Vorlage - VO/17/13773/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Abschnitt H (Unterer Wöhrd)
Kenntnisnahmebeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
05.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Beschlusslage / Beauftragung

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 03.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen. Für diesen Abschnitt sollten dabei die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden.

 

Der Auftrag für die Planungsleistungen wurde vom Freistaat Bayern nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gemäß VOF am 01.09.2014 an die Arbeitsgemeinschaft TEAM 3 (schömig-plan Ingenieurgesellschaft mbH archiscape Architekten und Landschaftsarchitekten bgmr Landschaftsarchitekten) vergeben. Wesentlicher Inhalt des Auftrags war es zunächst, den Entwurf der Optimierungsphase technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln und ihn auf die konkreten Randbedingungen hin zu detaillieren.

 

2. Vorhandene Situation / Stadtentwicklungsplanung

 

Das Vorhaben liegt in der Kernzone (südwestlicher Bereich) bzw. Pufferzone der Welterbestätte Regensburg im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ und umgrenzt die Donauinsel „Unterer Wöhrd“ am Nord- und Südufer von ca. Flusskilometer 2379+600 bis 2377+800.

Mit dem Abschnitt H beginnen die Hochwasserschutzplanungen im Bereich der Inselgruppe Unterer und Oberer Wöhrd sowie Stadtamhof (Anlagen 1-2).

 

Der Abschnitt H ist im Rahmen des im Jahr 2003 beschlossenen Grundschutzes mit mobilen Katastrophenschutzelementen vor einem 20-jährlichen Hochwasser geschützt. Der Abschnitt konnte aber von den fünf mit einem K-System geschützten Stadtteilen als einziger Stadtteil nicht vor dem 30-jährlichen Hochwasser im Juni 2013 geschützt werden, da die Werftstraße von allen Aufstellorten am tiefsten liegt und das mobile Schutzsystem in diesem Bereich keinerlei Freibord besitzt. Ein höherer mobiler K-Schutz in der Werftstraße ist im Hinblick auf die Standsicherheit aus statisch-konstruktiven Gründen sowie wegen der fehlenden Binnenentwässerung und der damit einhergehenden Gefahr des hydraulischen Grundbruches auf der Landseite nicht verantwortbar.

Nach der Überflutung der Werftstraße beim Juni-Hochwasser 2013 wurde seitens der betroffenen Anwohner massiv gefordert, den staatlichen Vollschutz HW100 vorzuziehen und mit den Planungen zu beginnen.

 

Der Regensburg-Plan 2005 (Kapitel 10.5 Stadtmitte) enthält für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd) u.a. die stadtentwicklungsplanerischen Leitprojekte „Regio-Stadtbahn / ÖV-Beschleunigungsmaßnahmen“ im Bereich der Wöhrdstraße, einen „Fußnger- und Fahrradsteg“ nach Norden mit Anbindung an Weichs-West sowie das Leitprojekt „Innenentwicklung Dienstleistungen“ im Bereich des Alten Eisstadions.

Aufgrund neuerer Beschlüsse (Parkraumkonzept Innenstadt, Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 04.04.2017) soll im Bereich des ehemaligen Eisstadions eine Mobilitätsdrehscheibe mit Parkhaus errichtet werden.

Der Regensburg-Plan benennt weiter als Ziel, die gebietsprägenden Straßenräume funktional und gestalterisch aufzuwerten; auf dem Unteren Wöhrd soll dabei die Innenstadtfunktion gestärkt werden. Weitere übergeordnete Planungsziele für den Unteren Wöhrd sind u.a. die Stärkung seines einzigartigen Inselcharakters. Die uferbegleitenden Grünzonen sind, entsprechend ihrem Charakter, städtebaulich bzw. landschaftsgestalterisch aufzuwerten. Bei der Realisierung des Hochwasserschutzes hat die Weiterführung der qualitätvoll gestalteten Uferbereiche hohe Priorität: Ziel ist die Öffnung der Stadt zum Fluss und die Aufwertung als städtisch nutzbarer Erlebnisraum mit einer funktionalen Neuordnung.

Im Regensburg-Plan 2005 wird auch die Bedeutung der uferbegleitenden Grünzonen entlang der Donau für das Stadtklima als Frischluftentstehungsfläche sowie zur wohnumfeldnahen Erholung der ansässigen Bevölkerung betont.

Diese Leitprojekte bzw. Ziele können im Zuge der jetzt geplanten HWS-Maßnahmen teilweise konkretisiert werden.

 

3. Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd)

 

3.1 Hochwasserschutzkonzept mit städtebaulich-landschaftsgestalterischen und verkehrlichen Aspekten

Die Hochwasserschutzmaßnahme ist als ein übergreifendes Gesamtkonzept für den Unteren Wöhrd geplant, in dem neben technischen Fragestellungen auch stadt- und landschaftsplanerische, denkmalpflegerische und gestalterische Kriterien zu berücksichtigen sind.

 

Zur Einhaltung des städtischen Minimierungsgebotes aus dem Jahr 2010 für den Einsatz der mobilen Elemente wird angestrebt, den ortsfesten Schutz möglichst hoch anzuordnen. Die Hochwasserschutz (HWS)-Mauer wird, wo es das Stadtbild zulässt, möglichst auf die Höhe des hundertjährlichen Hochwassers (HW100) vorgesehen.

 

Das Untersuchungsgebiet wurde in 10 Planabschnitte unterteilt entsprechend der vorgegebenen Art des oberirdischen Hochwasserschutzes und seiner städtischen bzw. landschaftlichen Qualitäten (Anlage 3).

 

Planabschnitt 1 /Nordufer, DLRG bis Maffeistraße

(Anlagen 4-7)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt 1 beinhaltet das bebaute Nordufer des Unteren Wöhrd vom DLRG-Gelände bis zur östlichen Seite der Maffeistraße. In diesem Gebiet wurden in den letzten Jahren zahlreiche Neubauten errichtet. Die Baugenehmigungen wurden mit der Auflage eines gebäude- und grundstücksintegrierten, oberirdischen Hochwasserschutzes erteilt. Alle Wohngeschosse liegen oberhalb HW100.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Die bereits geschützten Neubauten beziehen ihre Attraktivität in erster Linie aus dem engen Bezug zur Auenlandschaft und der Ufernähe. Die Wahl der HWS-Maßnahme sollte diese Qualitäten nicht konterkarieren. Sichtbare HWS-Mauern zwischen Gebäude und Aue sind, wo möglich, zu vermeiden.

Dem historischen Bezug des unter Denkmalschutz stehenden Bauhofmeisterhauses zum alten Obstbaumbestand ist in Hinsicht auf die Ensemblewirkung ebenfalls großes Gewicht beizumessen.

Das Donauvorland soll weiterhin frei zugänglich sein und als Naherholungsgebiet genützt werden können.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Wasserseitig wird im Norden entlang der Neubauten mit ca. 1m Abstand parallel zur Bebauung eine Untergrundabdichtung berücksichtigt. Die Auskragung der Gebäude Wöhrdstraße 49 und 51 wird umfahren.

