierung der Mischwasserkanäle EI 700/1050 mittels Liner

ca. 166 m Renovierung der Mischwasserkanäle DN 500 mittels Liner

ca. 358 m Renovierung der Mischwasserkanäle DN 400 mittels Liner

ca. 65 m Renovierung der Mischwasserkanäle DN 300 mittels Liner

ca. 16 Stk. Renovierung von Einsteigschächten

ca. 3 Stk. Renovierung von Hausanschlusskanälen mittels Liner

ca. 8 Stk. Renovierung von Straßenentwässerungsleitungen mittels Liner

 

ca. 1 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen

ca. 2 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse oder Erschwernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

 

Der Straßenentwässerungsanteil der Kanalsanierung ist beitragspflichtig nach KAG.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten:

 

Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:

 

Eifelstraße:

Sanierung der Mischwasserkanäle,

der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle Eifelstraße ca. 554.000,- €

 

Sanierung der Straßenentwässerungsleitungen Eifelstraßeca.  28.000,- €

 

Summe Eifelstraße:ca. 582.000,- €

 

Harzstraße:

Sanierung der Mischwasserkanäle,

Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle  - Harzstraßeca. 235.000,- €

 

Sanierung der Straßenentwässerungsleitungen - Harzstraßeca.  35.000,- €

 

Summe Harzstraße :ca. 270.000,- €

 

Summe Gesamtmaßnahme:      ca. 852.000,- €

 

Haushaltmittel:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms

2017 2021 und im gültigen Investitionsprogramm 2016 2020 im UA 7009/23 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95023 für die Mischwasserkanäle und im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung berücksichtigt.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Mischwasserkanäle im Kanalsanierungsgebiet „Kernbereich Sallerner Berg“ – Bauabschnitt I „Eifelstraße und Harzstraße“ sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen zu sanieren.

 


Anlagen:

 

Übersichtslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_17_13747_65_171024_ÜLP_Sallerner Berg Eifelstr_Harzstr_Kanalsan (1275 KB)