Sachverhalt:
Anlage: Haushaltsplan 2018 der Georg-Hegenauer-Stiftung
1.Der Haushaltsplan 2018 sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.753.800 Euro vor.
Der Vermögenshaushalt 2018 der Georg-Hegenauer-Stiftung enthält Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 803.500 Euro.
Der Finanzplan für die Jahre 2017 – 2021 weist in der Übersicht die Entwicklung des Jahresergebnisses aus.
Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.
Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1.Der Haushaltsplan 2018 mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Finanzplan 2017 – 2021 für die Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen.
2.Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
Anlagen:
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