Die Lücke zwischen Untergrundabdichtung und Gebäude wird durch eine horizontale Abdichtung geschlossen (Anlage 5 und 7).

 

Im Bereich der beiden Erschließungsstraßen östlich Wöhrdstraße 31c sowie 37f werden mobile Systeme als Lückenschluss vorgesehen.

 

r die Anwesen Wöhrdstraße 53 und 55 liegen aktuelle Bauanfragen vor. Im Rahmen der Baugenehmigung /wasserrechtlichen Genehmigung ist ein privater gebäude- und grundstücksintegrierter Hochwasserschutz vorgesehen, der im Zuge der nachfolgenden staatlichen HWS-Maßnahmen durch eine vorgesetzte Untergrundabdichtung ergänzt wird.

 

Der als Einzeldenkmal gelistete Altbestand Wöhrdstraße 41 (Bauhofmeisterhaus) wird durch eine Mauer geschützt. Die vorgeschlagene HWS-Linie verläuft zurückgesetzt zwischen Bebauung und Obstbaumgarten; der Garten wird im Falle eines Hochwassers überflutet. Die HWS-Mauer (Höhe zwischen 1,20 m und 1,90 m, nge 137 m) wird mit Natursteinverkleidung in Form einer Trockenmauer vorgeschlagen. Die Zugänglichkeit zum Garten wird durch verschließbare HWS-Tore gesichert (Anlage 6).

 

Planabschnitt 2 /Nordufer, Maffeistraße bis Proskestraße

(Anlage 8)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt 2 betrifft die Flurstücke zwischen Maffeistraße und Proskestraße, an die nach Norden der Grieser Steg anschließt.

Das Flurstück 1745/5 (Proskestraße 4) ist mit einer eingeschossigen Gewerbehofanlage bebaut.

Das Jakobi-Gelände (Flurstücke 1744 und 1744/3) ist unbebaut, seit 1983 besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 185/I Unterer Wöhrd. Innerhalb des nördlichen Planbereiches hat sich im Laufe der Zeit ein Biotop entwickelt, das Bestandteil des durchgehenden Auen-Streifens entlang des Donaunordarmes ist. Dieser typischen Auenlandschaft kommt unter mehreren Aspekten eine hohe Bedeutung zu: Sie ist wertvoller Hochwasserrückhalteraum, dient der Naherholung und wirkt ausgleichend auf das Stadtklima. Das am 28.10.2011 beschlossene Flussraumkonzept bestätigt, wie wichtig es ist, den Auen-Streifen durchgängig zu erhalten und zu stärken. Durch das vorhandene Biotop ist eine Bebauung gemäß Bebauungsplan in diesem Bereich heute nicht umsetzbar. Der Bebauungsplan muss im Zuge der weiteren Entwicklung angepasst oder aufgehoben werden.

 

Neuplanung Grieser Steg

Die Höhenlage des bestehenden Grieser Stegs stellt bereits bei mittleren Hochwässern ein Abflusshindernis dar. Im Hinblick auf den geplanten Neubau des Grieser Stegs wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, deren Ergebnisse in die staatliche Hochwasserschutzplanung einfließen sollen. Die Machbarkeitsstudie wird dem Ausschuss in einer eigenen Vorlage in der ersten Jahreshälfte 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Der Grieser Steg ist eine wichtige Fuß- und Radwegeverbindung nach Stadtamhof, die in Zukunft entsprechend des Flussraumkonzeptes noch gestärkt werden soll.

Das nach Osten anschließende Auengelände wird intensiv zu Erholungszwecken genutzt; in dem als Stadtbiotop ausgewiesenen Gehölz finden im Sommer regelmäßig Veranstaltungen statt. Diese Nutzungen sollen auch in Zukunft möglich sein.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Die HWS-Linie verläuft in etwa an der nördlichen Grenze des jetzigen Parkplatzes (Länge ca. 100 m) und teilt das Jakobi-Grundstück etwa hälftig in eine geschützte und ungeschützte Fläche. Der Trassenverlauf zwischen Biotop und Parkplatz entspricht dem Verlauf der unterirdischen Dichtwand und wird oberirdisch durch eine leicht angeschüttete und/oder begrünte HWS-Mauer (h=2,55 m) ergänzt. Für den geschützten Flurstücksanteil bleibt eine sinnvolle Bebauung möglich. Die oberirdische HWS-Mauer entlang der vorgeschlagenen Linie kann im Rahmen einer späteren Bebauung integriert werden.

Eingriffe in das Stadtbiotop werden minimiert; Ausgleichsflächen können zum Teil auf dem gleichen Gelände geschaffen werden.

Durch die Deichabgrabung wird die Aufenthaltsqualität am Fluss aufgewertet; die verbesserte Zugänglichkeit entspricht den Vorgaben des vom Stadtrat beschlossenen Flussraumkonzepts. Zur Erschließung wird zwischen Proskestraße und Maffeistraße eine befestigte Wegeverbindung entlang der Gehölzkante vorgesehen.

Der Anschlusspunkt der Proskestraße an den Grieser Steg wird mind. auf HW100 + 0,5 m Freibord (FB) angehoben und über beidseitige Rampen an den unterhalb der Brücke querenden Uferweg angebunden.

Die Maffeistraße wird mit mobilen Elementen abgeschlossen.

 

Planabschnitt 3 /Nordufer, Proskestraße bis Am Beschlächt

(Anlagen 9-10)

 

Ausgangslage

Zwischen dem Mühlenviertel (Wöhrdstraße 2) und der Küffnerstraße wurde bereits Anfang des 20. Jahrhundert entlang des Nordufers zum Brandner Kanal ein Deich zum Schutz vor Hochwasser aufgeschüttet. Auf Höhe Küffnerstraße 4a wird dieser von einer zur Villa Proskestraße 5 gehörigen Gartenmauer abgelöst, deren Bauweise (Mauerpfeilern auf einem Sockel) momentan keine Schutzfunktion übernimmt, deren Oberkante aber nur ca. 20-50 cm unterhalb HW100+FB liegt.

Der vorhandene Deich mit Grasnarbe ist bei Hochwasser weder dicht noch standsicher und liegt ca. 1,50 m unter dem Schutzniveau HW100+FB.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Der Deich wird als Spazierweg von den Bewohnern gerne und oft genutzt und soll auf Wunsch der Anwohner seinen „unbebauten“ Charakter möglichst beibehalten. Die Wohngeschosse der flankierenden Gebäude Wöhrdstraße 1 und 3 sowie Küffnerstraße 3 und 4 liegen oberhalb des Schutzziels. Am nördlichen Ende der Küffnerstraße befindet sich eine platzartige Aufweitung, die durch eine kleine Baumgruppe besetzt ist.

Das gegenüberliegende Ufer (Jahninsel) mit der Flussbadeanstalt ist naturschutzfachlich bedeutsam und weist Biberbestände auf.

