Vorlage - VO/17/13757/33  

 
 
Betreff: Erneuerung der Rauchgasanlagen Krematorium Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Rechts- und Regionalreferent Dr. Schörnig
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Erneuerung der Rauchgasanlagen Krematorium Regensburg

 

Das Krematorium Regensburg ist seit 1969 in Betrieb. Die zurzeit vorhandene Anlagentechnik wurde 1985 installiert und stetig erweitert bzw. den jeweils erhöhten Umweltauflagen angepasst. Die Abgasanlagen stammen aus dem Jahre 1994. 2004 wurde die komplette Regelungstechnik inklusive wichtiger Anlagenkomponenten erneuert.

 

Das Krematorium der Stadt Regensburg hat zwei Ofenlinien mit je einer eigenen Abgasstrecke. Es sind Etagenöfen eingebaut, die schon mehrfach neu ausgemauert wurden. Die Anlage wurde abgasseitig im Jahr 2004 von der Fa. HS-Anlagenbau GmbH, Nienstädt, um eine Sorbalitzugabe vor den Filtern ergänzt. Die Öfen verfügen über je eine Abgasstrecke, bestehend aus einem schamottierten Fuchsgang, einem schamottierten Abgaskühler nachfolgend Blechkanälen, einer Aufbringstelle für Sorbalit, einem Filtergehäuse mit 144 Filtertüten, einem Saugzug, Überdruckblechkanälen und einem Schornsteinzug. Mit Nebenluftklappen wird dem Abgas ggfls. kalte Raumluft beigefügt, um die erlaubte Filtertemperatur nicht zu überschreiten. Parallel gibt es ab dem jeweiligen Ofenfuchs nach einer druckluftbetriebenen Bypassklappe eine Bypassstrecke für nicht abgekühltes und nicht gefiltertes Abgas, das im Havariefall direkt in den jeweiligen Schornsteinzug abgeführt wird.

 

Bei Stromausfall im öffentlichen Netz, Übertemperatur im Sicherheitstemperaturbegrenzer des jeweiligen Abgaswärmetauschers, Übertemperatur des jeweiligen Filterwächters oder weiteren Störfällen wird die Bypassklappe geöffnet und der Saugzug abgestellt. Hierbei wird dann nicht abgekühltes Abgas durch die Thermik im Schornsteinzug direkt nach außen ohne Filterung abgeführt. Es kann auch vorkommen, dass der Ofen, der auch über gewollte Öffnungen verfügt, dann ins Gebäude Abgase abgibt.

 

Die Situation kann u.a. auch deshalb entstehen, da die Anlagen nur eine geringe Kühlreserve im Abgaskühler aufweisen und bei ggfls. schon hoher Ofentemperatur mit energiereichem Input (z.B. adipöse Leiche) und schon voll geöffneter Kühlluftklappe der jeweilige Saugzug schon an seiner Kapazitätsgrenze ist und dann zusätzlich in dem instationären Verbrennungsprozess zusätzliche Wärmeleistung entsteht. Dieses Verhalten der jeweiligen Ofenlinie nimmt mit dem Baualter abnutzungsbedingt zu. Letztendlich haben die Abgasanlagen nach Auskunft der anlagenerstellenden Firma und nach Einschätzung des Amtes für Hochbau ihre Lebensdauer erreicht. Eine verlässliche Prognose über die noch mögliche (Rest-)Nutzungsdauer der Abgasanlagen ist schwierig. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Anlagen nur noch wenige Jahre (bis zu 1 bis 3 Jahren) einen Betrieb des Krematoriums gewährleisten können.

 

Weiterhin wurden die einzuhaltenden Abgaswerte bezüglich Kohlenmonoxid, gemessen am Schornstein, in den letzten Jahren zu häufig überschritten. Die Filteranlagen sind aus dem Jahr 1994 und abgewirtschaftet. Sie müssen ersetzt werden. Der Schornsteinanschluss ist rechtwinklig und erlaubt die Zirkulation des Abgases vom Saugzug zurück zur Bypassklappe. Der schamottierte Kühlerturm nach dem Ofenfuchs ist zu klein, um weitere wassergekühlte Wärmetauscher aufzunehmen. Die an mehreren Stellen befindlichen Austragungsorgane für liegenbleibende oder abgeschiedene Flugasche verstopfen regelmäßig und müssen wie die Abgaskühler regelmäßig händisch mit einem Industriestaubsauger gereinigt werden.

