Vorlage - VO/17/13780/DB1  

 
 
Betreff: Haushaltsplan 2018 für die Georg-Hegenauer-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Anlage: Haushaltsplan 2018 der Georg-Hegenauer-Stiftung

 

 

1.Der Haushaltsplan 2018 sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.753.800 Euro vor.

 

 

Der Vermögenshaushalt 2018 der Georg-Hegenauer-Stiftung enthält Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 803.500 Euro.

 

 

Der Finanzplan für die Jahre 2017 2021 weist in der Übersicht die Entwicklung des Jahresergebnisses aus.

 

 

  1.                              Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.

 

Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

 

Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.Der Haushaltsplan 2018 mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Finanzplan 2017 – 2021 für die Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorbericht zum Haushaltsplan 2018_GHS (9113 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltsplan GHS 2018 (300 KB)