Der Anschluss des Deichs im Bereich Wöhrdstraße 2 mit dem flankierenden Ensemble der denkmalgeschützten Häuser Wöhrdstraße 1 und Wöhrdstraße 2 (Mühlenviertel mit Eisbrecher) ist von der Steinernen Brücke aus als prägnante Stadtansicht erlebbar und muss deshalb auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten beurteilt werden.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Eine durchgehend auf den Deich aufgesetzte HWS-Mauer mit einer Brüstungshöhe von 90 cm wurde im Bürgerbeteiligungsverfahren durch die Anwohner abgelehnt und auch in denkmalpflegerischer Hinsicht als kritisch angesehen.

Eine Überschüttung der Hochwasserschutzmauer ist aufgrund der größeren Böschungsbreite und der räumlichen Enge zwischen Gebäudebestand und geschütztem Ufergehölz schwierig umsetzbar.

Aufgrund der Anpralllasten im Hochwasserfall ist von mobilen Elementen im Bereich

hrdstraße 2 abzuraten; es wird der Einsatz eines HWS-Tores empfohlen.

 

Der städtebaulichen und landschaftsgestalterischen Situation angepasst, wird die HWS-Linie als mehrfach leicht abknickende Linie geführt.

Im Bereich Villa Proskestraße 5 verläuft sie mit 1,5 m Abstand vor der bestehenden Gartenmauer, um den Eingriff in den Baumbestand zu minimieren. Die Ansichtsfläche der zwischen 1,6 m bis 2,4 m hohen Mauer soll qualitativ aufgewertet werden (Oberflächenstruktur).

Im Bereich Küffnerstraße 3 und 4 formt die HWS-Linie die bestehende Platzaufweitung nach und tritt als aufgesetzte Sitzmauer (OK 45-60 cm über Geländeniveau) in Erscheinung.

Im weiteren Verlauf wird die Mauer überschüttet und taucht nur an der Engstelle vor Wöhrdstraße 1/3 und am Treppenabgang zum Mühlenviertel nochmals als 25 cm hoher Mauersockel auf.

 

Planabschnitt 4 /Südufer, Am Beschlächt bis Küffnerstraße (Mühlenviertel)

(Anlagen 11-12)

 

Ausgangslage

Die Häuserzeile des Mühlenviertels steht unter Ensembleschutz. Die Häuser Wöhrdstraße 2, und 10 sind zusätzlich als Einzeldenkmäler gelistet. Die Gebäude stammen aus unterschiedlichen Zeitepochen und wurden z.T. auf älteren Gebäudeteilen aufgebaut. Die Häuserzeile wird durch den Mühlschuss von der vorgelagerten Gareis-Insel getrennt.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Das Mühlenviertel mit dem Mühlenkanal bestimmt die Stadtansicht von der unmittelbar gegenüberliegenden Altstadtseite und ist aus denkmalpflegerischer Sicht mit größter Umsicht zu behandeln. Der bestehende Übergang zum Oberen Wöhrd soll ebenfalls nicht verbaut werden (historische Sichtachse).

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Bei der Suche nach Lösungsansätzen wurde eine Vielzahl an Varianten sowohl in Bezug auf den Verlauf als auch in der Wahl der oberirdischen Schutzelemente untersucht.

Jegliche sichtbaren HWS-Elemente auf der West- und Südseite der Mühlenzeile werden von Seiten des Denkmalschutzes sehr kritisch gesehen.

 

Als weiter zu verfolgende Variante wurde ein Objektschutz mit vorgelagerter Untergrundabdichtung entlang des Mühlenschusses festgelegt. Für die geeignete Wahl des Objektschutzes ist jedoch vorab eine bauhistorische Untersuchung, ein verformungsgerechtes Bestandsaufmaß und eine bautechnische und statische Untersuchung des Gebäudebestands nötig. Das Ergebnis dieser Untersuchungen steht noch aus.

 

r das Einzeldenkmal Wöhrdstraße 2, das durch seine prominente Lage mit dem „Eisbrecher“ die historische Stadtansicht von der Steinernen Brücke bzw. Altstadt aus beherrscht, entfällt der HW-Schutz, da die Wohngeschosse oberhalb HW100+FB liegen und über das Nachbargebäude erschlossen werden können. Die Untergrundabdichtung wird über Spezialbohrverfahren zwischen den Gebäuden Haus-Nr. 2 und 2a durchgeführt.

 

hrdstraße 2a/b, 4, 6 und 8 erhalten im Sockelbereich bis zur Schutzzielhöhe eine abdichtende (bei Bedarf zusätzliche) Wandschicht. Die Untergrundabdichtung wird entlang der Nordseite des Mühlenkanals möglichst erschütterungsarm eingebracht und horizontal über eine Kopfplatte mit der Fassade verbunden.

 

Da das unterste Wohngeschoss Wöhrdstraße 10 unterhalb des Schutzziels liegt, wird für dieses gelistete Einzeldenkmal ebenfalls eine alternative Lösung angeboten:

dseitig wird in einem Abstand von ca. 2,5 m dem Gebäude eine Schutzmauer vorgelagert, auf die im HW-Fall mobile Elemente zur Freibordsicherung (0,5 m) aufgesetzt werden.

 

Gareisinsel

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes plant -unabhängig von den laufenden Hochwasserschutzplanungen des Freistaates Bayern- grundlegende Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen auf der Gareisinsel, die zeitlich mit den Hochwasserschutzmaßnahmen abgestimmt werden.

 

 

 

Planabschnitt 5 /Südufer, Küffnerstraße bis Eiserne Brücke

(Anlagen 13-14)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt betrifft das südliche Donauufer zwischen dem Mühlenviertel und der Eisernen Brücke.

Entlang des Ufers befindet sich als städtisch geprägte, geplante Grünzone eine Reihe aus Kastanienbäumen, die bereits im 19. Jahrhundert gepflanzt wurden.

Direkt am Wasser besteht ein natürlicher Aufwuchs an Ufergehölzen (Weiden, gesetzlich geschütztes Biotop), der flussseitig heute besonders prägend für das Landschaftsbild ist, insbesondere im Zusammenhang mit den bei Niedrigwasser trocken fallenden Kiesinseln.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

r die standortprägende Wahrnehmung haben die Weiden heute eine höhere Priorität als die Kastanienpflanzungen; sie sollen daher zusammen mit den vorgelagerten Kiesinseln in jedem Fall erhalten werden. Die geschützten, aber teils stark geschädigten Kastanien sind umweltfachlich zu beurteilen. Als städtebauliche Leitidee sollen aber auch sie (wieder) ein wichtiges Gestaltungselement sein. Je nach Lage der Schutzlinie ist mit einem Eingriff in den Wurzelbereich der Bäume zu rechnen. Sollten Bäume -auch altersbedingt- herausgenommen werden müssen, ist über eine Ersatzpflanzung Ausgleich zu schaffen.

Durch eine Zusammenfassung der bislang getrennten Grünräume könnte ein großgigerer Stadtraum geschaffen werden.

Die fußufige Verbindung zwischen städtischer Grünanlage und vorgelagerten Kiesinseln soll erhalten werden. Zusätzlich ist ein direkter Wegeanschluss von der Werftstraße bis zur Westseite der Eisernen Brücke erstrebenswert.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Die oberirdische Schutzlinie verläuft entlang des südlichen Straßenrands bis zur Pumpstation. Die genaue Lage der Schutzlinie wurde unter Abwägung eines möglichst geringen Eingriffs in den Baumbestand, Berücksichtigung des Kanalbestands und dem Erhalt der Stellplätze mit möglichst großem Grünflächenanteil festgelegt.