 

Deshalb ist die jeweilige Abgasstrecke der Öfen vollständig ab dem jeweiligen Ofenfuchsgang bis zum Schornsteinanschluss inklusive Bypassstrecke vollständig neu aufzubauen. Die Erneuerung wird den Arbeitsschutz in Bezug auf das Händling der Flugasche und des Filterstaubes erheblich verbessern. Die Abgaskühler werden voraussichtlich mit einem automatischen Rußbläser ausgestattet werden, so dass der Eingriff der händischen Absaugung mit einem Industriestaubsauger der Abgaskühler weitestgehend entfallen wird. Neue Filter werden automatische Absaugungen des Filterstaubes besitzen.

 

Parallel soll die Bearbeitung der in eine jeweilige Urne zu füllende Asche verbessert werden. Derzeit wird die jeweilige Asche eines Verstorbenen aus dem Ofen entnommen und in einem flachen Blechkasten zu einem mit einem Abzug versehenen Tisch verbracht. Die Asche wird dann in einer Knochenmühle gemahlen und in der Knochenmühle automatisch in eine Urne gefüllt. Hierfür muss derzeit eine Staubschutzmaske getragen werden, da ggfls. die Konzentration von chemisch belastetem Staub in den Arbeitsräumen zu hoch ist. Hier soll die maschinelle Lüftung und der Aschesortierplatz und ggfls. die Aschmühle den heutigen technischen Möglichkeiten angepasst werden.

 

Insgesamt entsprechen das Verhalten der Öfen und der Zustand der Rauchgasanlagen nicht mehr einem optimalen Zustand. Weil das Ende der Nutzungsdauer der Rauchgasanlagen in Kürze sowieso erreicht sein wird, sollte im Interesse des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes bereits jetzt gehandelt werden.

 

 

Kosten und Zeitplan:

 

r die Maßnahme ist nach erster grober Schätzung mit Kosten i.H.v. rd. 1,1 Mio. brutto zu rechnen.

 

Filteranlagen einschl. (Neu-)Einbindung der

Abgaskanäle, der Rauchgaskühleinrichtungen und der Steuerung

607.000 € netto

Elektrotechnik

20.000 € netto

ftungstechnik einschl. Gebäudeautomation

115.000 € netto

Planungs- und Baunebenkosten

183.000 € netto

Gesamtkosten netto

925.000 € netto 

Gesamtkosten brutto

1.100.750 € brutto

 

 

 

 

Nach Beschlussfassung soll unverzüglich ein entsprechender Ingenieurvertrag für die Planung abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Entwurfsplanung (Planungszeit rd. 2 -3 Monate) sowie der Erstellung einer Kostenberechnung soll ein entsprechender Maßnahmenbeschluss dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend könnte das Vergabeverfahren (Dauer rd. 3 - 4 Monaten) eingeleitet und mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden.

Mit einer Lieferzeit von 12 - 16 Wochen und einer anschließenden Bauzeit von 6 - 10 Wochen für die neuen Abgasstrecken ist zu rechnen. Die Optimierung der Zeitabläufe wird angestrebt.

 

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Öfen in einigen Jahren entweder ausgetauscht werden müssen oder innen neu ausgemauert werden müssen. Auch die Regelungstechnik ist einem Verschleiß unterworfen und wird immer wieder ausgetauscht werden müssen. Die Sargeinführmaschinen werden auch irgendwann ersetzt werden müssen. Das Krematorium ist in allen vorhandenen Anlagen einem ständigen Verschleiß unterworfen.

 

 

Finanzierung:

 

Zur Vergabe und zur (stufenweise) Beauftragung der Planungsleistungen wie oben erläutert - sind insgesamt Haushaltsmittel i.H.v. 220.000,00 € in Form einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Im Hinblick auf den geplanten Zeitablauf ist davon auszugehen, dass erste Zahlungen voraussichtlich erst in 2018 fällig werden.

 

r diesen Zweck wäre eine überplanmäßige Mittelbereitstellung als Verpflichtungsermächtigung bei HhSt. 1.7501.9681 (Allgemeines Bestattungswesen - wirtschaftlicher Bereich; Sonstige Bau- und Betriebsanlagen; Steuerungs- und Anlagentechnik -Erneuerung-) i. H. v. 220.000,00 € zu genehmigen.

 

Die Deckung könnte durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei HhSt. 1.6900.9810 (Investitionszuweisungen an das Land; Hochwasserschutz Stadt -Maßnahmenträger Freistaat-) erfolgen.

 

Im Übrigen werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Entwurf des Investitionsprogrammes 2017 2021 für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt.

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.

 

Die Planung der Erneuerung der Rauchgasanlagen für das Krematorium Regensburg wie im Sachverhalt dargestellt wird beschlossen.

 

2.

 

Für diese Planung werden im Haushaltsjahr  2017 Haushaltsmittel in Höhe von 220.000,00 € in Form einer Verpflichtungsermächtigung gemäß Art. 67 GO nach Maßgabe des Sachverhaltes überplanmäßig bereitgestellt.