Die Straße ist derzeit als Mischverkehrsfläche (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen, Stellplätze bleiben erhalten.

Das Straßenniveau der Wöhrdstraße West wird etwa auf Höhe HW50 angehoben. Der Hochwasserschutz wird straßenbegleitend durch mobile Elemente in einer Höhe von ca.1,0 m gesichert. Durch eine Sonderlösung mit höher belastbaren Dammbalken (siehe 3.3 Sicherheitsanforderungen für mobile Hochwasserschutzelemente) gelingt es, die Kastanienreihe dauerhaft zu halten (bestehende Bäume und baubetrieblich notwendige Ersatzpflanzungen im Fallbereich der HWS-Trasse).

Im noch anstehenden Entwurfsprozess soll planerisch untersucht werden, den stationären Hochwasserschutz bis HW100 als Mauersockel oder Sitzbank (in einer Höhe von ca.0,5 m) auszuführen und lediglich den Freibord (+0,5 m) mit mobilen Elementen zu sichern. Dadurch könnte die logistisch aufwendige Sonderlösung der mobilen Elemente umgangen werden.

Die Steilböschung entfällt zugunsten einer abgeflachten Böschung und einer behindertengerechten Wegeanbindung an die Werftstraße. Der Weidengürtel bleibt erhalten.

 

Planabschnitt 6 /Südufer, Eiserne Brücke bis Werftstraße 16 (Werftstraße West)

(Anlagen 15-16)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt 6 umfasst den westlichen Abschnitt der Werftstraße bis vor Haus Werftstraße 16.

 

Das alte Fischerviertel an der Werftstraße steht unter Ensembleschutz, unter den historischen Gebäuden befinden sich auch zahlreiche Einzeldenkmäler. Den Häusern vorgelagert befinden sich Privatgärten. Bis auf Wöhrdstraße 11 befinden sich alle Wohngeschosse unterhalb des Schutzziels.

Die Werftstraße wird momentan überwiegend als Stellplatzfläche genutzt und soll im Zuge des HWS neu geordnet werden. Drei Reedereien nutzen diesen Uferbereich zum Stillliegen sowie Be- und Entladen ihrer Personengastschiffe.

Die Uferlinie einschließlich Mauer stammt aus den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. Ab Höhe Werftstraße 24 wird die historische Mauerkrone durch eine ca. 3 m breite Wiesenböschung abgedeckt.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Die Silhouette der historischen Fischerhäuser und die platzartige Aufweitung der Werftstraße schaffen eine prägnante und attraktive stadträumliche Figur. Der Hochwasserschutz darf den unmittelbaren Kontakt zur Lände nicht verhindern oder unnötig erschweren. Eine Erhöhung des Grünanteils ist wünschenswert, muss aber mit den Belangen des Hochwasserschutzes abgestimmt werden.

Das historisch gewachsene Gefüge und die Ensemblewirkung des alten Fischerviertels sollen erhalten und gestärkt werden. Zur besonderen Qualität zählt im Bereich der Häuser Nr. 1-17 die linsenartige Raumaufweitung, die die alte Lände-Situation auch heute noch spürbar macht, sowie die den Gebäuden vorgelagerten privaten Gärten mit unterschiedlich tiefen Parzellen.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Es wird eine Lösungsvariante vorgeschlagen, die in diesem Bereich ohne die im Wettbewerb geplante Hochwasserschutzmauer auskommt, in dem eine Modellierung und Anhebung des Platzes um ca. 0,5 m mit dem Einsatz mobiler Elemente (Höhe 2,2 m) verknüpft wird.

 

Zum Donauufer hin hat der Platz ein Gefälle bis zur Ufermauer. Dieser Geländeversprung von ca. 1,40 m wird durch langgezogene Sitzstufen aufgefangen, so dass drei abgestufte Geh- und Aufenthaltsbereiche mit wechselnder Breite entstehen. Der Eindruck des linsenförmigen Platzbereichs und die Raumwirkung der historischen Gebäude bleiben erhalten und werden in ihrer Bedeutung weiter unterstützt. Die Anhebung der HWS-Trasse wird durch den Geländeabtrag im ufernahen Bereich wieder ausgeglichen.

 

Durch die Reduzierung des Verkehrs und die Einschränkung des Stellplatzangebots (Stellplätze nur für Bewohner) kann die Platzfläche zukünftig als eine verkehrsberuhigte Mischnutzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Das Konzept schlägt im Norden Grünflächen im Wechsel mit Stellplätzen vor. Ladezonen entlang der südlichen Verkehrsfläche lassen kurzzeitiges Parken für den Lieferverkehr zu. Die Uferzone wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen an der Ufermauer wieder durchgängig nutzbar.

 

Als starken, vertikalen Pflanzakzent innerhalb der Platzfläche wird die Neupflanzung der historischen Kilometerpappel angeregt.

Innerhalb des Planungsabschnitts 6 ist aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht eine neutrale Eingriffs- Ausgleichsbilanz angestrebt. Die mikroklimatischen Bedingungen werden durch die weitgehende Entsiegelung der Flächen (Gartenerweiterung, versickerungsfähige Oberflächen und Neupflanzungen) verbessert.

 

Variante zur erweiterten Begrünung des Platzes

(Anlage 16)

Im Nachgang zur Bürgerbeteiligung kam verstärkt die Forderung nach einer weitergehenden Begrünung. Aus diesem Grund wurde eine gesonderte Variantenuntersuchung zur erweiterten Begrünung des Platzes erstellt.

 

Im Ergebnis wird zusätzlich zur Kilometerpappel eine flächige Begrünung der terrassierten Flächen mit linearer Baumstellung entlang der Gärten empfohlen:

  • Die Terrassen werden aus gering versiegeltem Rasenfugenbelag mit größerem bzw. gezielt gesetztem Fugenbild ausgeführt.
  • Die Versiegelung und die Aufheizung der Fläche werden reduziert.
  • Die Flächen bleiben begehbar, wirken aber in der Tiefenwirkung flächig begrünt.
  • Die Bäume vor den Hausgärten zeichnen den gebogenen Verlauf der Werftstraße geometrisch nach; der bestehende Raumeindruck (Lände-Situation) bleibt erhalten.
  • Der Platzraum erhält eine Baumfassung, die als Filter der Wohnnutzungen zum vorgelagerten Fahr- und Fußverkehr wirken kann.
  • Die Aussicht zur Altstadt wird nicht verstellt.

 

Diese Version entspricht aus planerischer Sicht den städtebaulichen und hochwassertechnischen Belangen am besten. Eine weitergehende Baumpflanzung ist im Ländebereich aus Gründen der Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen nicht möglich, da deren Fallbereich die Trasse der ca. 2,2 m hohen mobilen HWS-Elemente tangieren würde (siehe 3.3 Sicherheitsanforderungen für mobile Hochwasserschutzelemente).

Die Frage der konkreten Baumstandorte müsste im Weiteren mit dem zukünftig vor Ort beabsichtigten Stellplatzangebot und den von der Feuerwehr beanspruchten Zonen abgeglichen werden.

 

Ufermauer Werftstraße

Die Uferlinie an der Werftstraße einschließlich Mauer stammt aus den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. Ihr baulicher Zustand ist kritisch: Gemäß Gutachten kann die Mauer nur noch ihr Eigengewicht und geringe Verkehrslasten tragen und darf keine zusätzlichen Lasten (z.B. aus Pollern) erfahren.

Die Umsetzung der staatlichen Hochwasserschutzmaßnahme steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Sanierung der Ufermauer, wobei die statische Ertüchtigung der Ufermauer Voraussetzung für die Umsetzung der HWS-Maßnahme ist.

 

Schiffsanlegestellen Werftstraße

Vier Reedereien und ein Verein nutzen das Ufer an der Werftstraße als Stillliegebereich ihrer Personenfahrgastschiffe (Planabschnitte 6 und 7).

Alle schwimmenden Anlagen der Reedereien sind zwischenzeitlich durch die Flussdalben HW100 + Freibord tauglich.

 

Eine Neuordnung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur der Stillliegebereiche wird grundsätzlich befürwortet; der Planungsbereich bildet ein Schaufenster der Stadt im Altstadtensemble und Welterbe-Kernbereich. Das Zusammenführen der Maßnahmen im Zuge der HWS-Planung ist sinnvoll und wirtschaftlich.

Im Beschluss des Stadtratsplenums vom 20.12.2011 zum Entwicklungskonzept „Personenschifffahrt Regensburg 2020“ zwischen Steinerner Brücke und Nibelungenbrücke (Konzept zur Neuordnung der Schifffahrtsländen und Erweiterung der städtischen Anlegestellen) wurde die langfristige Sicherstellung der Liegebereiche für die Ausflugsschifffahrt festgesetzt.

 

Die notwendigen Einrichtungen können im Zuge der Hochwasserschutzplanung durch weitgehende Neuordnung der bestehenden Anschlüsse und Infrastrukturen vereinheitlicht und sinnvoll in ein Gesamtkonzept integriert werden:

  • Die Wasser- und Abwasseranschlüsse sollen zukünftig möglichst als Unterflurkasten oder als einheitliches, unauffälliges Gestaltungselement umgesetzt werden.
  • Die Verlegung der bestehenden individuellen Stromanschlusskästen, soll auf die jeweiligen Anlegepontons (und somit „hochwasserfrei“) mit flexibler Zuleitung erfolgen.
  • Das Ersetzen der unterschiedlichen Bootsstege über eine koordinierte Gesamtplanung ist wünschenswert.
  • Die technischen Anlagen sollten von der Größe und Ausstattung hierbei möglichst so flexibel gewählt werden, dass auch künftige Erweiterungen / Anpassungen möglich sind.
  • Nach erfolgter Neugestaltung der Werftstraße soll zukünftig die Aufstellung anderer Anlagen zur Ver- und Entsorgung durch die Reeder auf den bisher vertraglich zur Verfügung gestellten städtischen Grundstücksflächen ausgeschlossen werden. Zukünftige Gestattungsverträge sind dahingehend anzupassen.

 

Planabschnitt 7 /Südufer, Werftstraße 17 bis Am Winterhafen

(Anlagen 17-18)

Der Planabschnitt wurde aufgrund des unterschiedlichen Bestands und folglich der unterschiedlichen HWS-Maßnahmen nochmals unterteilt in Planabschnitt 7.1 /Werftstraße Mitte und Planabschnitt 7.2 /Werftstraße Ost.

 

Planabschnitt 7.1 /Werftstraße Mitte („Flaschenhals“)

(Anlage 17)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt 7.1 („Flaschenhals“) betrifft den mittleren Abschnitt der Werftstraße von Haus 17 bis zum Abzweig Inselstraße. Die Gebäudezeile umfasst zahlreiche Einzeldenkmäler (Gebäude mit vorgelagerten Gärten). Alle ebenerdigen Wohngeschosse liegen unterhalb des Schutzziels, das ungefähr unter der Decke des 1. Obergeschosses verläuft. Die Werftstraße verjüngt sich hier zunehmend.

Ab Werftstraße 24 ist der Straße eine Uferböschung vorgelagert. In diesem Bereich hat der Arbeitskreis Schifffahrtsmuseum e.V. einen dauerhaften Liegeplatz für seine Museumsschiffe.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Der Planabschnitt 7.1 ist durch seine Ufernähe und die mehrgeschossige Bebauung mit den vorgelagerten Gärten für die gegenüberliegende Uferseite (Neubau Museum für Bayerische Geschichte, Königliche Villa) noch stadträumlich präsent, beschreibt durch seine räumliche Enge aber eher einen „Durchgangsraum“. Eingriffe in die Vorgärten müssten im Einzelfall abgewogen werden (Zumutbarkeit contra Allgemeinwohl, Aspekte des Denkmalschutzes).

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Ab Werftstraße 17 verläuft die Schutzlinie parallel zur Uferlinie. Sie wird als 60 cm hohe Mauerbrüstung mit aufgesetzten mobilen Elementen (h=2,0 m) ausgeführt. Die verbleibende Anlegezone zwischen Ufermauer und Schutztrasse liegt etwa 40 cm unterhalb des Straßenniveaus und weist in der Regel eine durchgängige Mindestbreite von 2,5 m auf. Im Bereich des Abzweigs Inselstraße steigt das Niveau der Anlegezone auf Straßenniveau an. Die Schutzlinie wechselt hier auf die Straßennordseite (mobiler Lückenschluss H=2,4 m).

 

Planabschnitt 7.2 /Werftstraße Ost (Böschungsbereich)

(Anlage 18)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt 7.2 (Böschungsbereich) umfasst den östlichen Abschnitt der Werftstraße zwischen Inselstraße und der Straße Am Winterhafen.

Die Wohngeschosse der nördlich eines öffentlichen Grünstreifens gelegenen, zum Großteil neu gebauten Häuser, liegen ca. auf Höhe von HW100. Der etwas erhöhte Grünstreifen ist im städtischen Eigentum und wird momentan etwa zur Hälfte von den Anliegern als Gartenerweiterung genutzt, kann jedoch für Hochwasserschutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Im Bereich Werftstraße 29 hat das Schifffahrtsunternehmen Schäffer einen Liegeplatz.

Am Endpunkt der Werftstraße führt eine Fußnger- und Radfahrerrampe zur Lindenallee und dem Parkplatz am Alten Eisstadion (Planabschnitt 8).

Im Bereich der Uferböschung befindet sich geschütztes Ufergehölz (Weiden).

 

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Im Planabschnitt 7.2 legen der bestehende Geländeverlauf und der Rücksprung der Wohnbebauung nahe, auch den Verlauf der Schutzlinie auf die nördliche Straßenseite zu verziehen. Die Häuserzeile tritt durch den bepflanzten Ufersaum in den Hintergrund.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Schutzlinie verläuft im Abstand von 3 m zur Flurstückgrenze innerhalb des städtischen Grünstreifens als HWS-Mauer mit aufgesetzten mobilen Elementen (h=0,8 m). Der städtische landseitige Grünstreifen dient künftig im Hochwasserfall als Verteidigungsweg. Die Nutzungsverträge zur bestehenden Gartenerweiterung werden aufgelöst; die Zugänglichkeit des Verteidigungsweges ist dauerhaft zu sichern.

Die privaten Grundstückszufahrten bleiben in Bezug auf Lage und Höhenniveau (mobile Lückenschlüsse, h=2,2 m) erhalten.

Ab der Straße Am Winterhafen verläuft die Schutzlinie als HWS-Mauer direkt auf der Grundstücksgrenze (Am Winterhafen 14) nördlich der Fußngerrampe; ein Betriebsweg ist dort nicht möglich.

 

Planabschnitt 8 /Südufer, Lindenallee bis Nibelungenbrücke

(Anlage 3)

 

Ausgangslage

Der Planabschnitt 8 beschreibt den Uferabschnitt zwischen dem Gebäude Am Winterhafen 14 und der Nibelungenbrücke.

Auf dem ehemaligen Hafendamm mit befestigter Steinböschung verläuft ein Fußnger- und Radweg als Lindenallee mit ca. 80 Jahre altem, geschütztem Baumbestand. Allee und der dahinterliegende Parkplatz liegen topographisch knapp über dem Schutzziel HW100.

Bei dem Parkplatz handelt es sich um das ehemalige Areal des zugeschütteten Winterhafens.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass eine Untergrundabdichtung im Bereich der Lindenallee nicht notwendig wird und der Bereich als Hochufer ausgewiesen werden kann. In diesem Fall entfallen oberirdische Hochwasserschutzmaßnahmen.

 

Planabschnitt 9 /Südufer, Pesthofareal

(Anlage 3)

 

Ausgangslage

Das Pesthofgelände besteht aus Einzeldenkmälern (Wöhrdstraße 91 und 93) und späteren Ergänzungen. Die Bebauung ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Im Jahre 2006 erfolgten Sanierungs- / Umbaumaßnahmen; die Baugenehmigung wurde nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt und war mit Auflagen zu einem privaten Hochwasserschutz verbunden. Ein mobiler Schutz ist süd-/östlich bereits vorhanden.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Seitens des Vorhabensträgers wurde festgelegt, dass die vorhandenen Anwesen nicht zu schützen sind, da kein allgemeines Interesse vorliegt. Für den Hochwasserschutz der Gebäude sind die Anlieger selbst verantwortlich.

 

Planabschnitt 10 /Nordufer, Lazarettspitze bis DLRG (Auenmodellierung)

(Anlage 19)

 

Ausgangslage

Der Planungsabschnitt 10 betrifft das nördliche Ufervorland ab dem DLRG-Gelände bis zum Beginn des Naturdenkmals im Bereich der östlichen Landspitze. Entlang des Ufers befinden sich Biotope mit gesetzlichem Schutz (Weidengruppen). Die Abfahrtsrampe Nibelungenbrücke bietet ausreichenden Hochwasserschutz.

 

Stadt-/ Landschaftsplanerische Gesichtspunkte

Der Bolzplatz (nord-östlich Nibelungenbrücke) ist zu erhalten bzw. nach einer Modellierung wiederherzustellen (Spielleitplanung). Die Nutzung des bestehenden Wirtschaftswegs soll beibehalten werden; der Weg soll sich aber im Landschaftsbild unterordnen.

Zur Umsetzung des Flussraumkonzepts und Gewinnung von zusätzlichem Retentionsraum soll das Vorland neu modelliert werden.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Umsetzung des Flussraumkonzeptes auf den zur Verfügung stehenden Flächen (z.B. leitwerkartige Ufergestaltung, Verbesserung der Abflussverhältnisse) ist Teil der HWS-Planung. Danach ist im äeren und nördlichen Bereich eine Uferraumgestaltung mit partiellem Abtrag und Renaturierung vorgesehen.

Die naturschutzfachlich wertvollen Flächen liegen vor allem im Uferbereich; eine breite Öffnung mittels Buchten ist somit naturfachlich / bilanztechnisch kontraproduktiv. Das Konzept sieht daher, im Gegensatz zum westlich angrenzenden (bereits hergestellten) Uferbereich, engere Zuflüsse und weitere, binnenseitige Flutungszonen vor. Die Uferlinie wird bei dieser Variante nicht verlegt oder abgeflacht, sondern nur punktuell unterbrochen. Die Flutungszonen werden mit terrassierten Flachufern ausgestattet und bepflanzt. Eine Beeinträchtigung der Schifffahrt wird dadurch bereits konzeptionell ausgeschlossen.

 

Der Planabschnitt 10 bietet durch seine große Fläche geeignete Voraussetzungen für Ersatzpflanzungen und steht damit in enger Abhängigkeit des zu erstellenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz. Die weitere planerische Vertiefung sollte daher nach oder parallel zum LBP erfolgen.

 

3.2 Untergrundabdichtung

 

Neben dem Schutz vor oberirdischer Überflutung muss der Hochwasserschutz auch ausreichend Sicherheit vor aufsteigendem Grundwasser gewährleisten. Die Insellage und mächtige, sehr durchlässige Bodenschichten führen bei Hochwasser zu einem hohen Grundwasseranfall.

 

Im Zuge der Vorplanung wurde an 30 Stellen der Aufbau des Untergrunds bis zu 36 m tief erbohrt und an zusätzlich 66 Punkten durch Rammsondierungen ergänzt. Der aus diesen Ergebnissen und vorhandenen Informationen erstellte Geotechnische Bericht fasst alle Erkenntnisse zusammen und leitet Empfehlungen für den Hochwasserschutz ab.

 

Vor allem die sehr durchlässigen, teilweise bis 20 m in die Tiefe reichenden, quartären Kiese bestimmen die Wasserdurchlässigkeit maßgeblich. Um für die Planung verschiedene Varianten zum Schutz vor dem aufsteigenden Grundwasser vergleichen zu können, wurde das Grundwasser-Gesamtmodell für den Unteren Wöhrd weiterentwickelt. Somit steht für den Variantenvergleich ein modernes Berechnungsmodell zur Verfügung, das vor allem die Auswirkungen verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen auf das Grundwasser und die jeweils zu pumpende Menge nachbilden kann.

 

Folgende Varianten wurden untersucht, um die Insel bei Hochwasser vor aufsteigendem Grundwasser zu schützen:

 

 

 

 

 

 

  • Variante 1:

Reine Pumplösung ohne Untergrundabdichtung

\\GAMMA\Amt61\_Gesamt\7_Abteilungen_Intern\Amt61-1\3_persönliche Ordner\Kraus\Ausschuss HWS\HWS V1.tif

Das unter den statisch notwendigen Gründungen des Hochwasserschutzes in großen Mengen nach oben drückende Grundwasser wird durch Drainageleitungen und Brunnen, die flächendeckend über den Unteren Wöhrd verteilt sind, gefasst und zurück in die Donau gepumpt.

 

  • Variante 2:

\\GAMMA\Amt61\_Gesamt\7_Abteilungen_Intern\Amt61-1\3_persönliche Ordner\Kraus\Ausschuss HWS\HWS V2.tifPumplösung mit Untergrundabdichtung bis zum Fels mit offener Ostflanke (Kombinationslösung)

 

Die für den Hochwasserschutz statisch notwendigen Gründungen werden bis zu den anstehenden Felsschichten verlängert (Untergrundabdichtung). An der Eisernen Brücke, dem Grießer Steg und an der Ostseite verbleiben Öffnungen, die weiterhin einen kontrollierten Grundwasseraustausch zulassen. Bei Hochwasser wird das durch die Öffnungen eindringende und aufsteigende Grundwasser über wenige Drainageleitungen gefasst und zurück in die Donau gepumpt.

 

  • Variante 3:

\\GAMMA\Amt61\_Gesamt\7_Abteilungen_Intern\Amt61-1\3_persönliche Ordner\Kraus\Ausschuss HWS\HWS V3.tifPumplösung mit Untergrundabdichtung bis zum Fels umlaufend geschlossen

 

Die für den Hochwasserschutz statisch notwendigen Gründungen werden bis zur undurchlässigen Felsschicht verlängert. Bei Hochwasser gibt es zwar kein nach oben drückendes Grundwasser, allerdings ist der Grundwasserkörper der Insel vollständig von seinem bisherigen Umfeld abgekoppelt. Dies müsste v.a. bei Niederschlägen aufwendig durch pumptechnische Maßnahmen ausgeglichen werden.

 

Diese Varianten wurden zum Teil mit Untervarianten ausgeplant, in das Grundwassermodell eingepflegt und anhand folgender Kriterien untereinander verglichen:

Pumpmengen, Betriebssicherheit der Anlagen, Betriebsstunden, Nachrüstbarkeit, Eingriff in das Grundwasserregime und den Naturhaushalt, Naturschutzfachliche Auswirkungen, Auswirkungen auf die Bebauung, Konflikte mit bestehenden Nutzungen und Leitungen, Platzbedarf, Investitions- und Unterhaltskosten.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die Kombinationslösung (Variante 2) aufgrund der geringsten dauerhaften Eingriffe, Risiken und Auswirkungen als Vorzugsvariante deutlich vor der reinen Pumplösung (Variante 1) und der vollständigen Untergrundabdichtung (Variante 3) abhebt.

Dabei sind unter der Eisernen Brücke und dem Grieser Steg Einströffnungen vorgesehen, während die offene Ostseite ein Ausströmen des Grundwassers bei normalen Wasserständen der Donau oder im Nachlauf eines Hochwassers ermöglicht. Entlang der restlichen Uferlinie ist die Untergrundabdichtung anhand geeigneter Bauverfahren (Schmalwand, Schlitzwand o.ä.) in den 10 bis 20 m tief anstehenden Fels einzubinden.

 

Im Zuge der weiteren Vertiefung der Planung (Bauentwurf) sind neben der Dimensionierung der Öffnungen im Untergrund die genaue Lage der Drainageleitungen, die notwendigen Pumpmengen und die Pumpenstandorte festzulegen.

 

3.3 Mobile Hochwasserschutzelemente

 

Lagergebäude für mobile Hochwasserschutzelemente

(Anlage 20)

r die Lagerung der mobilen HWS-Elemente, die im Abschnitt H zum Einsatz kommen, wird ein umbauter Raum von ca. 1300 m³ plus Arbeitsbereich veranschlagt.

Der Lagerort sollte möglichst zentral zu den Einsatzorten gelegen und gut angebunden sein. Gleichzeitig ist auf eine störungsfreie Betriebsweise und Wohnumfeld verträgliche Gestaltung zu achten.

Als Standort wird die im Planungsabschnitt 10 gelegene Westrampe Nibelungenbrücke vorgeschlagen:

Die befestigte Fläche zwischen Rampenböschung der Nibelungenbrücke und Unterführung zur Ostrampe wird momentan als Stellplatz für PKW und Busse genutzt. Durch Platzierung des Lagergebäudes innerhalb des Böschungsfußes kann diese Funktion auch in Zukunft erhalten bleiben und um den Arbeitsbereich vor dem Lagergebäude ergänzt werden.

 

Sicherheitsanforderungen für mobile Hochwasserschutzelemente

Gem. einschlägiger Normen (DIN 19712) dürfen im Fallbereich von Bäumen planmäßige mobile Hochwasserschutzsysteme grundsätzlich nicht errichtet werden.

 

Um der besonderen Situation der „grünen Insel“ Unterer Wöhrd mit ihrer Vielzahl an Bestandsbäumen gerecht zu werden, wurde unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Anforderungen eine Sonderlösung mit abgestufter Vorgehensweise entwickelt:

 

  • Bei einer Oberkante der Hochwasserschutzmauer bis HW100 und aufgesetzten mobilen Elementen im Freibordbereich (+0,5 m) sind Bäume auch im Fallbereich möglich.

 

  • Bei einer Oberkante der Hochwasserschutzmauer bis HW50 und aufgesetzten mobilen Elementen sind Bäume möglich, sofern höher belastbare Dammbalken (Edelstahl) eingesetzt werden.

 

  • Bei einer Oberkante der Hochwasserschutzmauer unter HW50 und aufgesetzten mobilen Elementen sind grundsätzlich keine Bäume im Fallbereich zur HW-Trasse möglich.

Eine Ausnahme ist bei denkmalpflegerisch bzw. städtebaulich begründeten Einzelfällen (z.B. Kilometerpappel in Planabschnitt 6) denkbar, wenn durch dauerhafte Maßnahmen zur Baumsicherung und Baumpflege die Standsicherheit gewährleistet werden kann.

 

4. Planungsabstimmungen

 

rgerbeteiligungsverfahren

Parallel zur Erstellung des Vorentwurfes wurde durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.06.2016 den Bürgern die Gesamtmaßnahme der Hochwasserschutzplanung am Unteren Wöhrd vorgestellt.

 

In den nachfolgenden Bürgerbeteiligungen (Workshops) wurden dann die Maßnahmen einzelner Planabschnitte mit den betroffenen Anliegern im Detail vorgestellt und mit den Planern, den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt Regensburg erörtert:

  • Planungsbesprechung für den Abschnitt Nord

Am 16.06.2016 erfolgte die Vorstellung und Diskussion des Vorentwurfs mit den Anliegern des Teilabschnitts „Nord“. Am 17.06.2016 folgte ein vertiefendes Gespräch mit dem Eigentümer der Wöhrdstraße 47-51 und 53.

  • Planungsbesprechung für den Abschnitt Süd

Am 17.06.2016 erfolgte vormittags die Vorstellung und Diskussion des Vorentwurfs mit den Reedern der Stillliegebereiche; am Nachmittag die analoge Vorstellung und Diskussion mit den an der Werftstraße anliegenden Hauseigentümern. Die zeitliche Trennung erfolgte, um auf die unterschiedlichen Belange der beiden Gruppen individuell eingehen zu können.

  • Planungsbesprechung für den Abschnitt West

Am 18.06.2017 erfolgte die Vorstellung und Diskussion des Vorentwurfs mit den Anliegern des Teilabschnitts „West“ (Wöhrdstraße 1-10, Küffnerstraße, Proskestraße).

 

Fragen und Ergebnisse aus der Diskussionsrunde wurden anhand von Stichpunkten gelistet, ausgewertet und soweit als möglich in die vorliegenden Vorentwurfsunterlagen eingearbeitet.

Grundsätzlich war von Seiten der Bürger in der Informationsveranstaltung eine hohe Akzeptanz zum geplanten Hochwasserschutz zu erkennen; die Haltung zur vorgestellten Planung war allgemein positiv.

 

Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange

Am 17.11.2017 wurde die Planung den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Dabei wurden im Wesentlichen folgende Anregungen vorgebracht und erörtert:

 

  • Der Verband DoNaReA begrüßt die vorgestellte Planung als durchdachte, ausgereifte Lösung.

Allgemein regt der Verband DoNaReA an, einen Flusszugang mit Kiesplatz vorzusehen. Wo möglich, sollten Abgrabungen vorgenommen werden, um Wechselwasserbereiche zu schaffen.

Im Planungsabschnitt 1 (Nordufer, DLRG bis Maffeistraße) wird eine Geländemodellierung angeregt, um die monotonen Rasenflächen zu verändern. Das WWA entgegnet, dass in diesem Bereich der Ufersaum bereits bei früheren Maßnahmen aufgewertet wurde.

In Planabschnitt 9 (dufer, Pesthofareal) sollten die Uferversteinungen entfernt werden. Hierzu ist die grundsätzliche Flächenverfügbarkeit noch zu prüfen.

Der Verband DoNaReA weist in Planabschnitt 10 (Nordufer, Lazarettspitze bis DLRG) darauf hin, dass bei Ausführung der vorgesehenen Buchten auf eine ausreichende Durchströmung geachtet werden sollte, um Verlandungen zu vermeiden.

 

  • Der Bund Naturschutz weist darauf hin, die biotopgeschützten Bäume zu erhalten. Positiv wird das Vorhaben gewertet, das Biotop im Bereich Jakobi-Gelände (Planabschnitt 2 /Nordufer, Maffeistraße bis Proskestraße) als Retensionsraum auszubilden.

 

  • Der Donauanlieger e .V. begrüßt die Planung und regt an, im Planabschnitt 5 (dufer, Küffnerstraße bis Eiserne Brücke) eine Anlegestelle für Bootswanderer vorzusehen.

 

  • Der Kanuverband bestätigt den grundsätzlichen Wunsch, eine stadtnahe Ausstiegsstelle für Bootswanderer zu schaffen, hält aber aufgrund der steilen Uferböschung im Planabschnitt 5 den Bereich Schopperplatz für besser geeignet.

 

  • Die Fachberatung Fischerei /Bezirk Oberpfalz weist darauf hin, bei Abgrabungen Fischfallen zu vermeiden. In Planabschnitt 4 (dufer, Am Beschlächt bis Küffnerstraße) sollte bei der bautechnischen Ausführung eine für Fischfauna und Muschelbestand verträgliche Lösung gesucht werden. Sedimenteintrag in Laichgebiete sollte vermieden werden.

 

  • Die Berufsfeuerwehr verweist auf die derzeit schwierige Bestandsituation, notwendige Rettungswege sicherzustellen. Ziel sollte sein, im Rahmen der Hochwasserschutzplanung die Rettungssituation grundsätzlich zu verbessern. Die Schwerpunkte liegen hierbei in den Planabschnitten 4, 6 und 7 (Mühlenviertel und Werftstraße).

 

Die Ergebnisse der Planabstimmungen sind so weit als möglich im Bauentwurf zu berücksichtigen.

 

5. Straßenerschließungs- und Straßenausbaubeiträge

 

Die Werftstraße und Wöhrdstraße - West gelten beitragsrechtlich bereits als erstmals endgültig hergestellte Straßen. Erschließungsbeiträge werden somit nicht mehr erhoben.

Die Straßenausbaumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes (Straßenbelag, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung) sind aber nach Art. 5 KAG (Straßenausbaubeiträge) zu bewerten. In welcher Höhe Straßenausbaubeiträge im Bereich der beiden Straßen erhoben werden, kann erst nach Ermittlung des aktuellen Restwertes der Straßen und nach Vorliegen einer rechtlich gesicherten Planung (Planfeststellungsbeschluss) ermittelt werden.

 

6. Haushaltsmittel und weiteres Vorgehen

 

Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung auf Grundlage des Vorentwurfes ergeben sich für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd) Gesamtkosten für Planung und Bau in Höhe von rund 32,5 Mio € brutto.

 

Die Planungskosten werden auf der Grundlage der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 vorläufig im Verhältnis 50:50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Teilung der Planungs- und Baukosten und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bauvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss). Der vorläufige Anteil der Stadt Regensburg für die Planungsleistungen in Höhe von 50% ist im Entwurf des IP 2017 2021 berücksichtigt.

Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung der Vorentwurfspläne auf der Basis dieser Vorlage zu Bauentwurfsplänen (Vorbereitung der Planfeststellung) an.

Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Bauentwurfsunterlagen dem Ausschuss erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss).

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens kann ein Maßnahmenbeschluss gefasst werden und die Umsetzung eingeleitet werden.


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Vorentwurf) des Freistaates Bayern

mit den bereits eingearbeiteten Ergebnissen der Planabstimmungen aus den Bürgerbeteiligungsverfahren für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd) beim Freistaat Bayern die Fortführung der Planungen (Bauentwurf) zu beantragen. Die Ergebnisse der weiteren Planungsabstimmungen (Träger öffentlicher Belange) sind so weit als möglich im Bauentwurf zu berücksichtigen.

Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die ergänzte Hochwasserschutzplanung dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 


Anlagen:

 

  • Darstellung der Hochwasserschutzabschnitte mit Stand der Umsetzung (Anlage 1)
  • Überschwemmungsflächen HW100 mit Hochwasserschutztrasse (Anlage 2)
  • Gesamtlageplan mit Darstellung der Planabschnitte (PA 1 bis PA 10) (Anlage 3)
  • PA 1 /Nordufer, DLRG bis Maffeistraße(Anlagen 4-7)
  • PA 2 /Nordufer, Maffeistraße bis Proskestraße (Anlage 8)
  • PA 3 /Nordufer, Proskestraße bis Am Beschlächt (Anlagen 9-10)
  • PA 4 /Südufer, Am Beschlächt bis Küffnerstraße (Anlagen 11-12)
  • PA 5 /Südufer, Küffnerstraße bis Eiserne Brücke (Anlagen 13-14)
  • PA 6 /Südufer, Eiserne Brücke bis Werftstraße 16  (Anlagen 15-16)
  • PA 7 /Südufer, Werftstraße 17 bis Am Winterhafen (Anlagen 17-18)
  • PA 10 /Nordufer, Lazarettspitze bis DLRG (Anlagen 19-20)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_17_13773_65_HWS_H _2017-12-05_Kenntnisnahmebeschluss (5856 KB)